CDU-Fraktion begrüßt Verhinderung der Einführung eines Ausländerwahlrechts

21.03.2017

„Wir begrüßen, dass dank der CDU-Landtagsfraktion die Einführung eines kommunalen Ausländerwahlrechts in NRW verhindert worden ist“, freut sich Christiane Krause, stellv. Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion. „Mir ist immer noch schleierhaft, warum SPD, Grüne und Piraten die Landesverfassung ändern und den hier lebenden Ausländern aus Nicht-EU-Ländern das Wahlrecht einräumen wollen. Sie verschließen die Augen bewusst und aus ideologischen Gründen vor den offenkundigen Problemen, die eine solche Verfassungsänderung mit sich gebracht hätte. Schließlich hätte diese zur Folge, dass nach der nächsten Kommunalwahl flächendeckend Vertreter der Partei des türkischen Präsidenten Erdogan in den kommunalen Räten und Stadträten sitzen würden – auch bei uns in Dortmund. Das kann angesichts der aktuellen Entwicklungen in den deutsch-türkischen Beziehungen doch niemand ernsthaft wollen. Jeder langjährige Einwohner mit Migrationshintergrund ist eingeladen, die deutsche Staatsangehörigkeit anzustreben / anzunehmen.“

Wer hier wählen will, muss auch Deutscher werden wollen, mit allen Rechten und Pflichten, finden die Christdemokraten. „Und dann auch nicht nur bei Kommunal-, sondern auch bei Landtags- und Bundestagswahlen. Das Wahlrecht steht für die CDU-Fraktion am Ende und nicht am Anfang einer erfolgreichen Integration“, so Friedrich-Wilhelm Weber, Sprecher der CDU-Fraktion im Bürgerdienste-Ausschuss.

Und weiter: „Das rot-grüne Vorhaben ist nicht nur politisch falsch, sondern auch verfassungswidrig. Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht sagen klar und unmissverständlich: Das kommunale Wahlrecht ist an die deutsche oder die EU-Staatsbürgerschaft gebunden. In einer Situation, in der Erdogan und seine Gefolgsleute versuchen, unser Land zu spalten, will Rot-Grün innertürkischen Konflikten auch noch Raum in unseren Stadtparlamenten geben.“