Sehr geehrter Herr Tölch,
aufgrund von geänderten Mietverhältnissen in zwei Wohnhäusern in der Straße Königsheide hat die Anzahl von parkenden Kraftfahrzeugen stark zugenommen. Regelmäßig wurde sogar der Bürgersteig zugeparkt.
Durch Beschwerden der Anwohner hat eine Überprüfung durch das Ordnungsamt bezüglich der Parksituation stattgefunden. Es erfolgte die Anordnung, dass Parken nur noch neben dem Bürgersteig erlaubt sei.
Durch das Parken auf der Straße wird jetzt die Fahrbahnbreite stark eingeschränkt und führt im Kurvenbereich der Straße sogar bei größeren Fahrzeugen und Gegenverkehr zur Befahrung des Straßenrandes. Dies führt bei schlechter Witterung zu Verschmutzung des Straßenbelages.
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Mengede beantragt bei der vorhandenen Breite des Bürgersteiges von über 3,00 m die Aufstellung eines Verkehrszeichen 315 (Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts).
In anderen Bereichen der Stadt Dortmund wird bei größerem Parkaufkommen das halbseitige Parken auf dem Gehweg auch geduldet.
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