Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
das Beflaggen öffentlicher Gebäude zu bestimmten Anlässen, wie beispielsweise Gedenktagen, dient der Aufmerksamkeit für diese Anlässe. Es trägt dazu bei, wichtige gesellschaftliche Werte wie Respekt, Solidarität und Erinnerung zu fördern, die für das gesellschaftliche Miteinander von großer Bedeutung sind. Die besondere Bedeutung von Flaggen vor öffentlichen Gebäuden wird in ihrer Rolle als Hoheitssymbole im Grundgesetz, der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Hauptsatzung der Stadt Dortmund deutlich. Das konkrete Beflaggen von öffentlichen Gebäuden wird jeweils in entsprechenden
Verordnungen des Bundes und des Landes geregelt. Zu den regelmäßigen Beflaggungstagen zählen unter anderem der 27. Januar (Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, Halbmast), der 9. Mai (Europatag) und der 20. Juni (Gedenktag für Opfer von Flucht und Vertreibung).
In Dortmund scheint es bisher keinen einheitlichen Umgang mit dem Setzen von Flaggen an bestimmten Gedenktagen zu geben. Zum Beispiel fand sich am 23. August (Gründungstag des Landes NRW) keine Landesflagge vor dem Stadthaus.
Aus den genannten Gründen bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Gibt es derzeit einen einheitlichen Umgang hinsichtlich der Beflaggung zentraler städtischer Gebäude an besonderen Gedenk- und Feiertagen? Wenn nein, aus welchem Grund besteht keine Einheitlichkeit?
- Greift die Verwaltung bei der Beflaggung der städtischen Gebäude auf die Beflaggungsverordnung des Landes NRW zurück oder existiert eine eigene städtische Verordnung?
- Wie plant die Verwaltung, zukünftig sicherzustellen, dass die Beflaggung von städtischen Gebäuden an Gedenktagen angemessen und einheitlich erfolgt?
- Wie und durch wen koordiniert erfolgt die Beflaggung außerhalb von Gedenkund Feiertagen?
- Welche Regeln sind für das Aufhängen von Flaggen & Symbolen an und auf städtischen Grundstücken / Gebäuden festgehalten und wie werden diese nachgehalten?
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