Einordnung des Dortmunder Flughafens im Landesentwicklungsplan (LEP)

05.05.2015

Tagesordnungspunkt
Einordnung des Dortmunder Flughafens im Landesentwicklungsplan (LEP)

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Wege der Dringlichkeit, die sich aus einem Kabinettsbeschluss der Landesregierung vom 28.04.2015 ergibt, stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

  1. Mit Unverständnis stellt der Rat der Stadt Dortmund fest, dass die Landesregierung an einer Einordnung des Flughafens Dortmund im Landesentwicklungsplan (LEP) als lediglich regional bedeutsam festhält.
  2. Der Rat kritisiert insbesondere, dass dem Kabinettsbeschluss zur Einstufung des Flughafens Fluggastzahlen aus dem Jahr 1999 zugrunde gelegt worden sind, obwohl sich seitdem die Passagierzahlen fast verdreifacht haben.
  3. Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt daher noch einmal seinen Beschluss vom 13.02.2014, den Flughafen Dortmund als landesbedeutsamen Flughafen einzustufen. Die seinerzeitige umfangreiche Stellungnahme der Flughafen Dortmund GmbH zur Einstufung des Flughafens macht sich der Rat erneut zueigen.
  4. Der Rat der Stadt Dortmund betont, dass mit einer möglichen Einstufung des Flughafens Dortmund als landesweit bedeutsam deutlich bessere wirtschaftliche und technische Entwicklungsperspektiven für den Airport möglich sind. Ein „Startschuss“ für eine mögliche Verlängerung der Start- und Landebahn ist mit einer Einstufung als landesweit bedeutsam jedoch ausdrücklich nicht gegeben.
  5. Der Rat der Stadt Dortmund bittet den Oberbürgermeister, diesen Ratsbeschluss der Landesregierung sowie allen im Landtag Nordrhein-Westfalens vertretenen Fraktionen zu übermitteln.