Sanierung oder Neubau: Positivliste städtebaulich besonders wertvoller Gebäude als eine Abwägungsgrundlage

29.11.2023

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

vor dem Hintergrund und in Konsequenz der Debatte um den Neubau der Kreuz-
Grundschule hat der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 21. September 2023 den
folgenden Beschluss gefasst (Drucksache Nr. 32424-23/1), der auf einen Antrag der
Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) am 30.08.2023 zurückgeht:

„Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Sitzung am 29. November 2023 eine Positivliste
städtebaulich besonders wertvoller Gebäude vorzulegen, um unnötige Verlängerungen von
Verfahrensdauern insbesondere beim Schul- und Kitabau zu vermeiden.“

Zur Sitzung des AKUSW am 29. November 2023 liegt die erbetene „Positivliste“ nicht vor.
Die nächste Sitzung des Fachausschusses findet erst im Februar des nächsten Jahres statt.
Wir nehmen dies zum Anlass, an die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 21. September
2023 zu erinnern und bitten nunmehr um Vorlage der Positivliste in der Ratssitzung am
14.12.2023.