Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung bitten um Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung am 24. Mai 2023:
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Wirtschaftsförderung Dortmund folgenden Beschluss:
Die Geschäftsleitung der Wirtschaftsförderung wird entlastet. - Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse
Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2022 wird mit einem Jahresgewinn in Höhe von 194.733,94 € festgestellt.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2022 in Höhe von 194.733,94 € soll nach Abführung an den städtischen Haushalt entsprechend dem Beschluss DS-Nr. 23370-22-E1 (Schaffung von Azubiwohnheimen durch ein Azubiwerk) der Wirtschaftsförderung Dortmund wieder zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittelverwendung zur nächsten Sitzung des Ausschusses in das bestehende Konzept zur Umsetzung des Projekts darzustellen. Der Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung Dortmund ist entsprechend einmalig zweckgebunden zu erhöhen.
Begründung:
Um mehr Auszubildende für den Dortmunder Wirtschaftsstandort zu gewinnen, beschloss der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung auf Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU (23370-22E1) am 26.01.2022 mehrheitlich den Beschluss, dass die Stadt Dortmund die Umsetzung des Projekts Azubiwohnen. Ziel ist es, für Auszubildende in Dortmund bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und insbesondere junge Auszubildende mit begleitenden Angeboten zu unterstützen.
Im Ausbildungsjahr 2023/2024 gehen erstmals Wohneinheiten für Azubis mit finanzieller
Unterstützung der Stadt Dortmund an den Start. Der Jahresüberschuss der
Wirtschaftsförderung soll deshalb wie bereits im Jahr 2022 für das Azubiwohnen verwendet werden.
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