Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Haushaltssituation der Stadt Dortmund hat sich im Vergleich zu den Vorjahren deutlich verbessert. Indikator hierfür ist der derzeit prognostizierte Jahresfehlbetrag 2018 von „nur“ noch 27,7 Millionen Euro statt 51,9 Millionen. Wenn sich Bund und Land stärker als bisher an der Flüchtlingskostenübernahme beteiligen würden, könnte Dortmund schon jetzt nach langer Zeit wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen.
Einen wesentlichen Beitrag zur dieser Entwicklung hat das „Memorandum – Die Stadt zuerst“ geleistet. Die Verwaltung bleibt aufgefordert, den eingeschlagenen Weg zu verstetigen und weitere Maßnahmen zur strukturellen Haushaltsentlastung zu entwickeln.
Nicht verkannt werden darf aber, dass das Zinsänderungsrisiko nach wie vor erheblich ist und die Liquiditätskredite noch immer deutlich zu hoch sind.
Die Verwaltung bleibt daher aufgefordert, den eingeschlagenen, auf Sparsamkeit ausgerichteten Weg fortzusetzen, kurzfristig einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen und mittelfristig in die dauerhafte Entschuldung der Stadt einzusteigen.
Dies vorangestellt bittet die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund um Beratung und Beschlussfassung folgender Anträge:
1. Finanzielle Entlastung durch das Land
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt es außerordentlich, dass das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2019 die Integrationspauschale des Bundes vollständig an die Kommunen weiterleitet. Die Kommunen erhalten somit insgesamt 432,8 Millionen Euro. Der Kämmerer wird gebeten darzustellen, in welcher Höhe der Haushalt der Stadt Dortmund hierdurch eine weitere Entlastung erfährt. Weiterhin begrüßt der Rat, dass das Land sich verstärkt in zentralen Einrichtungen um Asylsuchende ohne Bleiberecht kümmern und von hier aus – ohne Umweg über die Kommunen – Rückführungen organisieren und finanzieren will. Auch dies führt zu einer deutlichen Entlastung des Haushaltes der Stadt Dortmund.
2. Doppelhaushalt 2020/2021
Die nächste Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen wird im Herbst 2020 stattfinden. Die Konstituierung des Rates, die Besetzung der Ausschüsse etc. wird naturgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen, so dass davon auszugehen ist, dass es im Dezember 2020 noch nicht zu einer Beschlussfassung über den Haushalt 2021 kommen wird. Da die nächste Ratssitzung dann voraussichtlich erst wieder im Februar 2021 stattfindet, der Haushalt dann erst beschlossen werden kann und er zur Genehmigung dem Regierungspräsidium vorgelegt werden muss, wäre die Stadt über mehrere Monate ohne genehmigten Haushalt 2021.
Um dies zu vermeiden, beschließt der Rat der Stadt, dass für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 ein Doppelhaushalt aufgestellt wird.
3. Altschuldenhilfe und Zinsmoratorium
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt es, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung eine Lösung für die drückenden Altschulden anstrebt. Er regt an, mit Hilfe der NRW-Bank unter Beteiligung der Kommunen ein nachhaltiges Modell zu entwickeln, wodurch das erhebliche Zinsänderungsrisiko entschärft wird. Dies könnte sich an folgenden Überlegungen orientieren:
- Die Kredite bleiben Schulden der jeweiligen Kommune.
- Das Land sichert über die NRW-Bank ein Einfrieren der Verzinsung für Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) auf dem aktuell niedrigen Niveau.
- Zugleich werden die Kommunen verpflichtet, Tilgungsleistungen auf ihre Kredite zur Liquiditätssicherung zu erbringen aus den sich bei Haushaltsausgleich (Ergebnisrechnung) ergebenen Liquiditätsüberschüssen (Finanzrechnung).
4. Anschaffung von Dokumentenprüfgeräten für die Bürgerdienste
Der Rat der Stadt stellt fest, dass sich der Einsatz von zwei Dokumentenprüfgeräten bei der Ausländerbehörde (FB 32) als äußerst nützlich erwiesen hat, um Falschangaben zur Identität aufzudecken. Um auch bei den Bürgerdiensten (FB 33) Teil- oder Totalfälschungen von Dokumenten besser erkennen zu können, beschließt der Rat, dass neben dem bereits angeschafften und seit April 2018 im Bereich der EU-Anmeldungen betriebenen Prüfgerät auch für die neun Bezirksverwaltungsstellen jeweils ein Gerät beschafft wird. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich beim Land Nordrhein-Westfalen dafür einzusetzen, dass dieses möglichst viele jener Geräte finanziert. Sollte das Land keines der Geräte finanzieren, werden die Dokumentenprüfgeräte ergebnisneutral aus dem Haushalt 2019 der Bürgerdienste angeschafft.
5. Schnellerer Bau von Kindertagesstätten
Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zur Prozessbeschleunigung und -optimierung beim Kindertagesstättenausbau in Dortmund aufzustellen und dem Rat im 2.Quartal 2019 vorzustellen, um dem derzeit zu langsamen Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen abzuhelfen.
Diese Prozessoptimierung soll besonders auf die Ämter übergreifende Arbeit, als auch auf das verbesserte Zusammenspiel mit den nicht kommunalen Akteuren zielen.
6. Beratung für Alleinerziehende“ IN VIA Dortmund e.V. und SkF e.V. Hörde
Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Anzahl der alleinerziehenden Elternteile in Dortmund weiter steigt. Alleinerziehende haben häufig multiple Problemlagen wie belastende Trennungserfahrungen, ungewisse finanzielle Perspektiven sowie Ausschluss von gesellschaftlicher Teilhabe. Die „Beratung für Alleinerziehende“, betrieben von IN VIA Dortmund e.V. und SkF e.V. Hörde, leistet hier einen wichtigen Beitrag, Alleinerziehende unabhängig von ihrer Religion oder Konfession bei ihren multiplen Problemlagen zu beraten.
Die Finanzierung erfolgt bisher allein aus kirchlichen Mitteln der Diözese Paderborn sowie aus Eigenmittel der beiden Träger und läuft zum 30.06.2019 aus. Zur Weiterführung der wertvollen Arbeit der Beratungsstelle für Alleinerziehende beschließt daher der Rat der Stadt Dortmund, jährlich 60.000 Euro (für 2019 anteilig 30.000 Euro) Personalkostenzuschuss für zwei 50%-Sozialarbeiterstellen zur Verfügung zu stellen.
7. Gast-Haus statt Bank – Ökumenische Wohnungslosen-Initiative e.V.
Durch den enormen Gästezustrom in den letzten Jahren ist für das Gast-Haus Dortmund ein erheblicher organisatorisch-logistischer und arbeitspraktischer Mehraufwand entstanden, der durch ehrenamtliche Helfer allein kaum noch zu bewältigen ist. Aufgabenbereiche haben sich stark diversifiziert und sind komplexer geworden. Erhöhte Lebensmittel- und Sachspenden sorgen für größere logistische Herausforderungen. Die intensivierte Öffentlichkeitsarbeit bindet personelle Ressourcen.
Um die vom Rat der Stadt als notwendig anerkannte Arbeit des Gast-Hauses weiter fortführen zu können, beschließt der Rat der Stadt einen weiteren jährlichen Zuschuss in Höhe von bis zu 60.000 Euro, der zweckgebunden eingesetzt wird zur Festeinrichtung einer Sozialarbeiterstelle in Vollzeit.
8. Finanzielle Unterstützung der Frauenberatungsstelle
Die Frauenberatungsstelle bietet Hilfe für betroffene Frauen von häuslicher und sexualisierter Gewalt, Stalking, Identitätskrisen, Essstörungen, Depressionen, Angstzuständen, psychischen Problemen, Trennung, Scheidung, Sozialhilfe, Arbeitslosigkeit und Wiedereingliederung. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt daher ausdrücklich, dass die Frauenberatungsstellen mehr Geld vom Land erhalten. Die Sachkostenpauschale pro Einrichtung wird von 6000 auf 7500 Euro angehoben. Unterstützend stellt der Rat der Stadt Dortmund pro Jahr weitere 60.000 Euro zur Verfügung zur Einrichtung einer Sozialarbeiter(-innen)stelle in Vollzeit.
9. Dortmunder Frauenhaus
Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Auslastungsquote des Frauenhauses ständig steigt. 2014 war die Belegungsquote für die Bewohnerinnen bei 82,65 %. 2015 lag diese bei 92,32 %. 2016 stieg die Belegungsquote nochmals auf 95,45%. Im Jahre 2016 wurden 320 Anfragen aus dem gesamten Bundesgebiet an andere Häuser weitergeleitet. Zur Zeit gibt es beispielsweise keinen einzigen freien Platz im Dortmunder Frauenhaus, was auch auf den angespannten Dortmunder Wohnungsmarkt zurückzuführen ist.
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt daher die Initiative der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, zukünftig jeden Frauenhausplatz, der über der Mindestanzahl von acht Plätzen liegt, künftig mit einer Platzpauschale von 7.000 Euro pro Jahr zu bezuschussen. Ab dem kommenden Jahr wird auch die Sachkostenpauschale für die Frauenhäuser auf dann fest 7.500 Euro angehoben. Darüber hinaus begrüßt der Rat der Stadt Dortmund, dass auch das Bundesfamilienministerium ein Förderprogramm zum Ausbau der Strukturen in dem Bereich 2019 starten wird. Für 2019 sind bundesweit sechs Millionen Euro eingeplant, 2020 dann gut 35 Millionen Euro.
Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Sommerpause 2019 im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit darzustellen, wie die zusätzlichen Mittel aus ihrer Sicht eingesetzt werden sollten, um die angespannte Situation im Dortmunder Frauenhaus deutlich zu verbessern.
10. Erhöhung Zuschuss Gartenvereine
Der Zuschuss an den Stadtverband der Dortmunder Gartenvereine e.V. für Sanierungs- und Baumaßnahmen in den nunmehr 119 Gartenvereinen wurde seit über 20 Jahren nicht angepasst und beträgt zur Zeit nach wie vor 69.100 Euro. Der Rat stellt fest, dass die dem Stadtverband zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel sinnvoll und effizient verwendet werden. Die Dortmunder Gartenanlagen sind Teil der öffentlichen Grünfläche und bieten ideale Erholungsmöglichkeiten für Groß und Klein. Um das vielfältige Engagement des Stadtverbandes und der einzelnen Gartenvereine hinreichend zu würdigen, beschließt der Rat der Stadt Dortmund, den Zuschuss beginnend mit dem Jahr 2019 auf 150.000 Euro zu erhöhen.
11. Visuelle Straßenzustandserfassung
Das im Stadtbezirk Hombruch durchgeführte Pilotprojekt zur visuellen Straßenzustandserfassung hat sich als großer Erfolg erwiesen. Die visuell bildbasierte Zustandserfassung sowie die durchgeführte Laserscanmethode liefern genauere Ergebnisse, entlasten das schon umfangreiche Aufgabengebiet der Verkehrssicherheitskontrolleure und stellen durch das einfache Befahren und gleichzeitige Abscannen der Oberflächen mit dem KfZ auch bei Tempo 50 keine Verkehrsgefahr dar.
Der Rat der Stadt beschließt daher, die visuelle Straßenzustandserfassung auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten und eventuell zusätzlich benötigte Haushaltsmittel im Haushalt 2019 dem Tiefbauamt zur Verfügung zu stellen. Bis spätestens zum 31.12.2019 soll die stadtweite Straßenzustandserfassung abgeschlossen sein.
Der Rat erwartet, dass das derzeit sich im Präqualifizierungsverfahren befindliche Infrastrukturmanagementsystem (Software), welches neben dem Zustand der Straßen auch die darunterliegende Infrastruktur (Kanal, Strom- und Gasleitungen etc.) erfassen soll, zügig in den Echtbetrieb übergeleitet wird, so dass spätestens bis zum 01.04.2020 eine abgestimmte Straßendatenbank vorliegt, aus deren Datenanalyse heraus dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün eine „Prioritätenliste Straßensanierung“ vorgelegt wird.
12. Einführung eines Grünflächeninformationssystems
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Übertragung der Unterhaltspflege des Straßenbegleitgrüns im Stadtgebiet Dortmund auf die EDG Entsorgung Dortmund GmbH ausdrücklich. Damit ist ein erster, wichtiger Schritt zur Verbesserung des Stadtbildes getan.
Der Rat erwartet in diesem Zusammenhang, dass die Arbeiten an der Erstellung eines gesamtstädtischen Grünflächenkatasters als wesentliche Arbeitsgrundlage des zukünftigen neuen Grünflächenamtes zeitnah, spätestens jedoch bis zum 01.07.2019 abgeschlossen werden mit dem Ziel der vollständigen technischen Erfassung der Flächen und des Zustandes der Grünflächen, Bäume und Spielplätze unter Vermeidung von Schnittstellen mit der EDG. Der Rat geht davon aus, dass die entsprechenden Pflegeaufwendungen und die damit verbundenen Kosten transparent abgebildet und signifikant gesenkt werden können. Die Überprüfung der Pflegestandards oder auch der Einsatz und die Beschaffung von Maschinen für die Pflege (Entscheidung über den Kauf, Leasing oder Miete von Maschinen) können somit besser erfolgen.
Das Grünflächenkataster wird dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün in seiner Sitzung am 03.09.2019 vorgestellt.
13. Gewinnung von Fachpersonal für die Fachbereiche 65, 66 und 70
Auf dem Arbeitsmarkt sind Fachkräfte nur noch in einem eingeschränkten Maße verfügbar, so dass es zunehmend schwierig wird, entsprechende Stellen zu besetzen. Die Rekrutierung von Fachpersonal im öffentlichen Dienst ist angesichts der ungleichen Gehaltsstrukturen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst problematisch. Zahlreiche Beispiele bei den technischen Ämtern der Stadt Dortmund untermauern diese Erfahrung.
Vor diesem Hintergrund wird die Personalverwaltung gebeten zu prüfen, ob für die insbesondere vom Fachkräftemangel betroffenen Fachbereiche 65, 66 und 70 die Gewährung von zeitlich befristeten außertariflichen Zulagen ein adäquates Mittel seien könnte, den Ingenieurmangel in den betroffenen Fachbereichen zu beseitigen oder zumindest zu verkleinern.
Ebenso geprüft werden soll, ob für das Bestandspersonal eine zeitlich befristete tarifliche Höherstufung oder eine außerordentliche Zulage möglich ist. Dem Ausschuss für Personal und Organisation ist hierzu in seiner Sitzung am 09.05.2019 Bericht zu erstatten.
14. Managementberichte für die Fachbereiche 65 und 66
In der Vergangenheit hat es sich gezeigt, dass die Fachbereiche 65 und 66 häufig nicht annähernd in der Lage waren, die ihnen zur Verfügung gestellten Budgets auch zu verausgaben.
Analog des gesamtstädtischen Managementberichtes, der dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften quartalsweise vorgelegt wird, werden die Fachbereiche 65 und 66 daher beauftragt, quartalsweise im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün über den jeweiligen Stand der Verausgabung der konsumtiven und investiven Budgetansätze zu berichten.
15. Entschärfung von Kreuzungen für Fahrradfahrer
In der jüngsten Vergangenheit ist es in Dortmund leider vermehrt zu Fahrradunfällen mit Todesfolge gekommen. Zu nennen sind hier der 02.02.17 Kreuzung Rüschebrinkstraße / Westfalenhüttenallee, der 29.11.17 Kreuzung Mallinckrodtstraße / Leopoldstraße, der 13.02.18 Kreuzung Bornstraße / Glückaufstraße und der 06.08.18 Kreuzung Mallinckrodtstraße / Schützenstraße.
Der Rat bittet die Verwaltung, die genannten Kreuzungen stellenplan- und haushaltsneutral zu überplanen mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit für Radfahrer deutlich zu erhöhen. Möglich wären hier beispielsweise die Ausweisung von Rechtsabbiegerspuren oder sogenannte Aufstellflächen für Radfahrer. Die Überplanung der genannten Kreuzungen soll dabei als Einstieg gelten für weitere Untersuchungen, wie in Zukunft generell Kreuzungen verkehrssicherer für Radfahrerinnen und Radfahrer gestaltet werden können. Über das Ergebnis wird im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün sowie im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen noch vor der Sommerpause berichtet.
16. Steuerung der Stadtentwicklung und -erneuerung sowie Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren
Die Steuerung der Stadtentwicklung und Stadterneuerung durch die Anwendung geeigneter Instrumente wie Masterpläne, integrierte Handlungskonzepte, Rahmenpläne oder Bebauungspläne mit den damit verbundenen Beteiligungs- und Entscheidungsprozessen, ist für die zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung unserer Stadt von besonderer Bedeutung.
Die bei Einreichung eines vollständigen Bauantrages gesicherte zeitnahe Erteilung der Genehmigung, ist ein positives Signal an alle Bauherren und ein wichtiger Standortfaktor für Dortmund. Dieses Ziel muss zwingend erreicht werden.
Für diese Aufgaben, die im Laufe eines Jahres durch begründete externe Anforderungen auch kurzfristig zunehmen können, müssen ausreichend qualifizierte Personalkapazitäten zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird gebeten, hier flexibel zu reagieren und auch unterjährig in 2019 zu prüfen, ob zur ausreichenden Wahrnehmung dieser Aufgaben personell nachzusteuern ist. Die entsprechenden Ausschüsse des Rates und der Rat der Stadt sind im gegebenen Fall kurzfristig zu informieren, um ggf. zeitnah Beschlüsse zu fassen.
17. Allgemeine Sportförderung
Der Sport in Dortmund genießt unbestritten einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert. Die Anforderungen an die ehrenamtliche Vereinsarbeit sind insbesondere bei der Jugendarbeit (Stichwort: Integration) in der jüngeren Vergangenheit enorm gestiegen. Um die gestiegenen Belastungen der Vereine abzufedern, ist es daher erforderlich, die Vereine auch in Zukunft höher als bisher finanziell zu unterstützen im Rahmen von Jugend- und Übungsleiterzuschüssen und Zuschüssen für die Unterhaltung vereinseigener Anlagen.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt daher, über die Drucksachen-Nr. 12-585-18 (Rücknahme der 20%igen Zuschussreduzierung bei der Sportförderung) hinaus weitere 500.000 Euro pro Jahr zur Verfügung zu stellen. Der Betriebskostenzuschuss an die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund wird für ebendiesen Zweck erhöht, so dass die Finanzierung gesichert ist.
Damit die Mittel in Gänze auch abgerufen werden können, wird die Verwaltung beauftragt, die „Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund“ insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendförderung zeitnah zu überarbeiten. Die Beschlussfassung hierüber soll im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit und im Rat noch vor der Sommerpause erfolgen.
18. Verfügungsfonds für die Sport- und Freizeitbetriebe für Eil- und Notmaßnahmen an Umkleidegebäuden
Der nicht immer zufriedenstellende Zustand von Umkleidekabinen an Sportplätzen ist allgemein bekannt. Defekte Heizungsanlagen, marode Türen und Fenster, unhygienische Sanitäranlagen, unzeitgemäße Duschräume sind hier nur wenige Beispiele. Häufig jedoch sind die Vereine finanziell nicht in der Lage, einen 50%igen Eigenanteil im Rahmen der städtischen Sportförderung aufzubringen, um notwendige Eil- und Notmaßnahmen an Umkleidekabinen in die Wege zu leiten.
Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat, den Zuschuss an die Sport- und Freizeitbetriebe zweckgebunden um 250.000 Euro pro Jahr zu erhöhen.
Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Sanierungsmaßnahme finanziell zu 100% bezuschusst wird, trifft die Geschäftsbereichsbereichsleitung Sport der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund. Parallel dazu ermittelt die Verwaltung den tatsächlichen Sanierungsstau an den Sportplatzumkleiden. Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit und dem Rat wird bis zur Sommerpause 2019 eine mit einem Zeitplan hinterlegte Prioritätenliste vorgelegt, die als Grundlage für eine an den tatsächlichen Bedarfen orientierte Sanierung aller Sportplatzkabinen dient.
19. Förderung der „freien Kulturszene“
Der Rat der Stadt schätzt das Engagement der Mitwirkenden der „freien Szene“, deren Empathie und ihren gesellschaftlichen und künstlerischen Einsatz. Daher hatte der Rat auch einer Erhöhung der städtischen Förderung der freien Szene ab dem Haushaltsjahr 2018 um 250.000 Euro zugestimmt.
Die jetzige Forderung nach weiteren 1,2 Millionen bezieht sich auf gestiegene Kosten, Versicherungen, Mieten, Verwaltungskosten etc. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die bislang allein seitens der freien Szene benannten zusätzlichen Bedarfe auf Nachvollziehbarkeit und Berechtigung zu untersuchen. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit im dritten Quartal 2019 zu präsentieren.
Soweit als Argument für eine Erhöhung der Förderung die möglicherweise prekären finanziellen Verhältnisse von Künstler benannt werden stellt der Rat fest, dass es über die Anwendung der Sozialgesetze hinaus nicht Aufgabe der Stadt ist, denjenigen, der aus freien Stücken die Position eines unabhängigen – eben „freien“ – Künstlers mit allen bekannten sozialen und finanziellen Risiken und Chancen eines Unternehmers gewählt hat, zu unterstützen oder die Einhaltung von Mindeststandards zu gewährleisten.
20. Wirtschaftsplan 2019 der Wirtschaftsförderung
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Sachkostenanteil des Eigenbetriebs Wirtschaftsförderung ab 2019 bis 2021 jährlich um 5% zulasten der Personalkosten zu verschieben. Diese freiwerdenden Effekte sollen zweckgebunden und ausschließlich für die folgenden operativen Tätigkeiten verwandt werden: Existenzgründung, Standort- und Flächenentwicklung, Flächenerwerb, Unternehmensakquise sowie zur Förderung von Expansion von Unternehmen mit Arbeitsplatzzunahme.
21. Stärkung der Bezirke
Die von der Verwaltung wegen der gesamtstädtischen Haushaltslage vorgeschlagene Reduzierung der jeweiligen konsumtiven Ansätze 2019 um 2% erfolgt nicht. Die Mittel werden in voller Höhe zur Verfügung gestellt.
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