Housing First

28.03.2023

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Die Linke+ stellen zum oben genannten Tagesordnungspunkt den nachfolgenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung: 

In der Sitzung des Rates am 20. Mai 2021 hat der Rat der Stadt Dortmund auf Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Die Linke+ beschlossen, das Dortmunder System der Wohnungslosenhilfe um den Ansatz „Housing First“ zu ergänzen, nach dem Prinzip: Zuerst ein Zuhause und ein Dach über dem Kopf. — Die eigene Wohnung wird bei „Housing First“ zum Ausgangspunkt für Hilfen zur Wohnstabilität, zur Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden, zur sozialen Integration und gesellschaftlichen Teilhabe. Der Housing First-Ansatz stellt die herkömmliche Wohnungslosenhilfe auf den Kopf: Während die konventionelle Wohnungslosenhilfe den Ansatz verfolgt, Wohnungslose mit hohem Unterstützungsbedarf erst einmal wohnfähig, „housing ready“ zu machen, steht bei „Housing First“ die Wohnung als haltgebendes Element am Anfang des Verfahrens. Über die eigene, geschützte Wohnung sollen die Probleme gelöst werden, die zur Wohnungslosigkeit geführt haben. 

Mit dem Housing First-Ansatz verbindet sich die Chance, diejenigen Wohnungslosen zu erreichen, an denen die traditionelle Wohnungslosenhilfe bisher vorbeigeht, die an der gängigen Praxis des Stufenmodells (Nachweis der Wohnfähigkeit) scheitern und deshalb nicht dauerhaft in eine Wohnung finden. 

  1. Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt den am 20. Mai 2021 gefassten Beschluss (Drucksache Nr.: 19680-21-E1), das Dortmunder System der Wohnungslosenhilfe um den Ansatz Housing First zu ergänzen. 

 

  1. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass die Verwaltung zur Sitzung des Rates am 11. Mai 2023 das mit dem Ratsbeschluss vom 20. Mai 2021 geforderte Konzept für die Umsetzung des Ansatzes Housing First in Dortmund vorlegt. Orientierung geben Konzepte anderer Städte. In dem vorzulegenden Konzept sollen u. a. Lösungen für folgende Grundvoraussetzungen einer erfolgreichen Einführung des Housing First- Modells in Dortmund aufgezeigt werden: 

a. Wohnraumversorgung und Wohnungsakquise

(Konzepte für Wohnraumgewinnung u. a. über: DOGEWO21; DSG; Wohnraumvorhalteprogramm; Wohnungsgesellschaften; privater/sozialer Wohnungssektor; soziale Investoren; Erwerb von Wohnungen; Kauf von Belegungsrechten; Schaffung von Förderanreizen etc.)

b. Ergänzende sozialarbeiterische Angebote mit den Zielen

  • Stärkung der Wohnungsstabilität
  • Verbesserung der individuellen Lebenslage 
  • soziale Inklusion. 

c. Finanzierungs- und Personalbedarf

  1. Der vom Rat beauftragte Modellversuch zur Erprobung des Housing First-Ansatzes als ergänzende Maßnahme der Wohnungslosenhilfe in Dortmund beginnt im dritten Quartal 2023 für einen Zeitraum von zwei Jahren. Für das Modellprojekt sind über die im Ratsbeschluss vom 20.05.2021 aufgeführten Möglichkeiten hinaus zunächst insgesamt 20 Wohnungen zu akquirieren und bereitzustellen. Dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit wird regelmäßig über den Stand der Umsetzung des Modellprojekts berichtet. Nach einem Jahr wird dem Rat ein Zwischenbericht zur Evaluation vorgelegt.
  2. Der Rat erwartet von der DOGEWO21, Wohnraum für den Ansatz Housing First bereitzustellen und dafür auf den Nachweis eines negativen SCHUFA-Eintrages zu verzichten.