Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
für einen Großteil der Menschen in Dortmund sind zu laute Autos und Motorräder eine Belastung. Frankreich führt ab
2023 landesweit den Einsatz sogenannter Lärmblitzer ein. Auch die Schweiz hat nun den Einsatz neuer technischer
Maßnahmen beschlossen. So funktionieren die Lärmblitzer: Wer lauter ist als der zulässige Lautstärkepegel, wird geblitzt.
Bei Überschreiten der Lärmgrenze kann – wie bei einem Blitzer – eine automatische Identifizierung des betreffenden Fahr-
zeugs erfolgen. Durch die Koppelung an eine Kamera und ein System zur Kennzeichenerfassung soll die Identifizierung lauter
Verkehrsteilnehmer*innen möglich sein. Die Kamera ermöglicht zudem eine Unterscheidung unterschiedlicher Kraftfahrzeug-
typen (PKW, Motoräder, LKW).
Bereits jetzt ist das Verursachen von unnötigem Lärm nach der Straßenverkehrsordnung verboten. Lärm machen stellt eine
Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Laut neuem Bußgeldkatalog ist für das Verursachen von
unnötigem Lärm im Straßenverkehr ein Bußgeld von bis zu 100 Euro vorgesehen.
Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten daher die Verwaltung,
- die rechtlichen Voraussetzungen zur Aufstellung von Lärmblitzern beziehungsweise automatischen Schallemissions-
kontrollvorrichtungen zu prüfen und darzustellen. Dabei soll sowohl auf eine reine Visualisierung des erzeugten Lärms
(in Analogie zu den Dialogdisplays), als auch auf eine mögliche Sanktionierung eingegangen werden.
- hierüber mit dem Land NRW Gespräche aufzunehmen und sich um den Einsatz und die Erprobung im Rahmen eines Modell-
projektes zu bewerben.
- dem Ausschuss in einer der nächsten Sitzung zu diesem Thema Bericht zu erstatten.
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