Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund begrüßt, dass eine rechtliche Grundlage zur Verfügung steht, um Bodycams für die kommunalen Ordnungskräfte einzusetzen.
Am 16.06.2021 hatteder Landtag NRW das Ordnungsbehördengesetzes NRW dahingehend geändert. Immer wieder kommt es zu Angriffen auf die Mitarbeiter des KOD in Dortmund.
Besonders in der Corona-Krise sind MitarbeiterInnen der Ordnungsämter zunehmend Anfeindungen und Gewalt ausgesetzt.
In diesem Zusammenhang bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentlich Ordnung, Anregungen und Beschwerden die Verwaltung um Prüfung,
zu welchem Zeitpunkt eine Ausstattung aller MitarbeiterInnen im Außendienst beim KOD mit Bodycams möglich und sinnvoll ist. Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung um Darstellung,
welche finanziellen Aufwendungen eine Ausstattung für das Ordnungsamt bedeuten würde.
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