Inhaltsübersicht
1. Haushalt in Schieflage
2. Jetzt muss die neue Ballsportarena am Dortmund U „nur“ noch gebaut werden
3. CDU begrüßt Neugestaltung des westlichen Umfeldes des Dortmunder U
4. Klimaneutralität: Energetische Sanierung von Privatgebäuden mit Quartiersberatung beschleunigen
5. Wirkungsloses Scheingefecht zum Thema „Schrottimmobilien“
6. Rot-Rot-Grün sorgt für Verfestigung der Drogenszene in der Dortmunder-City.
7. Offene Drogenszene: „Verzicht auf Repression“ - SPD hat sich völlig verrannt und versucht sich in Rolle rückwärts
8. CDU-Fraktion begrüßt Reaktivierung der Sportanlage Schützenstraße
9. Erweiterung des Leichtathletikstadions in Dortmund-Hacheney
10. Sofortpaket „Weiteführende Schule“: Standortsuche läuft auf Hochtouren
11. Verwaltungsgerichtsurteil zur Grundsteuer: Stadt soll Rechtsweg ausschöpfen.
12. Auswertung der Quartierslabore zum Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 – Kritische Fragen zur Wirksamkeit und Umsetzung bleiben
13. Ratsbürgerentscheid zur Teilnahme Dortmunds an der Olympia-Bewerbung der Region Rhein-Ruhr
14. Rat stellt Gültigkeit der Wahlen fest
15. OB beanstandet rechtswidrige Ausschusswahlen. Vermeintlich Verantwortliche entziehen sich fürs Erste der Wahlwiederholung.
Haushalt in Schieflage
An den Anfang unseres aktuellen „Blicks auf den Rat“ stellen wir dieses Mal eine Vorlage des scheidenden SPD-Kämmerers Jörg Stüdemann, die wegen ihrer sachlich korrekten Überschrift ihre Brisanz verschleiert: „Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung aus dem Doppelhaushalt 2025/2026 gemäß § 9 Kom HVO NRW“. Was im Verwaltungsdeutsch so harmlos klingt, hat es in sich. Die Inhalte der Vorlage werden wir uns bei anstehenden Entscheidungen immer wieder in Erinnerung rufen müssen.
Dank der positiven Haushaltsabschlüsse in den letzten Jahren konnten wir mehr als 500 Mio. Euro zur Deckung von Fehlbeträgen in die sogenannte Ausgleichsrücklage einstellen. Die guten Jahre sind allerdings vorbei. Im Haushaltsjahr 2027 wird die Ausgleichsrücklage vollständig verzehrt sein.
Die sich abzeichnende Entwicklung der Haushaltssituation veranlasst den scheidenden Kämmerer zu folgendem Resümee für die Erstellung des Haushaltsplanes 20207:
„Die Veränderungen gegenüber der Haushaltsplanung 2025/2026 haben zur Folge, dass der aktuelle Planungsstand 2027 nicht genehmigungsfähig und die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts (HSK) im Sinne des § 76 GO NRW erforderlich wäre. Ein HSK ist mit erheblichen Einschränkungen der kommunalen Handlungsfähigkeit verbunden. Es sollte daher weiterhin das Ziel verfolgt werden, einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen. Hierfür wird aus derzeitiger Sicht ein Konsolidierungsziel von mindestens 100 Mio. Euro pro Haushaltsjahr erforderlich werden.“
Der Kämmerer empfiehlt:
- Es wird empfohlen, signifikante Belastungen des Haushalts ab dem Haushaltsjahr 2027 mit struktureller Wirkung zunächst zu vertagen.
- Die Einführung eines Moratoriums für neue Investitionsmaßnahmen ist bis zum Vorliegen belastbarer Planungsgrundlagen für das Haushaltsjahr 2027 dringend erforderlich. Darüber hinaus sollte ein Beschluss zu weiteren Investitionen (einschließlich Planungsbeschlüssen) erst nach erfolgtem Moratorium stattfinden.
- Es besteht die Möglichkeit, dass bereits beschlossene Maßnahmen einer neuen Priorisierung unterzogen werden müssen.
Schon im vergangenen Jahr hat unser Fraktionsvorsitzender Dr. Jendrik Suck in seiner Rede zum städtischen Doppelhaushalt gewarnt, dass die Stadt nur dank der Gewinnausschüttungen der DSW in Höhe von 500 Mio. Euro aus dem STEAG-Verkauf im Wege des sog. „Schütt-aus-hol-zurück-Verfahrens“ am Haushaltssicherungsverfahren vorbeischramme. Die wahre Haushaltssituation werde durch diesen Buchungstrick verschleiert. Nun holt uns die schon damals richtige Analyse unseres Fraktionsvorsitzenden in aller Deutlichkeit und Schärfe ein. Wir mahnen schon lange: Nicht alles, was wir uns wünschen, ist finanzierbar. Wir können die uns zur Verfügung stehenden Mittel nur einmal ausgeben. Wir müssen mehr denn je klare Prioritäten für das Notwendige setzen.
Jetzt muss die neue Ballsportarena am Dortmund U „nur“ noch gebaut werden
Ende 2029 soll in der neuen, bundesligatauglichen Ballsportarena an der Übelgönne im Schatten des Dortmunder U angepfiffen werden können. Einen weiteren großen Schritt für die Realisierung des von uns immer vorangetriebenen Neubaus einer bundesligatauglichen Sporthalle mit über 3.250 Zuschauerplätzen an der Übelgönne haben wir in der letzten Ratssitzung unternommen. In großer Einmütigkeit hat der Rat mit dem Beschluss des Bebauungsplans InW 236 – Übelgönne – die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der neuen Sportstätte im Unionviertel geschaffen.
Wenn der gescheiterte Versuch des abgewählten SPD-Oberbürgermeisters Westphal, seinen Wahlkampf mit der Idee der Umwandlung des Schalthauses 101 auf Phoenix-West in eine Bundesligaspielstätte für die Handballerinnen und Tischtennisspieler der Borussia zu beflügeln, eins unterstrichen hat, dann ist es der Bedarf für eine Ballsportarena wie sie am Dortmunder U entstehen soll. So ist zum Beispiel die Teilnahme der Handball Damen des BVB am Spielbetrieb der Handball Bundesliga der Frauen in der Halle Wellinghofen nur bis 2029 gesichert. Für Ballsportarten fehlt es bislang an einer bundesligatauglichen und für Spitzenwettkämpfe geeigneten Halle. Diese Lücke in der Sportinfrastruktur unserer Stadt schließen wir mit neuen Vierfachsporthalle im Unionviertel. Seit vielen Jahren setzen wir uns für den Bau einer modernen und gut ausgestatteten Ballsporthalle für Sport auf höchstem Niveau ein. Von Anfang an haben wir den Bau der Sportarena am Dortmunder U politisch mitgetragen und unterstützt. Die neue Vierfachsporthalle ist ein klares Bekenntnis zum Leistungssport in Dortmund und ein weiterer Baustein der „Sportstadt Dortmund“.
Wichtig ist uns auch: Neben dem Leistungs- und Vereinssport wird die neue Sportstätte aber auch für den Schulsport der Berufskollegs am Dortmunder U (Robert-Schuman- und Robert-Bosch-Berufskolleg) zur Verfügung stehen.
CDU begrüßt Neugestaltung des westlichen Umfeldes des Dortmunder U
Mit der Neugestaltung der Frei- und Verkehrsanlagen des westlichen Dortmunder U’s soll ein von Grün geprägter Stadtraum entstehen. Wir sehen darin die Chance, die westliche City um einen ganz besonderen Aufenthaltsort im Schatten des Dortmunder U´s zu bereichern. Wir begrüßen das uns im Rat und den zuständigen Fachausschüssen vorgestellte Konzept, weil es den Weg weist, wie wir das Klima in der versiegelten City durch Begrünung und Regenwassermanagement ein Stück weit verbessern und wir uns vor Starkregenereignissen schützen können. Unser Ziel ist der Umbau Dortmunds zur Schwammstadt.
Ziel der Schwammstadt ist es, Niederschlagswasser dort zu speichern, wo es fällt. Dadurch verbessert sich nicht nur der Schutz vor Starkregenereignissen. Vielmehr kommt es auch zu einer Verbesserung des Mikroklimas, in dem aufgenommenes und gespeichertes Regenwasser bei Trockenheit und Hitze verdunstet und so lokal zur Abkühlung beiträgt.
Das uns vorgestellte Konzept zur baulichen Neugestaltung des westlichen Umfelds des Dortmunder U sieht eine blaugrüne Infrastruktur vor: Vom Platz der Partnerstädte, der Rheinischen Straße, der Ritterstraße und dem Robert-Bosch Berufskolleg sollen grüne Achsen in das Quartier führen, die die Besucher in das Quartier leiten. An der Benno-Elkan-Allee soll ein urbaner Park entstehen. Mit einer „Green-Stage“ am Restaurant Emil soll an die kulturellen Nutzungen im Dortmunder U angeknüpft werden und eine variable Fläche für die unterschiedlichste Aktivitäten und Events geschaffen werden: Vom grünen Aufenthaltsraum bis zur Bühne für Veranstaltungen oder als Open Air Galerie. An den Zugangsachsen werden Baurigolen platziert, die zentralen Räume werden in einen Raingarden entlang des Weges entwässert, der gleichzeitig als Rinne fungiert – überschüssiges Wasser wird zur Parkachse geleitet. Der Park dient als zentrale Versickerungsanlage. Seitlich wird er von einem langgestreckten Raingarden flankiert, der die Versickerungsfunktion übernimmt. Das Gelände wird als Kaskade ausgebildet, neben dem Raingarden entstehen drei leicht gemuldete Terrassen, die als Rückhaltefläche im Hochwasserfall dienen.
Die CDU-Fraktion wird den weiteren Prozess konstruktiv begleiten und unterstützt das Ziel, das westliche Umfeld des Dortmunder U als attraktiven, sicheren und klimafesten Stadtraum weiterzuentwickeln.
Klimaneutralität: Energetische Sanierung von Privatgebäuden mit Quartiersberatung beschleunigen
Wir arbeiten weiter für das Ziel der Klimaneutralität unserer Stadt. Ein schlafender Riese ist der private Gebäudesektor. Deshalb haben wir in 2024 die aufsuchende energetische Quartiersberatung in fünf Modellquartieren auf den Weg gebracht. In der letzten Ratssitzung haben wir den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen und die Verwaltung damit beauftragt, den im „Klimaquartier Westerfilde und Bodelschwingh“ erfolgreich eingeschlagenen Weg des ganzheitlichen Klima-Quartiersmanagements fortzusetzen und die aufsuchende Quartiersberatung auf vier weitere Modellquartiere in Huckarde, Aplerbeck, Dorstfeld und Wickede auszuweiten.
Die hitzige und emotionale Diskussion um das Heizungsgesetz der letzten Ampelregierung hat gezeigt, wie groß die Unsicherheit in Fragen der Gebäudemodernisierung ist und wie schnell sich der Einzelne wegen der Komplexität des Themas und des wahrhaft unüberschaubaren Förderdschungels überfordert fühlt. Hier setzt die aufsuchende energetische Quartiersberatung an. Zielgruppe sind vor allem die Besitzer von Einfamilienhäusern und private Vermieter. Ziele sind
- die Energieberatung in Wohnquartieren,
- die Erprobung von Quartierslösungen wie z. B. serielles Sanieren, Heizungstausch, und der Einsatz Erneuerbarer Energien
- das Heben von Energieeffizienzpotentialen in Gewerbe- und Industriegebieten, wie Optimierung des Einsatzes von Prozessenergie
- das Initiieren von Maßnahmen zur Sektorenkopplung wie z. B. Photovoltaik und Elektromobilität und
- die Identifizierung und Nutzung gewerblicher Abwärmepotenziale.
Um unsere Klimaschutzziele zu erreichen, muss es uns gelingen, die energetische Sanierung des Gebäudebestandes und den Neubau von energieeffizienten Gebäuden voranzutreiben. Auf den Gebäudesektor entfallen fast 40% des gesamten Endenergieverbrauchs Deutschlands. Drei Viertel des Energieverbrauchs privater Haushalte werden für Heizen und Warmwasser aufgewendet.
Wirkungsloses Scheingefecht zum Thema „Schrottimmobilien“
SPD und Grüne haben ihr schlechtes Abschneiden bei den Kommunalwahlen bis heute nicht verwunden und aufgearbeitet. Statt vernünftige, ergebnisorientierte Sachpolitik zu betreiben, verstricken sich SPD und Grüne in Scheingefechte, die nichts in der Sache voranbringen. Lieber arbeitet man sich am ersten CDU-Oberbürgermeister seit 80 Jahren ab.
Bestes Beispiel ist der von SPD und Grünen vor der letzten Ratssitzung mit Unterstützung der Linken in einer Antragsinitiative konstruierte Vorwurf an den Oberbürgermeister, beim Thema „Schrottimmobilien“ untätig zu sein. Hintergrund ist ein Brief von zehn Oberbürgermeistern, drei Landräten und eines Bürgermeisters aus NRW an die Bundesbauministerin vom 25.11.2025, der keine Unterschrift aus Dortmund trägt. Die Unterzeichner fordern darin eine „wirkungsorientierte Schärfung von Rechtsinstrumenten zur Beseitigung von Schrottimmobilien“.
Noch vor der Ratssitzung hatte Oberbürgermeister Kalouti klargestellt, dass er sich der Erklärung vollumfänglich anschließt und er die darin formulierten Forderungen ausdrücklich unterstütze. In seinem Schreiben, das allen Mitgliedern des Rates vor der Ratssitzung vorlag, hat der Oberbürgermeister zudem darauf verwiesen, dass Dortmund bereits seit Langem einen konsequenten, integrierten Ansatz zur Bekämpfung von Schrottimmobilien verfolge. Auf diese Vorreiterrolle Dortmunds im Kampf gegen Schrottimmobilien hob auch der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Uwe Waßmann in seinem Wortbeitrag ab (ab Minute 1:11:10). Waßmann wies darauf hin, dass der Oberbürgermeister seinen Beitritt zur Erklärung inzwischen per Brief an die Bundesbauministerin nachgeholt habe. Er forderte die Fraktionen von SPD, Grünen und Linken auf, ihr Anliegen als erledigt anzusehen, weil es in der Sache nichts bringe. Was diese dann auch taten.
Im Übrigen hat die CDU-geführte Landesregierung weit vor der kommunalen Briefinitiative bereits Anfang Oktober eine Bundesratsinitiatve für eine Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch eingebracht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, den Kampf der Kommunen gegen Schrottimmobilien über die im Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz vorgesehenen Maßnahmen hinaus stärker zu unterstützen, z. B. durch die Möglichkeit für Städte und Gemeinden auch bei Zwangsversteigerungen das gemeindliche Vorkaufsrecht nutzen zu können. Diese Bundesratsinitiative scheint an SPD, Grünen und Linken vorbeigegangen zu sein.
Rot-Rot-Grün sorgt für Verfestigung der Drogenszene in der Dortmunder-City.
Gegen unsere Stimmen hat der Rat über den unbefristeten Weiterbetrieb des Drogenkonsumraums am Standort Grafenhof entschieden. Eine Ratsmehrheit aus SPD, Grünen und Linken hat die Verwaltung beauftragt, mit der Dortmunder Aidshilfe einen unbefristeten Vertrag für den Betrieb des Drogenkonsumraums am Standort Grafenhof zu schließen. Der Verlauf der Ratsdebatte lässt keinen Auslegungsspielraum: Dies ist die endgültige Festlegung von SPD, Grünen und Linken auf den Weiterbetrieb des Drogenkonsumraums mitten in unserer City am Standort Grafenhof. SPD, Grüne und Linke richten ihre Drogenpolitik ausschließlich an den Bedürfnissen der Drogenszene aus und setzen sich damit über die Wahrnehmungen, Empfindungen und Sorgen der Menschen in der Mitte der Gesellschaft hinweg.
In der Ratssitzung haben wir unsere Wertschätzung gegenüber der unverzichtbaren Arbeit der Dortmunder Aidshilfe zum Ausdruck gebracht. Wir stehen zur Aidshilfe und zur Drogenhilfe. Der Drogenkonsumraum ist ein wichtiger Baustein des Drogenhilfesystems in unserer Stadt. Aber wir brauchen einen Standort für den Drogenkonsumraum, der sozial, städtebaulich und sicherheitspolitisch tragfähig ist. Unter diesen Gesichtspunkten ist der Standort am Grafenhof, mitten in der Dortmunder City, direkt neben Thier-Galerie und Westenhellweg, erwiesenermaßen falsch. Er verfestigt die Drogenszene im Herzen unserer Stadt.
Unser Ziel bleibt es, den Drogenkonsumraum weg vom Grafenhof an einen neuen Standort außerhalb es engsten Citybereichs zu verlegen. Wir werden nicht nachlassen, uns für die Standortverlegung einzusetzen. Weil die Verwaltung nach wie vor dabei ist, Alternativstandorte für den Drogenkonsumraum zu prüfen hatte unser Oberbürgermeister Alexander Kalouti noch versucht, die Verwaltungsvorlage aus den allerletzten Tagen (29.10.2025) der Amtszeit des abgewählten SPD-Oberbürgermeisters Westphal zu korrigieren und zu verhindern, dass der Grafenhof als Standort des Drogenkonsumraums zementiert wird. Gegen den Widerstand und die Uneinsichtigkeit des rot-rot-grünen Bündnisses aus SPD, Grünen und Linken war dies nicht zu schaffen.
Unsere Wortbeiträge können hier noch einmal angehört werden:
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Dr. Jendrik Suck, Vorsitzender der CDU-Fraktion (ab Minute 1:36:35)
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Thomas Bahr, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion (ab Minute 1:45:25)
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Jörg Tigges, ordnungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion (ab Minute 1:50:00)
Offene Drogenszene: „Verzicht auf Repression“ - SPD hat sich völlig verrannt und versucht sich in Rolle rückwärts
Trotz des verzweifelten Versuchs der SPD noch zur retten, was zu retten ist, halten wir fest, dass die SPD ihren Kompass in der Drogenpolitik verloren hat und auf ein falsches Gleis abgebogen ist, das am Prellbock endet. Erst ist die SPD bei der Verlegung des Drogenkonsumraums weg vom Grafenhof umgefallen. Jetzt stimmt sie im Rat für einen Antrag der Linkspartei (Ziffer 5.), der in Bezug auf den Umgang mit der offenen Drogenszene bis zuletzt die Überschrift „Verzicht auf Repression“ getragen hat. Dabei ist es kaum einen Monat her, da hat sich die SPD auf ihren Social-Media-Kanälen dafür gefeiert, dass das man durch Kontrolldruck die Sicherheitslage verändert habe.
Erst auf den von uns im Vorfeld der Ratssitzung durch unsere Öffentlichkeitsarbeit und in den vorberatenden Fachausschüssen aufgebauten Druck fühlten sich SPD, Linke und Grüne in der Ratssitzung genötigt, die „falsche“ Überschrift „Verzicht auf Repression“ zu korrigieren und sie stattdessen in „Ausrichtung der Drogenpolitik“ zu ändern. Dies ändert aber rein gar nichts an dem, was SPD, Grüne und Linke gemeinsam beschossen haben: „Die Ausrichtung einer Drogenpolitik an gesundheitspolitischen und sozialen Zielen“, so der Wortlaut des Beschlusses, in dessen ersten Satz trotz geänderter Überschrift die Abkehr von polizeilichen und ordnungsbehördlichen Maßnahmen steht: „Der Rat der Stadt erkennt an, dass Repression, Stigmatisierung und ordnungspolitische Verdrängung keine nachhaltigen Ansätze im Umgang mit offenen Drogenszenen darstellen.“
Vergeblich haben wir vor der Ratssitzung an die SPD appelliert, diesen Antrag aus der Feder der Fraktion Linke+ gemeinsam mit uns abzulehnen. Hoteliers, Gastronomie, City-Händler, Bürgerschaft und Besucher beklagen das Erscheinungsbild der City. Das Sicherheitsempfinden und Wohlgefühl der Menschen ist durch die Allgegenwärtigkeit der Drogenszene massiv gestört. Die von SPD, Grünen und Linken beschlossene Ausrichtung der Drogenpolitik vornehmlich an gesundheitspolitischen und sozialen Zielen bedeutet nichts anderes als ein Herunterfahren von Kontrollen durch Polizei und Ordnungsdienst. Das sehen wir als herzliche Einladung an die offene Drogenszene, sich weiter in unserer Stadt auszubreiten.
Der Stadt Zürich ist es gelungen, eine der größten offenen Drogenszenen in den Griff zu bekommen. Schon lange sprechen wir uns dafür aus, Elemente des „Zürcher Modells“ zu übernehmen. Zahlreiche Städte haben ihre Drogenpolitik bereits am „Zürcher Modell“ ausgerichtet. Elemente des Züricher Ansatzes sind dezentrale Drogenhilfereinrichtungen, die Lenkung der Drogenszene von der Straße in die Hilfseinrichtungen durch Straßensozialarbeit, aber auch eine rigorose Null-Toleranz-Strategie gegenüber der offenen Drogenszene auf der Straße außerhalb der Hilfseinrichtungen. Nur mit Straßensozialarbeit, wie es ganz offenbar Rot-Rot-Grün vorschwebt, wird sich die offene Drogenszene nicht aus dem öffentlichen Raum in Hilfseinrichtungen lenken lassen.
Wir empfehlen das Reinhören in die ganze Ratsdebatte zu diesem Tagesordnungspunkt, die bei Minute 2:07:15 beginnt.
Unsere Wortbeiträge:
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Dr. Jendrik Suck, Vorsitzender der CDU-Fraktion (ab Minute 2:11:30)
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Thomas Bahr, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion (ab Minute 2:16:45)
CDU-Fraktion begrüßt Reaktivierung der Sportanlage Schützenstraße
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund befürwortet ausdrücklich den Beschluss zur Reaktivierung der Sportanlage Schützenstraße und die dafür vorgesehenen Investitionen in Höhe von 835.000 Euro netto. Mit dieser Entscheidung wird eine sachgerechte, wirtschaftliche und sportlich sinnvolle Lösung für mehrere Dortmunder Vereine geschaffen.
Durch den Ratsbeschluss zum Neubau des Nordbades auf der Sportanlage Eberstraße ist klar, dass die dort bislang trainierenden Vereine zeitnah eine neue Perspektive benötigen. An der Eberstraßen trainieren und spielen derzeit die Vereine FC Roj, SC Dortmund 97/08 und Fortuna 66. Die Reaktivierung der nahegelegenen Sportanlage Schützenstraße bietet hierfür eine überzeugende Ersatzlösung. Für die CDU ist es wichtig, den betroffenen Vereinen frühzeitig eine verlässliche Alternative anzubieten und ihnen Planungssicherheit zu geben. Von allen drei Vereinen wird der Wechsel begrüßt. Mit dem geplanten Umbau des bisherigen Tennenspielfeldes in ein modernes Kunstrasenspielfeld sowie der Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Technik wird die Anlage zukunftsfähig aufgestellt.
Erweiterung des Leichtathletikstadions in Dortmund-Hacheney
Wir haben grünes Licht gegeben für die 2. Ausbaustufe des Leichtathletikstadions in Dortmund Hacheney. Diese sieht ein Mehrzwecksportfeld mit einer Mehrfachnutzung für Weitsprung, Kurzsprintstrecken, Stabhochsprung und einer weiteren Hochsprungmatte vor. Außerdem soll eine weitere kleine Tennenfläche für Kugelstoßen entstehen. Für die Wurfdisziplinen Speer-, Hammer- und Diskuswurf ist im Anschluss an das Mehrzwecksportfeld ein separater Wurfplatz geplant. Die Leichtathletik hat einen festen Platz im Sport unserer Stadt. Wir wünschen uns, dass Dortmunder Athleten weiterhin Sportgeschichte schreiben. Wir können nur wenig dazu beitragen, aber das tun wir: Wir unterstützen gute Rahmenbedingungen für Training und Wettkampf in modernen Sportstätten.
Die wichtigste Trainings- und Wettkampfstätte der Dortmunder Leichtathleten war viele Jahrzehnte das Stadion Rote Erde. Wegen der zunehmenden Nutzung des Stadions Rote Erde für Zwecke des BVB, die zur Folge hatte, dass der Trainings- und Wettkampfbetrieb der Leichtathleten immer beeinträchtigt war, haben wir uns 2016 dafür entschieden, den Leichtathleten am Standort der Bezirkssportanlage Hacheney eine zweite Heimat zu geben. Der Umbau der Bezirkssportanlage zum reinen Leichtathletikstadion sollte eigentlich in drei Ausbaustufen erfolgen. In Abstimmung mit der Dortmunder Leichtathletik kann auf die dritte Ausbaustufe, die die Errichtung einer zusätzlichen Tribünenanlage mit Funktionsräumen vorsah, verzichtet werden. Dies ist möglich, weil im Zuge der jetzt von uns beschlossenen Ausbaustufe die im westlichen Teil der Anlage gelegene Stehtribünenanlage im mittleren Bereich eine Überdachung erhält und im östlichen Stadionbereich neue Sanitär- und Lagerbereiche entstehen werden. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf rund 2,5 Mio. Euro. Die Finanzierung erfolgt u. a. aus Mitteln der vom Land NRW für die Sportstättenin-frastruktur zur Verfügung gestellten Sportpauschale. Darüber hinaus wird eine Förderung über das Förderprogramm der CDU-geführten Bundesregierung zur „Sanierung kommunaler Sportstätten (Sportmilliarde)“ geprüft werden.
Sofortpaket „Weiteführende Schule“: Standortsuche läuft auf Hochtouren
Angesichts steigender Schülerzahlen braucht Dortmund schnellstmöglich neue weiterführende Schulen. Die Suche nach neuen Schulstandorten um die Lücke zwischen Schulplatzangebot und Nachfrage an Gymnasien und Gesamtschulen zu decken, aber auch, um Ausweichquartiere für anstehende Schulsanierungen zu schaffen, läuft auf Hochtouren.
Bereits in der Ratssitzung am 9. Oktober 2025 haben wir zum Ausdruck gebracht, dass wir uns das als Übergangslösung und Ausweichquartier ausgesuchte Gelände der ehemaligen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Hacheney sehr gut als dauerhaften Schulstandort mit kompletter Schulinfrastruktur bis hin zu einer Sporthalle vorstellen können. Deshalb freuen wir uns, dass wir in der aktuellen Ratssitzung endlich die Forderung von Grünen und SPD abräumen konnten, im nördlichen Bereich der EAE-Fläche Wohnbebauung zu realisieren. Diese ist vom Tisch. Zugunsten des Schulbaus wird an dieser Stelle auf Wohnungsbau verzichtet und der ausgesetzte Abriss der maroden Atriumgebäude, die die Grünen unbedingt erhalten wollten, findet nun endlich statt. Die entsprechende Vorlage der Verwaltung fand im Rat eine Mehrheit. Unsere schulpolitische Sprecherin Dr. Eva-Maria-Goll hat in einem Wortbeitrag noch einmal auf die Unerlässlichkeit eines ganzheitlichen Verkehrskonzepts hingewiesen (ab Minute3:28:35), bei dem insbesondere auch eine Möglichkeit gefunden wird, direkt von der Stadtbahnhaltestelle auf das Schulgelände zu gelangen.
Im Rahmen eines Ortstermins an dem für die geplante Gesamtschule in Eving vorgesehenen Standort nördlich des Heisenberg-Gymnasiums haben wir die uns vorgetragenen Anliegen und Sorgen gemeinsam mit den Fraktionen von SPD und Grünen im Schulausschuss zum Gegenstand einer Anfrage gemacht. Die Stellungnahme der Verwaltung konnten wir im Rat zur Kenntnis nehmen. Wir haben darauf hingewiesen, dass es auch alternative Flächen gäbe.
Als Interimsquartier für eine Gesamtschule ist die Fläche der ehemaligen Hauptschule Derne vorgesehen. Dieses muss zum Schuljahresbeginn 2027/2028 betriebsbereit sein, um die dann notwendigen Schulplatzkapazitäten vorzuhalten. Einen diesbezüglichen Beschluss soll der Rat in seiner Sitzung am 12. Februar 2026 fassen. Um keine Zeit zu verlieren, haben wir die Verwaltung bereits jetzt mit Planungen beauftragt.
Verwaltungsgerichtsurteil zur Grundsteuer: Stadt soll Rechtsweg ausschöpfen.
Nach dem Verwaltungsgerichtsurteil zur Rechtwidrigkeit der aktuellen Dortmunder Hebesätze für die Grundsteuer, die zwischen Wohngrundstücken (625%) und Nichtwohngrundstücken (1.245%) differenzieren, haben wir uns im Rat für die aus unserer Sicht einzig verantwortbare Handlungsoption entschieden: Wir haben uns dazu entschlossen, den Rechtsweg gegen das erstinstanzliche Verwaltungsgerichtsurteil aus Gelsenkirchen zu beschreiten. Wir wollen, dass die Rechtmäßigkeit differenzierter Hebesätze höchstrichterlich geklärt wird. Da wir das Prozessrisiko nicht ausschließen könne, haben wir notgedrungen zugestimmt, die Hebesatzsatzung ab dem 1. Januar 2026 auf den rechtssicheren Einheitshebesatz für alle Grundstücke in Höhe von 800% zu ändern.
Angesichts der Haushaltssituation der Stadt Dortmund wäre jeder andere Weg nicht zu verantworten gewesen, weil der ohnehin schon überlastete Haushalt mit zusätzlichen Risiken belastet worden wäre. Hätten wir an den differenzierten Hebesätzen festgehalten, wäre die Stadt gezwungen gewesen, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in jedem Haushaltsjahr jeweils die Summe von 28 Mio. Euro zurückstellen, um das Risiko der zu viel erhobenen Grundsteuer für die rd. 17.000 Nichtwohngrundstücke im Haushalt abzubilden. Angesichts einer völlig ungewissen Dauer der rechtlichen Auseinandersetzung, war dies für uns nicht zu verantworten.
Dies bedeutet aber nicht, dass sich an unserer Grundhaltung zu dem Thema „Grundsteuerreform“ etwas geändert hätte. Von Anfang an haben wir uns in der Diskussion zur Umsetzung der Grundsteuerreform für differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B eingesetzt, also für die von der CDU-geführten Landesregierung geschaffene Möglichkeit, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festzulegen. Aufgrund der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neubewertung der Grundstücke werden Wohngrundstücke bei einem einheitlichen Hebesatz in der Regel viel stärker belastet als Geschäftsgrundstücke, da Wohngrundstücke in den vergangenen Jahrzehnten einen wesentlich höheren Wertzuwachs erfahren haben als Geschäftsgrundstücke. Wir favorisieren weiterhin differenzierte Hebesätze. Wir wollen das Wohnen bezahlbar bleibt.
Auswertung der Quartierslabore zum Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 – Kritische Fragen zur Wirksamkeit und Umsetzung bleiben
Wir haben den Abschlussbericht zu den Quartierslaboren im Rahmen des Masterplanprozesses „Kommunale Sicherheit 2.0“ zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung schlägt nunmehr vor, die Quartierslabore als dauerhaftes Instrument zur Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger zu etablieren und diese künftig um den neuen „Lokalen Informationsmelder zum Nahraum (LINa)“ zu ergänzen.
Entscheidend ist für uns vor allem, welche konkreten Verbesserungen für die Sicherheit vor Ort daraus tatsächlich folgen. Es bleibt nach unserem Dafürhalten offen, wie die gewonnenen subjektiven Wahrnehmungen der Bürgerinnen und Bürger verbindlich in konkretes Verwaltungshandeln, ordnungspolitische Maßnahmen und polizeiliche Schwerpunktsetzungen übersetzt werden sollen. Die geplante dauerhafte Implementierung der Quartierslabore als festen Bestandteil der kommunalen Sicherheitsstrategie macht nur Sinn, wenn sie messbaren Effekte auf das objektive Sicherheitsniveau und das subjektive Sicherheitsgefühl haben.
Auch die Idee eines neuen dialogorientierten Meldesystems „LINa“ wirft aus Sicht der CDU-Fraktion Fragen auf. Es ist bislang unklar, wie sich dieses Instrument von bestehenden Meldewegen unterscheidet, wie Doppelstrukturen vermieden werden und wie sichergestellt wird, dass Hinweise der Bürgerinnen und Bürger zeitnah zu sichtbaren Maßnahmen führen. Aus CDU-Sicht darf das als Frühwarnsystem gedachte neue Meldesystem nicht Erwartungen wecken, ohne spürbare Verbesserungen im Alltag der Menschen zu liefern.
Unsere Fragen haben wir als Anfrage im Ordnungsausschuss eingebracht. Zur nächsten Sitzung des Ordnungsausschusses erwarten wir die Stellungnahme der Verwaltung.
Ratsbürgerentscheid zur Teilnahme Dortmunds an der Olympia-Bewerbung der Region Rhein-Ruhr
„Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Dortmund an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein/Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele beteiligt, die entweder im Jahr 2036, im Jahr 2040 oder im Jahr 2044 stattfinden sollen?“ –
Über diese Frage entscheiden die Dortmunderinnen und Dortmunder im Rahmen des vom Rat beschlossenen Ratsbürgerentscheids zur Teilnahme unserer Stadt an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein-Ruhr um die Austragung der Olympischen und Paralympischen Spiele. Wir stehen weiterhin hinter der Teilnahme Dortmunds an der Bewerbung der Region Rhein-Ruhr um die Olympischen und Paralympische Sommerspiele. Wir haben aber schon im Mai dieses Jahres, als es darum ging, eine Art Grundsatzentscheidung zur Teilnahme Dortmunds an einer Olympiabewerbung der Region Rhein-Ruhr zu treffen, zum Ausdruck gebracht, dass wir den Bewerbungsprozess kritisch begleiten werden. Bei allen positiven Effekten, die wir in einer Olympia-Bewerbung sehen, werden wir darauf achten, dass wir uns nicht überfordern. Wir sehen weiterhin eine große Chance für Dortmund und die Region. Daran hat auch die Tatsache nichts geändert, dass Köln seit Anfang Dezember als Leading City der Bewerbung und zugleich als Standort für das Olympische Dorf feststeht.
Auch im veränderten Bewerbungskonzept bleibt Dortmund Austragungsort der publikumsattraktiven Sportarten Fußball und Handball. Im Signal Iduna Park soll das Fußballfinale stattfinden. Viele Menschen aus aller Welt werden den Weg nach Dortmund finden. Wir sagen aber ganz klar: Andere Bereiche dürfen unter einer Olympia-Bewerbung nicht leiden.
Mit dem nun im Rat beschlossenen Ratsbürgerentscheid am 19. April 2026 wird den Dortmunderinnen und Dortmundern die Möglichkeit gegeben, selbst über die Teilnahme der Stadt an der Bewerbung um das größte Sportevent zu entscheiden. Diese Form der direkten Bürgerbeteiligung ist aus Sicht der CDU unerlässlich. Es reicht nicht aus, politischen Rückhalt für ein mögliches Bewerbungsverfahren zu haben. Alles entscheidend ist die Akzeptanz der Bevölkerung. Die Menschen der Region Rhein-Ruhr müssen von der olympischen Idee überzeugt sein und das Bewerbungsverfahren mittragen.
Damit der Ratsbürgerentscheid auf einer fundierten Grundlage stattfinden kann, müssen jetzt umfassende Informations- und Werbemaßnahmen folgen. Die Menschen in Dortmund müssen frühzeitig und verständlich darüber informiert werden, was eine Olympia-Bewerbung konkret bedeutet – welche Chancen sich daraus ergeben, welche Anforderungen damit verbunden sind und welche Rolle Dortmund im Gesamtkonzept der Rhein-Ruhr-Bewerbung einnimmt. Nur so kann eine sachliche und faire Meinungsbildung gelingen.
Rat stellt Gültigkeit der Wahlen fest
Der Rat hat sich den Voten des Wahlprüfungsausschusses angeschlossen und die Gültigkeit der Oberbürgermeister-, Rats-, Bezirksvertretungs- und Integrationsratswahl festgestellt. Die durch die Medien gegangenen Unregelmäßigkeiten in den Kommunalwahlbezirken 13 (Brechten) und 39 (Bodelschwingh/Westerfilde) hatten nicht eine solche Tragweite, die nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster eine Wiederholung der Wahl erforderlich macht. Ein Wahlfehler zieht danach nur dann die Ungültigkeit der Wahl nach sich, „wenn nach den gegebenen Umständen des einzelnen Falles eine nach der Lebenserfahrung konkrete und in greifbare Nähe gerückte Möglichkeit besteht, dass die Unregelmäßigkeit auf das Wahlergebnis ... von entscheidendem Einfluss gewesen sein kann”; der Wahlfehler müsse also „(nach der allgemeinen Lebenserfahrung) geeignet sein, das Wahlergebnis zu beeinflussen”. Dies konnte in beiden Fällen verneint werden.
OB beanstandet rechtswidrige Ausschusswahlen. Vermeintlich Verantwortliche entziehen sich fürs Erste der Wahlwiederholung.
Die Wahlen zur Besetzung der Ausschüsse in der konstituierenden Ratssitzung sind rechtswidrig und deshalb zu wiederholen. Insbesondere die Fraktionen SPD und Linke haben das Ergebnis der Ausschusswahlen allem Anschein nach durch rechtswidrige Absprachen zu ihrem Vorteil beeinflusst. Damit haben SPD und Linke nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gegen das im Grundgesetz verankerte Demokratieprinzip verstoßen. Aus dem Demokratieprinzip hat die Rechtsprechung den sogenannten „Spiegelbildlichkeitsgrundsatz“ abgeleitet. Danach müssen Ausschüsse grundsätzlich ein verkleinertes Abbild des Rates sein und dessen Kräfteverhältnisse widerspiegeln. Diese Spiegelbildlichkeit wurde allem Anschein nach ganz gezielt durch Stimmverschiebungen verletzt, um für sich auf Kosten anderer Fraktionen Vorteile zu sichern.
Nach der Gemeindeordnung musste der Oberbürgermeister die rechtswidrigen Ausschusswahlen beanstanden. Der Rat hätte in seiner letzten Sitzung die Wiederholung der betroffenen Ausschusswahlen beschließen müssen. Eigentlich. ─ Hat er aber nicht, weil SPD und Linke sich mit Unterstützung der Grünen mit einem Tagesordnungstrick fürs Erste der gebotenen Wiederholung der rechtswidrigen Ausschusswahlen entzogen haben.
Die Außenwirkung des ganzen Vorgangs empfinden wir als verheerend. Wenn im Rat gemauschelt und getrickst wird, wie sollen die Bürgerinnen und Bürger dann das Vertrauen haben, dass die Geschicke der Stadt vom Rat zum Besten der Stadt gelenkt werden.

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