Anmeldeverfahren an weiterführenden Dortmunder Schulen

26.01.2016

Tagesordnungspunkt
Anmeldeverfahren an weiterführenden Dortmunder Schulen

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

die CDU-Fraktion im Schulausschuss stellt im Wege der Dringlichkeit zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Schulverwaltung wird aufgefordert das Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen im Sinne des Gleichbehandlungsprinzips aller Schulen zu korrigieren.

Begründung:
Der Gesetzgeber bietet den Schulträgern in NRW die Möglichkeit, ein vorgezogenes Anmeldeverfahren zu genehmigen.

„Ist zu erwarten, dass die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer oder mehrere Schulen einer Schulform übersteigen wird (Anmeldeüberhang), kann die obere Schulaufsichtsbehörde auf Antrag des Schulträgers ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für die Schulen dieser Schulform zulassen.“ (VVzAPO-S I; Neufassung, VV zu § 1, Absatz 1.1.2)

Seit einigen Jahren wird in Dortmund ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für die Gesamtschulen praktiziert. Begründung für dessen Einführung war, dass die Anmeldezahlen höher waren als die vorhandenen Aufnahmekapazitäten an diesen Schulen. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass auch an anderen Schulformen Anmeldezahlen höher liegen als Plätze zur Verfügung stehen; beispielsweise bei der Marie-Reinders-Realschule.

Unterschiedliche Anmeldetermine nach Schulformen gegliedert, zementieren zudem eine vorrangige Betrachtung von Schulen hinsichtlich der Schulform statt einzelner Schulen unabhängig der Schulform.
Daher soll die Schulaufsichtsbehörde das derzeitige Anmeldeverfahren in Dortmund ändern um dem Gleichheitsanspruch aller Schulen gerecht zu werden.