Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 differenzierte Hebesätze für die Besteuerung von Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken bei der Grundsteuer B beschlossen. Für Wohngrundstücke gilt ab dem 01.01.2025 ein Hebesatz in Höhe von 625% und für Nichtwohngrundstücke ein Hebesatz von 1.245%. Der Medien berichteten über einzelne Fälle, in denen die zu Jahresanfang versandten Grundsteuerbescheide zu Irritationen bei den Steuerpflichtigen geführt haben. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund nimmt dies zum Anlass, die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 15. Mai 2025 um einen ersten Bericht zum Verlauf der diesjährigen Grundsteuererhebung zu bitten. Die Verwaltung wird gebeten, dabei insbesondere auf folgende Fragen einzugehen:
- Wie viele Widersprüche sind eingelegt worden?
- Wie viele Widersprüche betreffen Wohngrundstücke, wie viele Nichtwohngrundstücke?
- Sind Sachverhaltskonstellationen erkennbar, die besonders häufig zu einem Widerspruch geführt haben?
- Wie bewertet die Verwaltung die Akzeptanz der neuen, differenzierten Grundsteuerhebesätze?
Die Stellungnahme der Verwaltung:
(96 KB) Die Antwort der Verwaltung zu unserer Anfrage
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