CDU-Fraktion sieht Licht am Ende des dringend notwendigen B1-Tunnels

15.02.2019

Für die CDU-Ratsfraktion hat die Untertunnelung der B1 von Märkische Straße bis zur B236 nach wie vor oberste Priorität hinsichtlich noch fertigzustellender Verkehrsprojekte in Dortmund. Sie begrüßt es daher ausdrücklich, dass die Baumaßnahme nach wie vor im Bundesverkehrswegeplan 2030 als „weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ aufgeführt wird.

Uwe Waßmann, planungspolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion freut sich daher auch über den von der CDU-geführten Landesregierung Nordrhein-Westfalen aufgelegten „Masterplan zur Umsetzung des Fernstraßenbedarfsplans“. Dieser sieht vor, dass nunmehr auch Maßnahmen des „weiteren Bedarfs mit Planungsrecht“ dann angegangen werden dürfen, wenn sie in besonderer räumlicher Nähe oder in besonderem Sachzusammenhang mit einer höher priorisierten Maßnahme stehen.

Waßmann weiter: „Genau diese besondere räumliche Nähe zu einer höher priorisierten Maßnahme in Bezug auf den geplanten Tunnel B1/A40 von Märkische Straße bis B 236 ist in Dortmund vorhanden. Östlich von Dortmund wird die A 40 vom Autobahnkreuz Dortmund/Unna bis zur B236 mit Hochdruck ausgebaut. Westlich ist der sechsspurige Ausbau bis zur A 45 bereits erfolgt“.

Die CDU-Fraktion fordert die Verwaltung in einem Antrag zur Ratssitzung am 21.02.2019 daher auf, weiterhin Gespräche mit dem Landesverkehrsministerium zu führen und dort auf eine möglichst zügige Aufnahme der Planung für einen „B1-Tunnel“ zu drängen.

Der Vorschlag der CDU, beim Tunnel schneller als bisher voranzukommen, ist es, eine Planungsvereinbarung analog der Vereinbarung der Stadt Hamm mit dem Landesbetrieb Straßenbau zur Realisierung der dortigen B 63n abzuschließen, das Vorhaben somit zu beschleunigen, als Stadt Dortmund selber zu planen und hierfür vom Land Nordrhein-Westfalen eine entsprechende Kostenerstattung zu erhalten.

„Die Planungsvereinbarung hätte aus unserer Sicht den Vorteil, dass Verkehrsplanung und Stadtplanung in einer Hand lägen. Auch nach dem Start der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen, die ab dem 01.01.2021 Planung, Bau, Betrieb, Erhalt und Finanzierung der Autobahnen übernimmt, bleibt der Einfluss der Stadt Dortmund auf die Planung gewährleistet“, so Waßmann.