Gleichstellungsausschuss

Gleichstellungsausschuss

Der Ausschuss für Gleichstellung ist zuständig für alle Angelegenheiten der Stadt Dortmund, die Fragen der Gleichstellung aller Geschlechter betreffen.
Der Ausschuss für Gleichstellung der Stadt Dortmund setzt das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichstellung aller Geschlechter gemäß Art. 3 GG sowie die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW mit um. Zudem überprüft er Maßnahmen der Stadt Dortmund auf Geschlechtergerechtigkeit. Hiervon bleiben die Zuständigkeiten des Rates, der Bezirksvertretungen, der übrigen Ausschüsse sowie des Oberbürgermeisters unberührt.
Der Ausschuss für Gleichstellung überprüft Vorhaben und Maßnahmen anderer Ausschüsse und des Rates hinsichtlich ihrer Geschlechtergerechtigkeit, insofern diese die Lebensbereiche von Frauen, Männern, Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und inter* Personen sowie Nicht-Binäre betreffen. Zudem kann er dem Rat sowie anderen Ausschüsse Empfehlungen aussprechen, wenn deren Beschlussfassungen spezifische Auswirkungen auf die Lebensbereiche der genannten Zielgruppe haben.

 

Für die CDU nehmen an diesem Ausschuss teil:

  • Bernstein, Britta (Sprecherin)

  • Batzdorff, Michael

  • Tigges, Jörg

  • Murawski, Barbara

  • Uhlig, Michaela (sachkundige Bürgerin)

Anträge: