E-Scooter-Verstöße und Unfallgeschehen in Dortmund

17.02.2025

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

in den letzten Jahren hat sich die Nutzung von E-Scootern, insbesondere aus Verleihsystemen, stark verbreitet und ist ein fester Bestandteil des urbanen Verkehrs geworden. Diese Entwicklung bringt jedoch auch neue Herausforderungen mit sich, insbesondere im Hinblick auf Verkehrssicherheit und die ordnungsgemäße Nutzung der Fahrzeuge. Es kommt immer wieder zu Unfällen, bei denen Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer durch E-Scooter verletzt werden. Problematisch ist dabei, dass Fahrer in einigen Fällen ihre Fahrt fortsetzen, ohne den Unfall zu melden oder sich um den Geschädigten zu kümmern. Da viele dieser Fahrzeuge Teil von Verleihsystemen sind und mit Kennzeichen ausgestattet sein müssen, stellt sich die Frage, inwieweit es möglich ist, solche Verstöße effektiv zu ahnden und die verantwortlichen Fahrer zu identifizieren.

Daher bittet die CDU-Fraktion um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Kennzeichnungspflicht für E-Scooter: Wie sind die Regelungen zur Kennzeichnung von E-Scootern in Dortmund, insbesondere bei Fahrzeugen aus Verleihsystemen? Gibt es abgesehen von der Anbringung der Versicherungsplakette für die Haftpflichtversicherung weitere Auflagen?
  2. Ermittlung von Fahrern bei Verkehrsverstößen: Inwieweit ist die Ordnungsverwaltung in der Lage, im Falle eines Verkehrsverstoßes den Fahrer eines E-Scooters anhand des Kennzeichens und der Verleihprotokolle der Betreiber zu ermitteln? Gibt es hierfür bereits standardisierte Verfahren?
  3. Unfallstatistik und Fahrerflucht mit E-Scootern: Verfügt die Verwaltung über Statistiken zu Unfällen mit E-Scootern, insbesondere zu Fällen von Fahrerflucht? Wenn ja, bitten wir um Vorlage dieser Daten im AMIG.