Vorstand

Fraktionsvorstand

Dem Fraktionsvorstand kommt eine Leitungs- und Vorberatungsfunktion zu. Ihm obliegt die Organisation der Arbeit der Fraktion. Darunter fällt die fraktionsinterne Informations- und Entscheidungsvorbereitung, die politische Planung, die Entwicklung von Strategien, die Führungs- und Konfliktregelung sowie die Unterhaltung der politischen Kontakte zu anderen Fraktionen, zur Verwaltungsspitze und zahlreichen anderen Stellen. Der Fraktionsvorstand wird jeweils für zweieinhalb Jahre von den Mitgliedern der CDU-Ratsfraktion aus ihren eigenen Reihen gewählt.