Beirat Nahmobilität

08.10.2021

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die CDU-Fraktion stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt den nachfolgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung bis zur nächsten Ausschusssitzung am 30.11.2021 um einen Vorschlag zur Ergänzung der Geschäftsordnung des Beirates Nahmobilität zu § 7 Absatz 6, durch den Folgendes gewährleistet wird:

Den anlassbezogenen Mitgliedern des Beirates Nahmobilität wird im Vorfeld jeder Sitzung die jeweilige Tagesordnung rechtzeitig zur Kenntnis gegeben. Resultiert daraus der individuelle Wunsch der Teilnahme, so ist diese zu ermöglichen.

Begründung:
Nach der aktuellen Regelung in § 7 Absatz 6 der Geschäftsordnung des Beirates Nahmobilität trägt die Geschäftsführung des Beirates Nahmobilität dafür Sorge, dass die anlassbezogenen Mitglieder des Beirates rechtzeitig über die Betroffenheit informiert und eingeladen werden. Es mag Fälle geben, in den sich die Betroffenheit nicht ohne Weiteres erschließt. Hier sollte anlassbezogenen Mitgliedern durch die rechtzeitige Übersendung der Tagesordnung die Möglichkeit eröffnet werden, von selbst den Wunsch anmelden zu können, zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt Stellung zu beziehen.