Beschluss:
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die CDU-Fraktion im Schulausschuss stellt nachfolgenden Antrag und bittet um Beratung undBeschlussfassung:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Kriterien für die Einrichtung von temporären Schulstraßen wie folgt anzupassen und bei zukünftigen
Einzelfallprüfungen zu berücksichtigen:
- Bei den Einzelfallprüfungen zur Einrichtung von Schulstraßen ist sicherzustellen, dass die Prüfungen mit dem klaren Ziel der Ermöglichung
und nicht mit dem Ziel der Verhinderung geführt werden. - Für die Antragstellung durch die Schule ist ein Beschluss der Schulkonferenz, als dem vorhandenen Entscheidungsgremium in Schule, nötig.
Weder eine Eltern(voll)versammlung mit Beteiligung der Stadtverwaltung noch eine Stellungnahme des kompletten Kollegiums sind notwendig.
Die Verwaltung kann auf Wunsch von der Schule eingebunden werden, was jedoch keine zwingende Voraussetzung ist. - Die Möglichkeit zur Einrichtung von „Hol- und Bring-Zonen“ in Schulnähe ist wünschenswert. Sollte jedoch im Einzelfall kein geeigneter Standort
zur Verfügung stehen, darf dies nicht als Ausschlusskriterium für die Einrichtung einer Schulstraße gewertet werden.
Begründung:
Die CDU-Fraktion hat sich früh für die Erprobung von Schulstraßen eingesetzt, um das Verkehrschaos durch Elterntaxis zu ordnen und die Sicherheit
auf dem Schulweg zu verbessern. Unter der CDU-geführten Landesregierung hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland die rechtliche Grundlage
geschaffen, zeitlich begrenzte Sperrungen für den Kfz-Verkehr im Umfeld von Schulen einzurichten.
Nach einjähriger Erprobung an vier Dortmunder Schulstandorten fällt das Fazit der Verwaltung, basierend auf zwei wissenschaftlichen Masterarbeiten
und Praxiserfahrungen, sehr positiv aus. Schulen, Eltern, Polizei und Verwaltung sprechen sich gleichermaßen für eine Fortführung und Ausweitung aus.
Schulstraßen sind ein bewährtes Instrument, das nach Ansicht der CDU-Fraktion nicht an zuhohen Hürden scheitern darf. Ein Kriterienkatalog und
Einzelfallprüfungen sind sinnvoll, dürfen jedoch nicht dazu führen, dass mehr verhindert als ermöglicht wird. Eltern(voll)versammlungen mit
Verwaltungsbeteiligung und Stellungnahmen des gesamten Kollegiums stellen eine hohe organisatorische Hürde dar und entsprechen nicht den
gegebenen und gelebten schulischen Entscheidungsstrukturen. Zusätzliche infrastrukturelle Bedingungen wie die verpflichtende Schaffung von expliziten
„Hol- und Bring-Zonen“ setzen die Hürden unnötig hoch. Auch die Straße vor der Schule, an der ohne Schulstraße Eltern ihre Kinder aus- und einsteigen lassen,
ist keine Hol- und Bringzone.

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