Ratsmitglieder
Die Dortmunder Bürgerschaft wird durch den Rat und den Oberbürgermeister vertreten. Der Rat der Stadt Dortmund besteht aus den gewählten Ratsmitgliedern und dem Oberbürgermeister als Mitglied kraft Gesetzes (vgl. § 40 Absatz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen). Auf der Grundlage des Ergebnisses der letzten Kommunalwahl am 13. September 2020 hat der Rat der Stadt Dortmund in der aktuellen Wahlperiode 2020 bis 2025 die oben grafisch dargestellte Zusammensetzung. Danach stellt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund derzeit 20 Mitglieder: