Früh haben wir uns für die Erprobung von Schulstraßen eingesetzt, um das allmorgendliche Verkehrschaos durch Elterntaxis zu ordnen und die Schulwegsicherheit zu verbessern.
Unter der CDU-geführten Landesregierung hat NRW als erstes Bundesland im vergangenen Jahr per Erlass die Möglichkeit geschaffen, während der Bring- und Holzeiten an Schulen durch vorübergehende Sperrungen für den Kfz-Verkehr Schulstraßen einzurichten. Uns liegt nun ein erster Evaluationsbericht der Verwaltung vor. Nach einjähriger Versuchsphase an vier Schulstandorten fällt das Fazit sehr positiv aus. Auf der Grundlage von zwei Masterarbeiten und der gesammelten Erfahrungen im Alltag hat die Verwaltung einen Kriterienkatalog für die Einrichtung weiterer Schulstraßen entwickelt.
Dazu die schulpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Dr. Eva-Maria Goll:
„Schulstraßen sind ein gutes Instrument, um den Schulweg für Kinder sicherer zu machen. Dies bestätigt uns das Ergebnis der einjährigen Erprobung von Schulstraßen in Dortmund. Wir freuen uns, dass sich Schulen, Eltern, Polizei und Verwaltung für eine Fortführung aussprechen und die Einrichtung weiterer Schulstraßen gefordert wird. Wir unterstützen diese Forderung ausdrücklich. Natürlich ist klar, dass sich Schulstraßen nicht an allen Schulstandorten realisieren lassen, wenn die Schule z.B. an einer Hauptstraße oder Straße mit ÖPNV-Linienverkehr liegt. An vielen Schulen aber sollte das Konzept umsetzbar sein.“
Reinhard Frank, mobilitätspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion:
„Deshalb ist es grundsätzlich richtig, dass die Verwaltung einen Kriterienkatalog für die Einrichtung von Schulstraßen aufgestellt hat. In unserer Wahrnehmung lässt der von der Verwaltung vorgelegte Kriterienkatalog allerdings den Willen vermissen, Schulstraßen oder etwas Ähnliches an möglichst vielen Schulstandorten wirklich zu ermöglichen. Uns ist klar, dass die Einrichtung einer Schulstraße und die damit verbundene temporäre Sperrung einen erheblichen Eingriff in den Straßenverkehr bedeutet. Nach unserem Dafürhalten müssen die Anforderungen aber runtergeschraubt werden, wenn man das Problem der Elterntaxis in den Griff bekommen möchte. Elternvollversammlungen mit Beteiligung der Stadtverwaltung vorzuschreiben oder das Vorhandensein von freien Flächen in Schulnähe zur Einrichtung von Hol- und Bringzonen zur Voraussetzung zu machen, führt zu weit. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Verwaltung hier nicht über die rechtlich zu beachtenden Voraussetzungen hinausgeht und zu hohe Anforderungen formuliert.“
Empfehlen Sie uns!