Neuausrichtung der Inklusion

26.11.2018

In den weiterführenden Schulen auf der Basis des Erlasses des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 15.10.2018

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

die CDU-Fraktion im Schulausschuss stellt zu. o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

  1. Der Erlass zur Neuausrichtung der Inklusion in den öffentlichen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen wird auch in Dortmund vollständig umgesetzt. Das heißt es werden nur so viele Schulen zu Schulen des Gemeinsamen Lernens, wie es der Bedarf nachgewiesener Maßen erfordert und Gymnasien sind nur unter den im Erlass vermerkten Bedingungen (Notwendigkeit aufgrund von Platzmangel in Schulen anderer Schulformen bzw. Schulkonferenzbeschluss) Orte zieldifferenten Gemeinsamen Lernens.
  2. Die Verwaltung legt die genauen Bedarfsberechnungen vor, auf deren Basis die Entscheidung für die in der Vorlage benannten 28 Schulen getroffen wurde.
  3. Die Verwaltung legt eine konkrete Liste der Schulen vor, die zukünftig Schulen des Gemeinsamen Lernens sein sollen, aus der

a) die Verteilung nach Schulformen

b) die räumliche Verteilung im Stadtgebiet

c) die Zuordnung der Förderschwerpunkte an den einzelnen Schulen

  deutlich wird und stellt diese der Politik zeitnah zur Abstimmung.

Begründung
Ziel der Neuausrichtung der Inklusion ist die Bündelung von Ressourcen und die Qualitätssteigerung des inklusiv erteilten Unterrichts. Im erkennbaren Bemühen der Verwaltung, auch weiterhin an möglichst vielen Schulen (auch Gymnasien) zieldifferentes Gemeinsames Lernen zu etablieren, erscheint die Zielsetzung des Erlasses konterkariert. Qualitätsverbesserung und sinnvolle Konzentration von Investitionen und sonderpädagogischen Lehrkräften müssen auch in Dortmund deutlich spürbar werden. Nicht zuletzt muss die Auswahl der Schulen für Gemeinsames Lernen in einem transparenten Verfahren erfolgen, in das auch die gewählte Politik inhaltlich entscheidend einzubeziehen ist.