Stellplatzsatzung für den Bereich des Hochschul-Campus in Dortmund

17.02.2025

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zu nachfolgenden Fragen bis zur Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 13. Februar 2025:

  1. Die Grundlage der Ausführungen bilden Zahlen zur Auslastung der Parkplätze im Jahr 2022. Warum bezieht sich die Verwaltung auf diese Zahlen, obwohl sie die Auslastung im universitären Regelbetrieb nicht zeigen können? Zum Zeitpunkt der Erhebung galten noch Sonderregelungen der Coronapandemie mit Online- und Hybridformaten. Die Corona-Epidemie-Hochschulverordnung ist erst zum 1. April 2023 ausgelaufen.
  2. Warum spielen bei der Ermittlung der notwendigen PKW-Parkplätze Mitarbeiter überhaupt keine Rolle? Immerhin handelt es sich laut Homepage der TU allein dort um gut 6.600 Beschäftigte – hinzu kommen die Beschäftigten der FH. Bei den Fahrradstellplätzen werden Beschäftigte eingerechnet, so dass sich sogar innerhalb des Papiers eine Ungleichheit der Behandlung ergibt. 
  3. Es wird darauf verwiesen, dass verschiedene Varianten überlegt wurden, um zum „optimalen“ Stellplatzschlüssel zu gelangen. a) Welche Varianten waren das und was ist die Begründung für die Auswahl des in der Vorlage dargelegten Schlüssels? Entsprechende Angaben fehlen in der Vorlage. b) Wurde auch eine Variante diskutiert, die einen differenzierten Stellplatzschlüssel für Büro- und Verwaltungsgebäude der Hochschule(n) // Seminarraum- und Hörsaalgebäude // Mensen u.ä. // Laborgebäude betrachtet? Je nach angestrebtem Neubau wären dann unterschiedlich starke Wirkungen auf den Stellplatzbedarf impliziert.
  4. Gibt es für das Mobilitätskonzept, das zu einem Schlüssel von 1:12 führen soll, bereits konkrete Realisierungsideen? Z.B. stellt sich die Frage danach, wie der Nachweis von Fahrgemeinschaften erbracht werden soll.
  5. Warum wird im Satzungstext (§3, Abs.3) einmal der Bezug zu Nutzern hergestellt, zweimal jedoch (wie bei den PKW) auf Studierende Bezug genommen? Laut Erläuterung sollen in diesem Bereich ja eigentlich die Mitarbeiter einbezogen werden in die Berechnung.
  6. Zu welchem Zeitpunkt einer Bauplanung werden die Daten für Stellplatzbedarfe festgesetzt? Wie beabsichtigt man in diesem Zusammenhang mit der Tatsache umzugehen, dass der „abiturlose Jahrgang“ durch die Rückkehr zu G9 für einige Jahre die Gesamtzahl der Studierenden nach unten drückt? Macht es hier nicht Sinn, die Studierendenzahl der vergangenen sechs Jahre zu mitteln und als Bemessungsgrundlage zu verwenden?
  7. Die Bezirksvertretung Hombruch hat die Satzung unter dem Vorbehalt beschlossen, dass eine Anwendung des neuen Stellplatzschlüssels erst und nur dann greift, wenn der jetzige Bestand an Parkplätzen erhalten bleibt. Ist das bei Beschlussfassung der Satzung rechtlich möglich?