Blick auf den Rat am 16. Mai 2024

21.05.2024

Inhaltsübersicht

 

Sachstandsbericht zur Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofs

Der Rat der Stadt Dortmund hat sich in seiner Sitzung am 16. Mai 2024 mit der Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofs befasst. Dabei ging es insbesondere um die Fortschreibung der Rahmenplanung und die Verlängerung der Explorationsphase bis Ende 2025. Das Projekt begann bereits 2017 mit einem partizipativen Prozess, bei dem Bürgerinnen und Bürger Zielsetzungen und Anregungen erarbeiteten, die in einen städtebaulichen Wettbewerb einflossen. In der aktuellen Sitzung hat der Rat nun die von der Projektgesellschaft formulierten Prämissen für die Fortsetzung der Rahmenplanung bestätigt. Eine zentrale Abweichung gegenüber den bisherigen Überlegungen besteht darin, aus Kostengründen auf den Bau eines unterirdischen Fernbusbahnhofs und einer Tiefgarage unter dem Grünen U zu verzichten. Diese Prämisse verdeutlicht nach Auffassung der CDU-Fraktion die strategische Ausrichtung des Projekts und die sorgfältige Abwägung von Kosten und Machbarkeit. Insbesondere die Entscheidung, das Grüne U als zentrales Element der Rahmenplanung zu erhalten und auf kostenintensive unterirdische Bauwerke zu verzichten, zeigt das Engagement für eine nachhaltige und wirtschaftlich tragfähige Entwicklung. Mit den fortlaufenden Bemühungen und der Unterstützung durch die CDU-Fraktion wird die Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofs weiterhin vorangetrieben. Ziel ist es, ein zukunftsfähiges und wirtschaftlich tragfähiges Entwicklungsprojekt zu realisieren, das den Anforderungen der Stadt und ihrer Bürger gerecht wird.

 

Stellplatzsatzung zugunsten des öffentlich geförderten
Wohnungsbaus beschlossen

In der Ratssitzung am 16. Mai ist eine Änderung der Stellplatzsatzung zugunsten des öffentlich geförderten Wohnungsbaus beschlossen worden. Die entsprechende Verwaltungsvorlage war bereits Gegenstand der vergangenen Ratssitzung am 21. März 2024, ist jedoch wegen Beratungsbedarf, auch der CDU-Fraktion, in die aktuelle Sitzung geschoben worden. Nach fraktionsinternen Beratungen und verschiedenen Gesprächen mit Experten und anderen Akteuren, sind die Christdemokraten zum Ergebnis gekommen, der Verwaltungsvorlage in der vorlegten Fassung zuzustimmen. Die entsprechenden Vorschläge und Anpassungen wurden durch die Fachverwaltung gut herausgearbeitet und sind nach Einschätzung der CDU-Politiker berechtigt. In den vorangegangenen Ausschusssitzungen hat es dann jedoch einen gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegeben. Dieser hätte eine weitere Verschärfung der Regelungen in der Stellplatzsatzung bedeutet. Aus Sicht der CDU-Fraktion ein unverhältnismäßiger Eingriff. Nachdem auch die Verwaltung in einer Stellungnahme zu dem Ergebnis gekommen ist, dass ein Beschluss dieses Antrags die Rechtssicherheit der Satzung gefährden könnte und dringend von einer Beschlussfassung des Antrags abgeraten hat, kam kurzfristig zur Ratssitzung ein angepasster Antrag der beiden Fraktionen als Tischvorlage auf die Tagesordnung. Um diesen nun eingehend und der Sache angemessen zu beraten, hat der Rat diesen in die zuständigen Fachausschüsse überwiesen. Beschlossen hat der Rat nun, auch mit Zustimmung der CDU-Fraktion, die Verwaltungsvorlage in ihrer ursprünglichen Fassung.

  Wortbeitrag von Ratsmitglied Reinhard Frank: Minute 40:15

  Wortbeitrag von Ratsmitglied Uwe Waßmann: Minute 47:55

 

Gute Nachrichten für Schülerschaft, Lehrkräfte und Eltern: Neubau der Kreuz-Grundschule kommt

Die Diskussionen um den Neubau der Dortmunder Kreuz-Grundschule fanden in der Ratssitzung ihren Abschluss. Die CDU-Fraktion stimmte der Verwaltungsvorlage für einen Neubau der Grundschule auf dem Schulhof des bestehenden Gebäudes zu. Dabei haben die CDU-Ratsmitglieder in ihrer Abwägung, unter anderem im Hinblick auf den Denkmalschutz des alten Schulgebäudes, die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerschaft und die Eltern der Kreuz-Grundschule klar im Blick. Es ist entscheidend, dass schnellstmöglich die bestmögliche Lernatmosphäre geschaffen wird, und genau das sieht die CDU-Fraktion mit der nun beschlossenen Verwaltungsvorlage gegeben.

Ursprünglich wurde im August 2021 die städtische Immobilienwirtschaft damit beauftragt, den Abriss des bestehenden Gebäudes und den Neubau einer 4-zügigen Grundschule als Clusterschule mit offenen Lernbereichen und integriertem Ganztagesbetrieb zu planen. Aufgrund der zwischenzeitlichen Inaussichtstellung, das Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen, kann diese Planung nicht fortgeführt werden. In Anbetracht dessen wurde das Projekt unter Berücksichtigung des Variantenvergleichs in der Machbarkeitsstudie von 2020 neu bewertet.

Die nun beschlossene Vorlage der Verwaltung nimmt vom geplanten Abriss des bestehenden Gebäudes und dem Neubau an gleicher Stelle Abstand. Stattdessen soll ein Neubau im rückwärtigen Bereich des (dann zu erhaltenden) Bestandsgebäudes errichtet werden. Diese Variante ermöglicht das erforderliche Bauvolumen für eine Neubauvariante gemäß des zukunftsfähigen pädagogisch-räumlichen Konzepts im nördlichen Bereich des Schulgrundstücks. Ein dreigeschossiger kompakter Gebäudekörper ist vorgesehen, der die Belange des Baumschutzes und der angrenzenden Wohnbebauung optimal berücksichtigt. Die großen Platanen entlang der Grundstücksgrenzen bleiben erhalten. Die genaue Ausgestaltung und Positionierung des Gebäudekörpers werden im Rahmen der Vorplanung entwickelt.

  Wortbeitrag von Ratsmitglied Uwe Waßmann: Minute 1:22:40

 

Wirtschaftsflächen sichern:
Städtisches Vorkaufsrecht für Westfalenhüttenflächen

Attraktive Wirtschaftsflächen sind in unserer Stadt ein knappes Gut. Die Nachfrage übersteigt das Angebot. Brachflächen gibt es nur noch wenige. Freiraum ist kostbar. Deshalb haben wir im Sinne aktiver Flächenvorratspolitik dafür gesorgt, dass sich die Stadt Dortmund die Entwicklung zweier potenzieller Wirtschaftsflächen auf dem Gelände der ehemaligen Westfalenhütte durch ein besonderes Vorkaufsrecht im Sinne des Baugesetzbuches sichert. Für unsere Idee des Erlasses einer Vorkaufsrechtssatzung zur Wahrung städtischer Interessen bei der Entwicklung der thyssenkrupp und der RAG/logport ruhr GmbH gehörenden beiden Entwicklungsgebiete „Fläche 5“ und „Fläche Kaiserstuhl“ im nord-westlichen Teil der Westfalenhütte konnten wir die Fraktionen B´90/Die Grünen und SPD gewinnen. Mit einem gemeinsamen Antrag haben wir die Verwaltung beauftragt, zur nächsten Ratssitzung den Entwurf einer Vorkaufsrechtssatzung vorzulegen.

Warum ist uns die Sicherung des Vorkaufsrechts an der „Fläche 5“ und der „Fläche Kaiserstuhl“ so wichtig?

Die emotional geführte Debatte um die von der Verwaltung vorgelegte „Wirtschaftsflächenstrategie“ zeigt ein Dilemma auf: Um die Wirtschaftsentwicklung in unserer Stadt, die Menschen in Lohn und Brot bringt und damit Wohlstand sichert, nicht auszubremsen, benötigen wir ein qualitativ und quantitativ ausreichendes Wirtschaftsflächenangebot. Allerdings sind die Wirtschaftsflächenressourcen unserer Stadt so gut wie aufgebraucht. Neue gewerbliche Flächen müssen erschlossen werden. Aber – bitte nicht im Freiraum! Dies zeigt sich am heftigen Protest gegen die Überlegung der städtischen Wirtschaftsförderung, die Brechtener Niederung für eine mögliche Gewerbeansiedlung perspektivisch in Betracht zu ziehen. 

Aus diesem Grund möchten wir der Stadt für den Fall eines Grundstücksverkaufs durch die jetzigen Eigentümer ein Vorkaufsrecht an den beiden Entwicklungsgebieten auf dem ehemaligen Kokerei- und Stahlstandort Westfalenhütte sichern, um dort Wirtschaftsflächen zu realisieren.

Voraussetzung dafür ist der von uns geforderte Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 Baugesetzbuch. Diese Vorschrift ermöglicht es Städten und Gemeinden, in Gebieten, in den sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht ziehen, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen zu bezeichnen, an denen ihnen ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zusteht. Im Jahr 2008 hat der Rat der Stadt Dortmund auf der Grundlage eines städtebaulichen Wettbewerbs eine Rahmenplanung als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung des ehemaligen Westfalenhüttenareals und des Bereichs der ehemaligen Kokerei Kaiserstuhl beschlossen, sodass die Voraussetzungen für den Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung erfüllt sein müssten.

  Wortbeitrag des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Fraktion Uwe Waßmann (ab 2:11:50)

 

Dortmunds Zukunft im Fokus!
Die Debatte um die Wirtschaftsflächenstrategie ist von
Bedeutung für die kommenden Jahre

In Dortmund wird intensiv über die Wirtschaftsflächenstrategie diskutiert und die Entscheidungen, die in diesem Bereich getroffen werden, sind von entscheidender Bedeutung für die langfristige Entwicklung der Stadt.

Die Diskussion konzentriert sich auf die Frage, wie Dortmund mit begrenzten Flächen umgehen soll und welche städtebaulichen Auswirkungen dies haben wird. Die von der Wirtschaftsförderung der Stadt Dortmund und dem Oberbürgermeister vorgelegte Vorlage zur Wirtschaftsflächenstrategie bildet dabei die Grundlage für die Debatte. Diese Vorlage stellt jedoch nur einen Teil einer breiteren Auseinandersetzung darüber dar, wie sich die Stadt in den nächsten Jahrzehnten entwickeln soll.

In der Vergangenheit griff Dortmund hauptsächlich auf ehemalige Industrieflächen wie die Westfalenhütte und Phoenix-West zurück. Doch diese Ressourcen sind nun größtenteils ausgeschöpft, während die Stadt weiterhin wächst – sowohl in Bezug auf die Bevölkerung als auch auf die Wirtschaft.

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund betont die Notwendigkeit, dass die Wirtschaft in Dortmund florieren und expandieren kann. Sie sieht darin eine Chance für Unternehmen, die dringend nach Erweiterungsflächen suchen. Gleichzeitig darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass die Arbeitslosenquote in Dortmund bei rund 12 Prozent liegt. Daher legt die CDU-Fraktion großen Wert darauf, dass bei der Diskussion um die Wirtschaftsflächenstrategie die Aspekte der Ökonomie, Ökologie und des Sozialen gleichermaßen berücksichtigt werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, diese Aspekte im Sinne eines nachhaltigen Handelns miteinander in Einklang zu bringen.

Angesichts der Komplexität des Themas besteht ein erheblicher Beratungsbedarf, weshalb eine Entscheidung in der Sache vertagt worden ist. Die CDU-Fraktion sieht die Notwendigkeit einer angemessenen Behandlung dieses Themas im Interesse der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger. Die CDU-Ratsmitglieder werden sich in den kommenden Wochen und Monaten mit Nachdruck dafür einsetzen, gemeinsam mit den anderen Fraktionen Lösungen zu erarbeiten. Dabei sollen bisher unberücksichtigte Aspekte einbezogen und alle berechtigten Interessen bestmöglich miteinander in Einklang gebracht werden. Eine erneute Beratung der Vorlage zur Wirtschaftsflächenstrategie im Rat ist daher frühestens Ende September 2024 zu erwarten.

 

Schulstraßen demnächst auch in Dortmund:
Pilotprojekt zu sicheren Schulwegen auf den Weg gebracht

Der Mobilitätsausschuss hat sich einstimmig für einen gemeinsamen Antrag von CDU und Grünen ausgesprochen, der die Erprobung von Schulstraßen an Dortmunder Grundschulen vorsieht. Der Vorschlag zielt darauf ab, gefährliche Situationen vor Schulen zu entschärfen und die Verkehrssituation rund um Bildungseinrichtungen zu verbessern. Bereits in vorherigen Sitzungen des Mobilitätsausschusses und des Schulausschusses wurde über Möglichkeiten zur Verbesserung der Sicherheit auf Schulwegen diskutiert. Jetzt hat sich eine politische Mehrheit für ein zweistufiges Verfahren ausgesprochen: Zunächst sollen an zwei Grundschulen Schulstraßen als neue Maßnahme für sichere Schulwege erprobt werden. Nach der Auswertung der Verkehrsversuche könnte das Modell dann an weiteren Schulen umgesetzt werden. Die CDU-Fraktion sieht hier eine Chance, Erfahrungen mit diesem Modell zu sammeln und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu bewerten. Die Einführung der Schulstraßenregelung zur Erprobung sei ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit der Schulkinder zu erhöhen, ohne dabei den Verkehr zu stark zu beeinträchtigen.

Unter Schulstraßen versteht man die temporäre Sperrung von Straßen im unmittelbaren Umfeld der Schulen für den Autoverkehr während der Schulzeiten. Anwohnerinnen und Anwohner sowie Pflegedienste oder Transporte für Kinder mit Behinderungen dürfen die Straße trotzdem mit einer Ausnahmegenehmigung befahren.

Die CDU-Fraktion hebt hervor, dass die Schulstraßen Konflikte vor Schulen vermeiden können und einen guten Kompromiss für die sichere Nutzung des begrenzten Straßenraums darstellen. Die Pilotprojekte sollen daher schnellstmöglich an den Start gehen, um die Sicherheit der Schulkinder zu erhöhen und die Verkehrssituation vor den Schulen zu verbessern.

 

Resolution des Rates:
Demokratie stärken – Wählen gehen – Europa gestalten

Europa ist Garant für Frieden. Europa ist Garant für unseren Wohlstand. Europa ist Garant für die gemeinsamen Werte von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit. Europa beeinflusst das Leben vor Ort. Europapolitik ist immer auch Kommunalpolitik. Europa wird vor Ort gelebt. Europa ist eine Erfolgsgeschichte. Dortmund profitiert von Europa.

Dennoch: „Europa hatte noch nie so viele Feinde“, wie der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion Sascha Mader in seinem Wortbeitrag (26. Sitzung des Rates – Lokalpolitik live - ab 6:17:20) zu der vom Rat beschlossenen Resolution zum Thema „Demokratie stärken – Europa gestalten“ betonte, weshalb die Resolution notwendig sei. Angesichts der Herausforderungen, vor denen Europa steht und angesichts des Erstarkens nationalistischer und europafeindlicher Kräfte hat sich der Rat der Stadt Dortmund dem Aufruf der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas „Demokratie stärken – Wählen gehen – Europa gestalten!“ angeschlossen. Der Rat der Stadt Dortmund appelliert damit an die Bürgerinnen und Bürger, mit der Wahl demokratischer und pro-europäischer Parteien Europa zu verteidigen und zu stärken: „Demokratie stärken – Wählen gehen – Europa gestalten! Damit Europa eine Zukunft hat!“

 

Für eine Stärkung der Kommunalfinanzen!

Mit Schreiben vom 9. April 2024 hat die Bezirksregierung der Stadt Dortmund mitgeteilt, dass der vom Rat in seiner Sitzung am 22. Februar 2024 beschlossene Haushaltsplan nicht zu beanstanden sei und damit umgesetzt werden kann. „Allerdings“, so heißt es in dem Schreiben der Bezirksregierung, „zeigt die Begrenztheit des Eigenkapitals, dass nach den erfreulich positiven Ergebnissen der vergangenen Jahre nun nicht dauerhaft negative Ergebnisse erzielt werden können. Inwieweit Ertragssteigerungen zur Erreichung eines ausgeglichenen Haushalts beitragen können, bleibt auch angesichts der sich aktuell zeigenden wirtschaftlichen Schwächephase abzuwarten. Ein überproportionaler Anstieg bei den Aufwendungen insbesondere im sozialen Bereich ist angesichts der Rahmenbedingungen zu befürchten. Der bereits in allen Bereichen der Arbeitswelt laufende Abgang der sog. geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand wird die haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen ebenfalls negativ beeinflussen. Die Suche nach Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung wird daher auch in den kommenden Jahren unerlässlich sein“.

Dies deckt sich mit der von uns gebetsmühlenartig vorgetragenen Mahnung, dass die Luft für den städtischen Haushalt immer dünner wird und die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts, das unsere kommunale Eigenständigkeit und unsere kommunalen Gestaltungsspielräume erheblich beschneiden würde, mit Blick auf die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2026 und 2027 wie ein Damoklesschwert über dem städtischen Haushalt schwebt.

Deshalb haben wir uns im Rat gemeinsam mit anderen Fraktionen der Resolution der Verbandsversammlung im Regionalverband Ruhr „Für eine Stärkung der Kommunalfinanzen!“ angeschlossen. Diese appelliert an Bund und Land, über die ungelöste Altschuldenfrage hinaus weitere Maßnahmen zur Stärkung und Entlastung der kommunalen Haushalte zu ergreifen, wie zum Beispiel die Erhöhung der Schlüsselzuweisungen oder die Bildung eines staatlichen „Infrastruktur- und Investitionsfonds“, damit die Städte und Gemeinden handlungsfähig bleiben und die notwendigen Zukunftsinvestitionen stemmen können, um die örtlichen Verhältnisse lebenswert zu gestalten.

 

Markenbildungsprozess: Das Markennarrativ für Dortmund.

Das von uns schon in den Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt der Jahre 2020/2021 geforderte „Stadtmarketing aus einer Hand“, um das Image der Stadt im Wettbewerb der Städte zu stärken und schlagkräftig zu vermarkten, geht voran. Im Prozess der Entwicklung eines Markenkerns, um Dortmund als Marke zu etablieren und die Außendarstellung, die Imagebildung und Profilierung unserer Stadt voranzutreiben, ist ein wichtiger Meilenstein erreicht: Wir haben das unter großer Beteiligung der Stadtgesellschaft entwickelte „Markennarrativ“, also die Erzählung hinter der Marke Dortmund, beschlossen. Aus dieser Erzählung sind nun im weiteren Prozess einheitliche Kommunikations- und Marketingmaßnahmen abzuleiten.

Mit Blick auf den weiteren Fortgang des Markenbildungsprozesses sind uns zwei Punkte wichtig, die wir mit einem vom Rat beschlossenen Antrag festgezurrt haben:

  1. Das Markennarrativ muss mit der parallel entstehenden „Stadtstrategie“ zusammengeführt werden, d. h. Markenbildungsprozess und Stadtstrategieprozess müssen miteinander verzahnt werden.
  2. Wir erwarten, dass sich die Markenentwicklung nun nicht in Verwaltungskanälen verselbständigt, sondern die enge Beteiligung und Einbindung von Stadtgesellschaft und Politik fortgesetzt wird.

  Wortbeitrag von Matthias Nienhoff, Mitglied der CDU-Fraktion im politischen Begleitgremium zum Markenbildungsprozess (ab 4:40:15)

 

Streit ums Amt für Stadterneuerung:
Eskalation abgewendet. Verständigung mit OB über „Dortmund 2035“.

Der Oberbürgermeister hat dem politischen Willen der Fraktionen von CDU, Grünen und Linke+ nachgegeben und verzichtet auf das ursprüngliche Vorhaben, das Amt für Stadterneuerung in sein Dezernat zu verlagern. In seinem Dezernat wird ein Stab „Dortmund 2035“ eingerichtet, dessen Aufgabe es sein soll, den Prozess der Anpassung städtischer Infrastrukturen (z. B. Wohnraum, Schulen, Kitas, Verkehrswege) an die Bevölkerungsentwicklung zentral zu koordinieren und auszugestalten. Dies ist das Ergebnis von Gesprächen, die seit der letzten Ratssitzung am 21. März 2024 zwischen den Fraktionen von CDU, Grünen und Linke+ mit dem Oberbürgermeister zu dem Thema „Dortmund 2035“ geführt worden sind, das Auslöser des politischen Streits um die Auflösung des Amtes für Stadterneuerung war. Das Thema „Dortmund 2035“ wird nun auf der Grundlage des Ratsbeschlusses zur „Einrichtung des Stabes ‚Dortmund 2035‘“ bearbeitet, auf den sich die Fraktionen von CDU, Grünen und Linke+ mit dem Oberbürgermeister verständigt haben. Die SPD-Fraktion war bei dem Ganzen außen vor. Vom Tisch ist die Festlegung von Oberbürgermeister und SPD auf ein Bevölkerungswachstum auf 650.000 Einwohnerinnen und Einwohner, für das es keine belastbare Datengrundlage gibt. Heute leben in Dortmund rund 612.000 Menschen.  

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion Dr. Jendrik Suck hatte die mit dem Oberbürgermeister gefundene Lösung bereits im Vorfeld der Ratssitzung folgendermaßen kommentiert: „Wir freuen uns, dass es in mehreren Gesprächen mit dem Oberbürgermeister und den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke+ gelungen ist, den Erhalt des Amtes für Stadterneuerung als eigenständiges Amt in der bisherigen Struktur durchzusetzen. Dies ist ein gutes Ergebnis, für das neben vielen sachlichen Gründen auch der diesbezügliche ausdrückliche Wunsch der Beschäftigten spricht. Den Versuch, durch den ‚Stab Dortmund 2035‘ die öffentlichen Infrastrukturen der Stadt (u. a. Kitas, Schulen, Schaffung von Wohnraum, intakte Verkehrswege) zum Wohle der Dortmunder Bürgerschaft besser als bislang zeitgemäß zu ertüchtigen, tragen wir mit. Für uns ist eine funktionierende Infrastruktur zentrales Element für eine attraktive und zukunftsfähige Stadt.“

  Wortbeitrag des CDU-Fraktionsvorsitzenden Dr. Jendrik Suck (ab 5:16:40)

 

Fahren ohne Fahrschein im ÖPNV:
Grüne fordern Straffreiheit für Schwarzfahrer

Schwarzfahren würde zur Lachnummer. Dem ÖPNV entgingen Einnahmen. Der Ehrliche wäre der Dumme! – So kommentierte Uwe Wallrabe als ordnungspolitischer Sprecher unserer Fraktion kurz und knapp den Vorstoß der Grünen, Schwarzfahren zu „entkriminalisieren“ und damit zum Breitensport zu machen. Warum überhaupt noch ein Ticket kaufen, wenn es strafrechtlich nicht verfolgt wird? Ginge es nach B90/Die Grünen, stünde ab sofort das „Schwarzfahren“ in Bussen und Bahnen der DSW21 nicht mehr unter der Androhung strafrechtlicher Verfolgung. Die Grünen fordern, die Geschäftsführung der DSW21 anzuweisen, ab sofort weder Strafanzeigen noch Strafanträge nach § 265a StGB wegen Beförderungserschleichung zu stellen. Hintergrund: Die Bundesregierung plant, das Fahren ohne gültigen Fahrausweis in Bussen und Bahnen von einem Straftatbestand zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Beschlossen hat der Deutsche Bundestag aber noch nichts. Dem vorauseilenden Gehorsam der Grünen wollten am Ende aber selbst die an der Bundesregierung beteiligten Ratsfraktionen FDP und SPD nicht folgen. Die muntere Diskussion zum Thema „Schwarzfahren“ wird im

Beteiligungsausschuss eine Fortsetzung erfahren, an den der Rat die Angelegenheit überwiesen hat.

  Wortbeitrag des ordnungspolitischen Sprechers der CDU-Fraktion Uwe Wallrabe (ab 5:53:00)

  Wortbeitrag des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Sascha Mader (ab 5:57:50)

 

Wir haken nach: Sonderstab Ordnung und Stadtleben.
Konzept zum Umgang mit den Auswirkungen von Drogenkonsum und Obdachlosigkeit auf die Stadt und Stadtgesellschaft

Während die Vorlage „Konzept zum Umgang mit den Auswirkungen von Drogenkonsum und Obdachlosigkeit auf die Stadt und Stadtgesellschaft“, die der Rat im Februar dieses Jahres beschlossen hatte, ein wichtiger und richtiger Schritt war, müssen nun aus Sicht der CDU Sofortmaßnahmen ergriffen werden, um die Situation rund um den Drogenkonsumraum und in der Innenstadt zu entschärfen. Denn die in der Vorlage aufgeführten Maßnahmen, wie beispielsweise ein neuer Standort für den Drogenkonsumraum und die Schaffung weiterer dezentraler Konsumräume, wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die CDU hatte daher im letzten Sozialausschuss nachgefragt, ob angesichts der gestiegenen Besucherzahlen im Drogenkonsumraum über das Aufstellen weiterer Toiletten im Umfeld nachgedacht wurde. Auch wollten wir wissen, ob die Verwaltung die Installation eines sogenannten „Toleranzraumes“, wo sich drogenkonsumierende Menschen aufhalten können, in Betracht gezogen hat. Der Beschwerdeausschuss hat in seiner Sitzung noch einmal die Problematik angesprochen, dass sich immer noch drogenkonsumierende Menschen in den Hinterhöfen, Treppenhäusern und Geschäften des Einzelhandels aufhalten. Hier wollte die CDU wissen, wie oft der Kommunale Ordnungsdienst seine Streifen an die besagten Orte schickt, um hier Einzelhändler, aber auch die Kundinnen und Kunden zu schützen. Die Antworten liegen uns erst zur nächsten Sitzung vor.

 

Kunstausstellungen im Dortmunder Rathaus

Viele Dortmunder KünstlerInnen haben wenig Möglichkeiten, auf ihre Kunstwerke aufmerksam zu machen. Das Dortmunder Rathaus könnte ein Ort sein, an dem Kunst einen Platz findet. Vor allem in den äußeren Foyerbereichen wäre Platz, um regelmäßig Ausstellungen stattfinden zu lassen. Daher hatte die CDU – gemeinsam mit B90/Die Grünen – die Verwaltung im letzten Kulturausschuss gebeten zu prüfen, inwieweit es möglich ist, im Erdgeschoss des Rathauses in den äußeren Foyerbereichen regelmäßig Kunstwerke Dortmunder KünstlerInnen auszustellen und, welche Voraussetzungen dafür eventuell geschaffen werden müssen. Darüber hinaus soll die Verwaltung prüfen, wie die dauerhaft ausgestellten Gemälde der Dortmunder Malerin, Bildhauerin und Aktionskünstlerin Karin Kahlhofer († 23. April 2017) mit einer Erklärtafel der an den Aufgängen gewürdigt werden können.

 

Digitalisierung von Sport- und Turnhallenbelegungen

Die Digitalisierung der Belegung von Sport- und Turnhallen bietet eine Vielzahl von Vorteilen für alle Beteiligten. Zum einen ermöglicht sie eine effizientere Verwaltung der Hallennutzung, da alle Informationen zentral und in Echtzeit verfügbar sind. Dies erleichtert die Koordination und Planung von Trainingszeiten, Wettkämpfen und anderen Veranstaltungen erheblich. Des Weiteren erhöht die Digitalisierung die Transparenz und Fairness bei der Vergabe von Hallenzeiten. Durch ein digitales Buchungssystem können alle Nutzer gleichberechtigten Zugang zu den Hallen erhalten, ohne dass bestimmte Gruppen bevorzugt werden. Darüber hinaus ermöglicht die Digitalisierung eine bessere Auslastung der vorhandenen Ressourcen. Indem Leerzeiten oder kurzfristige Änderungen schnell erkannt und kommuniziert werden können, können Hallen effektiver genutzt werden, was wiederum zu einer Optimierung der Betriebskosten führt. Nicht zuletzt bietet die Digitalisierung der Hallenbelegung auch den Nutzern selbst mehr Komfort und Flexibilität. Durch die Möglichkeit, online oder über eine App Hallenzeiten zu buchen und zu verwalten, entfällt der Aufwand und die Zeit für manuelle Buchungen oder telefonische Anfragen.

Daher hatte die CDU – gemeinsam mit B90/Die Grünen im Sportausschuss den Antrag gestellt, dass die Verwaltung bis zum 3. Quartal 2024 ein Konzept zur Digitalisierung von Hallenbelegungen für Turn- und Sporthallen erstellt. Auch wurde die Verwaltung gebeten, einen Sachstand zur Umsetzung des Modellprojekts zur Einführung elektronischer Schließanlagen für Turn- und Sporthallen (Drucksache Nr. 24658-22) vorzulegen und darzustellen, inwiefern über die Dortmund-App eine app-basierte Lösung zur begleitenden Umsetzung der Hallenbenutzung (Störungsmeldung etc., Drucksachen-Nr. 24440-22), durch den Fachbereich 10 (DOSYS) in Erwägung gezogen wird.

 

Beschilderung im Westfalenpark

Es hatten sich Bürgerinnen und Bürger an die CDU gewandt, da im Westfalenpark manche Wege an einer Treppe enden und Menschen mit einem Rollstuhl/Gehhilfe und Eltern mit Kinderwagen den Weg nicht weiter gehen können. Daher hatte die CDU im Freizeitausschuss nachgefragt – gemeinsam mit B90/Die Grünen - ob an den Wegen im Westfalenpark mit Schildern darauf aufmerksam gemacht wird, wenn ein Weg an einer Treppe endet, damit Gehbehinderte, Menschen mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer/Rollstuhlfahrerinnen frühzeitig erkennen, dass der Weg für sie nicht weiterführt. Darüber hinaus hatten wir die Verwaltung gebeten darzustellen, welche weiteren Leitsysteme für einen inklusiven Parkbesuch, zum Beispiel für sehbehinderte Menschen, existieren bzw. geplant sind.

 

Public Viewing zum UEFA Champions-League-Finale

Wir freuen uns auf die bevorstehenden „Fußballfeiertage“ in unserer Stadt rund um das UEFA-Champions-League-Finale des BVB gegen Real Madrid. In der Zuversicht, dass die Borussia den Finaleinzug schafft, hatten wir uns noch vor den beiden packenden Halbfinalspielen gegen Paris Saint Germain dafür eingesetzt, dass sich die Stadt frühzeitig auf den Fall des erhofften Champions-League-Finaleinzuges der Borussia vorbereitet und die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen für ein fröhliches und sicheres Fußballfest mit Live-Übertragungen an dafür geeigneten zentralen Orten und Plätzen unserer Stadt schafft.

Zur Sitzung des Finanzausschusses am 8. Mai 2024 erreichte uns dann im Wege der Dringlichkeit eine Verwaltungsvorlage zum „Final-Wochenende Champions-League“, mit der die Verwaltung sich von der Politik grünes Licht einholte für die Organisation von Public-Viewing-Veranstaltungen und die Durchführung eines Autokorsos für den Fall des Titelgewinns. Inzwischen sind die Planungen für das Finalwochenende bekanntermaßen schon weit vorangetrieben und alles ist für ein berauschendes Fußballfest rund um das Champions-League-Finale angerichtet. Wie von uns gefordert, wird es zum Finalspiel an drei Orten unserer Stadt ein Public Viewing geben:

  • auf dem Hansaplatz in der City
  • in den Westfalenhallen 3 und 4
  • auf dem Festplatz Fredenbaum an der Eberstraße in der Innenstadt-Nord

Der Final-Sieg soll mit einem Korso über den Borsigplatz bis zum Dortmunder U gefeiert werden.

Wir drücken unserer Mannschaft die Daumen, dass die bislang so erfolgreiche Champions-League-Saison in Wembley gegen die „Königlichen“ aus Madrid einen krönenden Abschluss findet und der Champions-League-Pokal nach 1997 wieder nach Dortmund zurückfindet.

 

 

Der "Blick auf den Rat am 16. Mai 2024" als PDF-Dokument