Mehr Schutz für MitarbeiterInnen des Kommunalen Ordnungsdienstes: Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund begrüßt, dass nun eine rechtliche Grundlage zur Verfügung steht, um Bodycams für die kommunalen Ordnungskräfte einzusetzen. Am Mittwoch, 16.06.2021, hat der Landtag NRW das Ordnungsbehördengesetzes NRW dahingehend geändert.
Dazu Uwe Wallrabe, ordnungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion:
„Der erlaubte Einsatz von Bodycams für die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) ist ein Meilenstein für die Stärkung der Sicherheit für die Menschen, die täglich auf den Straßen Dortmunds für mehr Sicherheit unterwegs sind. Denn – immer wieder kommt es zu Angriffen auf die Mitarbeiter des KOD in Dortmund. Besonders in der Corona-Krise sind MitarbeiterInnen der Ordnungsämter zunehmend Anfeindungen und Gewalt ausgesetzt.“
Die Ausstattung mit Bodycams dient zum einen zur Beweissicherung, zudem wirken diese aber auch abschreckend und deeskalierend.
„Die kommunalen Ordnungskräfte sind mittlerweile – neben der Polizei – eine unverzichtbare Säule der Ordnungs- und Sicherheitspolitik in unserer Stadt. Mit der nun im Landtag NW beschlossenen Gesetzesänderung bekommt die Stadt Dortmund den rechtlichen Handlungsrahmen, die kommunalen Ordnungspartner mit Bodycams auszustatten. Das stärkt nicht nur die MitarbeiterInnen des KOD selbst den Rücken, sondern zeigt auch deutlich, wie wichtig und unverzichtbar die kommunalen Ordnungskräfte in einer Stadt sind“, so Wallrabe abschließend.
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