Im Interesse von Fahrgästen und Personal hat der Verwaltungsrat als höchstes politisches Entscheidungsgremium des Verkehrsverbundes Rhein Ruhr (VRR), dem auch Dortmund angehört, in Reaktion auf die Corona Pandemie wichtige Entscheidungen auf den Weg gebracht.
Dazu Uwe Waßmann, Mitglied des VRR-Verwaltungsrates und Mitglied des Vorstandes der CDU-Fraktion in der VRR-Verbandsversammlung:
„Zum Schutz von Fahrgästen und Betriebspersonal vor einer Ansteckung durch direkten Kontakt haben wir beschlossen, den Ticketverkauf durch Fahrpersonal vorläufig gänzlich auszusetzen. Erst einmal bis zum 30. April 2020 gilt ab jetzt für Busse und Bahnen gleichermaßen: Beim Einsteigen muss der Fahrgast grundsätzlich einen gültigen Fahrausweis haben. Wenn wir den ÖPNV in Zeiten der Corona-Pandemie aufrechterhalten wollen, ist es leider unausweichlich, den Ticketverkauf auch in Bussen vorübergehend auszusetzen, um unnötige Kontakte zwischen Fahrgast und Personal auf engem Raum zu vermeiden und das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus auf diesem Wege auszuschließen. Dabei wird auch auf die vorhandenen Alternativen für den Ticketverkauf verwiesen. Wie in vielen Bereichen gilt auch für den ÖPNV, ggf. kurzfristig auf die dynamische Entwicklung der Krise zu reagieren; dass bezieht sich z.B. auf ein früheres „Hochfahren“ der Leistungen und somit Nutzungen des ÖPNV.
Viele ansonsten treue Kunden von Bus und Bahn scheuen aus Angst vor dem Infektionsrisiko derzeit davor zurück, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Um dem Rechnung zu tragen, begrüßen und unterstützen wir die im VRR-Verwaltungsrat verabschiedeten tariflichen Sonderregelungen: So können Abonnenten ab April 2020 eine vorübergehende Abo-Pause einlegen. Mit Erstattungsanspruch für die Zeit der Nichtnutzung! Darüber hinaus steht Abonnenten im ersten Vertragsjahr ausnahmsweise ein Sonderkündigungsrecht zu, ohne finanzielle Nachteile. Dies gilt für das Ticket 1000, das Ticket 2000, das BärenTicket, das Firmenticket sowie für das SchokoTicket im Falle von Selbstzahlern.
Wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Hochschulbetrieb, haben wir im Einvernehmen zwischen Verkehrsverband und Verkehrsunternehmen auch eine Regelung für das SemesterTicket NRW gefunden. Das SemesterTicket NRW für das Wintersemester 2019/2020 wird über den eigentlichen Geltungszeitraum hinaus bis zum 30. April 2020 anerkannt. Gleiches gilt für das regionale Semesterticket.
Auch für Erstsemester im jetzt eigentlich beginnenden Sommersemester 2020 haben wir eine Lösung gefunden. Bis auf Weiteres wird die Immatrikulationsbescheinigung in Verbindung mit einem Lichtbildausweis vorläufig als Fahrausweis anerkannt.
Mit all diesen Maßnahmen wollen wir die Attraktivität des ÖPNV auch in Zeiten des Coroan-Virus unter Beweis stellen. Die Kosten für einen privaten Pkw laufen weiter, ob ich ihn nutze oder nicht. Die jetzt für den ÖPNV getroffenen tariflichen Sonderregelungen sind da wesentlich nutzerfreundlicher, auch wenn die Kosten der Verkehrsunternehmen weiterlaufen.“
Zum Sicherheitsaspekt teilt Waßmann weiter mit, dass es in diesen Tagen auch die Diskussion gibt, ob die Fahrer/Innen der Busse und Bahnen mit Mundschutz auszustatten sind. „Der Bedarf an Schutzmasken bzw. Mundschutz ist im gesamten Bundesgebiet enorm; vor allem in den medizinischen Berufen. Inwieweit der ÖPNV als wichtige Infrastruktureinrichtung bei der Verteilung von Schutzmasken ggf. priorisiert werden soll und kann, wird derzeit mit den zuständigen Ministerien erörtert. Wir gehen davon aus, dass es bei einem sukzessive „Hochfahren“ auch weiterhin nötig ist, Schutzmaßnahmen einzuhalten, auch im ÖPNV“ sagt Waßmann abschließend.
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