Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund spricht sich für eine Lockerung der „Dortmunder Neubaustandards für klimagerechtes Bauen“ aus. Die CDU-Fraktion will die Baukosten senken und damit eine Hürde für die Entstehung neuen, so dringend benötigten Wohnraums beseitigen. Die Dortmunder Neubaustandards schreiben aktuell für Neubauten grundsätzlich die Einhaltung der hohen und im Vergleich sehr teuren Energiestandards eines besonders energiesparenden Effizienzhauses 40 (EH 40) vor, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz hinausgehen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt für Neubauten seit dem 1. Januar 2023 den geringeren energetischen Mindeststandard eines Effizienzhauses 55 (EH 55) vor. In einer aktuellen Verwaltungsvorlage schlägt die Verwaltung nun eine Aufweichung der Dortmunder Neubaustandards vor. Die Verwaltung schlägt der Politik vor, weiterhin an den sehr hohen Standards des sogenannten KfW 40 Hauses festzuhalten, aber im Einzelfall Ausnahmen zuzulassen. Voraussetzung ist, dass die Abweichungen durch klimafreundliche Maßnahmen kompensiert werden.
Uwe Waßmann, wohnungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion:
„Wir begrüßen es, dass die Verwaltung zwei Jahre nach Einführung der Dortmunder Neubaustandards für klimagerechtes Bauen eine Zwischenbilanz zieht und bei den Standards für energieeffizienten und nachhaltigen Neubau nachsteuern möchte. Die Vorschläge der Verwaltung gehen für uns in die richtige Richtung. Der Wohnungsbau stockt, weil das Bauen unwirtschaftlich und damit für Investoren unattraktiv geworden ist. Steigende Baukosten führen zu höheren Kreditanteilen und einer hohen Zinsbelastung.
Wir brauchen neuen Wohnraum in allen Preissegmenten. Deshalb begrüßen wir die von der Verwaltung vorgeschlagene Anpassung der Dortmunder Neubaustandards. Die Verwaltung muss in ihrer aktuellen Vorlage einräumen, dass sich die Förderbedingungen für Effizienzhäuser 40 verschlechtert haben. Die Förderung war in einzelnen Fällen deutlich geringer als die zusätzlichen Kosten für den Sprung vom gesetzlichen Mindeststandard EH 55 nach EH 40. Wohnungsbau muss wieder preiswerter werden. Deshalb ist die Zulassung von Ausnahmen nur folgerichtig.“
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