Tagesordnungspunkt
Sicherheit durch Videoüberwachung im öffentlichen Raum
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zur Sitzung am 28.04.2016 folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Einleitung
Die Straftaten in der Silvesternacht auf der „Domplatte“ in Köln zum Nachteil vieler Frauen haben zu einer starken Verunsicherung in der Bevölkerung geführt, ob der Staat in der Lage ist, die Sicherheit seiner Bürger jederzeit zu gewährleisten. Das subjektive Sicherheitsgefühl großer Teile der Bevölkerung ist gestört.
Im Rahmen der parlamentarischen Aufarbeitung der Kölner Taten hat der Innenminister des Landes NRW die Polizeibehörden aufgefordert, im Rahmen der restriktiven Regelungen des Polizeigesetzes zu prüfen, ob weitere Orte der Öffentlichkeit dazu geeignet scheinen, durch eine Videoüberwachung die subjektive und objektive Sicherheit der Bevölkerung zu stärken.
In diesem Zusammenhang hat das Polizeipräsidium Dortmund einen Vorschlag zu einer zeitlich befristeten Videoüberwachung im Brückstraßenviertel erarbeitet und vorbereitet.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Initiative des Polizeipräsidiums Dortmund für eine temporäre Videoüberwachung im Brückstraßenviertel und bittet um regelmäßige Berichterstattung zu den gewonnenen Erkenntnissen im zuständigen Fachausschuss.
Der Rat der Stadt Dortmund bittet um die Erarbeitung eines erweiterten Gesamtkonzeptes für die verstärkte Präsenz der Polizei im öffentlichen Raum.
Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Landesgesetzgeber auf, entsprechende Veränderungen zur Nutzung der gewonnenen Erkenntnisse durch die Videoüberwachung auch für die Zwecke des Ordnungswidrigkeitenrechts zu ermöglichen.
Begründung
Schon seit Jahrzehnten bemüht sich die Stadt Dortmund, insbesondere mit städtebaulichen und ordnungspolitischen Maßnahmen, die Aufenthalts- und Wohnqualität im Brückstraßenviertel als Teil der Dortmunder Innenstadt zu verbessern. Dabei ist das erstrebte Ziel noch nicht komplett erreicht. Daher macht die angedachte temporäre Videoüberwachung Sinn zur Verbesserung der subjektiven und objektiven Sicherheit.
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