CDU-Fraktionsvorsitzender Ulrich Monegel: Bund entlastet Dortmund mit fast 30 Mio. bei Unterbringungskosten anerkannter Asylsuchender

24.06.2016

Flüchtlingskostenerstattung der Landesregierung wird den finanziellen Herausforderungen von Dortmund nicht gerecht

Erfreut zeigt sich die CDU-Ratsfraktion über das Ergebnis des Bund-Länder-Treffen am 16.06.2016, bei dem sich auf eine wichtige Entlastung der Kommunen von den Unterbringungskosten von anerkannten Asylsuchenden verständigt wurde. Demnach werden die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylbewerber für drei Jahre von 2016 bis 2018 vollständig vom Bund übernommen. „Das führt in den Jahren 2016 bis 2018 zu einer Entlastung für Dortmund in Höhe von 29,05 Mio. Euro, davon 4,4 Mio. Euro in 2016, 10,04 Mio. Euro in 2017 und 14,52 Mio.in 2018. Daran sollte sich die Landesregierung ein Beispiel nehmen“, so der Vorsitzende der CDU-Ratsfraktion Ulrich Monegel.

Kritik übt Monegel allerdings erneut an der nordrhein-westfälischen Landesregierung.

„Die Landeserstattungen für Flüchtlinge werden nicht den realen finanziellen Herausforderungen der Städte und Gemeinden gerecht. Dortmund bleibt deshalb auf einem großen Teil der Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden sitzen. SPD und Grüne im Landtag wollen die Aufstockung der Flüchtlingskostenpauschale dagegen als Erfolg verkaufen. Fakt ist aber: Nur weil die rot-grüne Landesregierung eine völlig veraltete Prognose zur Maßgabe der Flüchtlingskostenpauschale genommen hat, ist jetzt eine Anpassung notwendig. Die CDU-Fraktion hat bereits im vergangenen Jahr auf die überholten Flüchtlingszahlen und damit die völlig unzureichende Erstattung kommunaler Flüchtlingskosten hingewiesen. Erst jetzt erfolgt die dringend notwendige Anpassung der Flüchtlingspauschale auf die Bestandszahl der Asylsuchenden zum 1.1.2016.

Zudem erfolgt die Verteilung der Mittel auf die Städte und Gemeinden weiterhin nur pauschal nach einem gesetzlichen Schlüssel aus Einwohnerzahl und Fläche und nicht anhand der tatsächlichen Anzahl an Flüchtlingen vor Ort in den Kommunen.

Somit bleibt das System der Flüchtlingskostenerstattung aufgrund des mangelnden Handlungswillens von SPD und Grünen im Land unzureichend. Die CDU-Fraktion im Land und im Rat der Stadt fordern seit langem, dass die kommunalen Flüchtlingskosten vollständig vom Land finanziert werden. SPD und Grüne im Landtag lehnen bislang jedoch eine transparente und klare Regelung ab.

Zur Information:

Entlastungen der nordrhein-westfälischen Kommunen durch die Übernahme der Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylbewerber:
Die Zusage des Bundes entlastet die Städte und Gemeinden allein im laufenden Jahr um zusätzlich 400 Millionen Euro, um 900 Millionen Euro 2017 und um 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2018. Der Zuschuss über drei Jahre soll dann insgesamt 2,6 Milliarden Euro betragen. Die Mittel werden über den Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt; eine mögliche Anpassung des Verteilschlüssels ist möglich.

Entlastung der NRW-Kommunen in Höhe von 550 Mio. Euro in den Jahren 2016-2018

Ø  2016:         85 Mio. Euro von bundesweit 400 Mio. Euro

Ø  2017:       190 Mio. Euro von bundesweit 900 Mio. Euro

Ø  2018:       275 Mio. Euro von bundesweit 1,3 Mrd. Euro

Die Mittel aus der erhöhten Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) fließen den Kreisen und kreisfreien Städten zu, die gemäß § 6 SGB II als kommunale Träger für die Gewährung dieser Leistungen zuständig sind.