Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
manche Kinder und Jugendliche mit Behinderung können beim Besuch einer allgemeinen Schule von einem Schulbegleiter unterstützt werden, der zugleich auch den Schulen und den Lehrkräften unterstützend zur Seite steht. Die Schulbegleitung ist eine Maßnahme der Eingliederungshilfe beziehungsweise der Kinder- und Jugendhilfe und ergänzt die sächlichen und personellen Ressourcen der Schule. Für viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ermöglicht erst die Schulbegleitung den Besuch einer allgemeinen Schule.
In Dortmund gibt es bereits konkrete Handlungsrahmen, die das komplexe Verfahren rund um die Beantragung von Schulbegleitern für Eltern und Schulen erleichtern sollen. Dennoch wird aus der Praxis immer wieder von Schwierigkeiten bei der konkreten Umsetzung berichtet.
Aus diesem Grund bittet die CDU-Fraktion im Schulausschuss um eine Prüfung und Stellungnahme zu nachfolgenden Punkten:
- Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwiefern die Antragstellung zur Schulbegleitung weiter vereinfacht werden kann. Hierbei sollte insbesondere auch die Bündelung der Informationen zum Thema auf den Internetseiten der Stadt Dortmund geprüft werden (vgl. hierzu das Informationsangebot des Kreises Soest).
- Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwiefern sich eine Clearingstelle zu Themen der Schulbegleitung und weiterer Förderangebote im Sinne des Sozialgesetzbuches in Dortmund realisieren lässt (vgl. hierzu die Clearing- und Diagnostikstelle der Stadt Bochum).
- Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwiefern die Teilnahme von Lehrkräften an den Hilfeplangesprächen an Dortmunder Schulen ermöglicht werden kann.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den derzeitigen Handlungsrahmen zur Schulbegleitung in Dortmund zu evaluieren und die Ergebnisse dem Schulausschuss vorzulegen.
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