Wahlprüfungsausschuss
Der Wahlprüfungsausschuss ist vom Rat gemäß § 40 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) unverzüglich nach einer Kommunalwahl zu bilden. Ihm obliegt die Befassung mit den gegen die Kommunalwahl erhobenen Einsprüchen und die Vorprüfung der Gültigkeit der Kommunalwahlen. Auf der Grundlage der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses stellt der Rat der Stadt die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Wahl fest.
Für die CDU nehmen an diesem Ausschuss teil:
- Sascha Mader (Sprecher)
- Dr. Eva-Maria Goll (stellv. Sprecherin)
- Emmanouil Daskalakis
- Manfred Sauer
- Lars Vogeler
Anträge: