Sachkundige Bürger

Sachkundige Bürger

Unsere Fraktion hat von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, sachkundige Bürger als Mitglieder der Ausschüsse des Rates zu benennen (§ 58 Absatz 3 Gemeindeorndung Nordrhein-Westfalen). Die Berücksichtigung sachkundiger Bürger schafft die Möglichkeit, in den Ausschüssen die Erfahrung und den Sachverstand von Bürgern zu nutzen, die kein Ratsmandat haben. 

Auf Vorschlag unserer Fraktion hat der Rat der Stadt Dortmund folgende sachkundige Bürger bestellt: