Unser "Blick auf den Rat am 26.3.2026"

01.04.2026

Inhaltsübersicht

  • Wiederwahl Stadtrat Norbert Dahmen
  • Konstituierung des Rates: Rechtswidrige Ausschusswahlen korrigiert. Änderung der Gemeindeordnung gefordert.  
  • Investitionsprogramm von Bund und Land: 358 Mio. Euro für Investitionen in kommunale Infrastrukturprojekte. CDU beantragt Sitzungsunterbrechung und verhindert so Verzögerungen im Fördermittelabruf für Schulen, Ganztag und Kitas durch SPD, Grüne und Linke.    
  • Bebauungsplanänderung ermöglicht: Terrassenüberdachungen im Wohngebiet Kurler Straße/Merkurstraße       
  • Bau-Turbo: Endlich beschlossen – mit wichtigen Korrekturen auf Betreiben der CDU
  • Vom Büro zum Wohnraum: Nutzungsänderung am Rheinlanddamm als Blaupause für den Bau-Turbo
  • Stadt sichert sich Vorkaufsrecht im östlichen Brückviertel zwischen Brückstraße und Kuckelke 8
  • Neugestaltung der Münsterstraße zur Fußgängerzone: SPD, Grüne und Linke lassen die Gewerbetreibenden links liegen.         
  • Dortmund bekräftigt Unterstützung für Deutsches Chorfest 2029 
  • Projekt „Bildungskommune Dortmund" – Laufzeit verlängert        
  • Verlegung der Gesamtschule im Süden nach Hacheney       
  • Dortmund plant Ausbau der Kindertagesbetreuung bis 2035         
  • „K3 KI.Kunst.Kultur – NRW Kompetenznetzwerk“    
  • Ermittlungsdienst Abfall: CDU sieht sich durch Ergebnisse bestätigt           
  • Memorandum zur Verwaltungsmodernisierung 2025-2030 

 

Wiederwahl Stadtrat Norbert Dahmen

Herzlichen Glückwunsch zur Wiederwahl, lieber Norbert!

Wir gratulieren Norbert Dahmen herzlich zu seiner Wiederwahl als Beigeordneter. Mit dem Vertrauen des Rates darf er sein wichtiges Amt für weitere acht Jahre ab September 2026 fortführen und wir freuen uns sehr darüber.

Seit 2018 hat Norbert Dahmen als Rechts- und Ordnungsdezernent mit großem Einsatz und Verantwortungsbewusstsein die Geschicke seines Dezernats geleitet. Von der inneren Sicherheit über die Bürgerdienste und den Bevölkerungsschutz bis hin zum Amt für Migration.

Diese Wiederwahl ist eine verdiente Anerkennung für seine geleistete Arbeit und ein starkes Signal für eine verlässliche und bürgernahe Politik in Dortmund. Wir freuen uns auf viele weitere gemeinsame Jahre für unsere Stadt!

Auf Vorschlag der SPD-Fraktion hat der Rat Herrn Thorsten Bunte zum Nachfolger des ausscheidenden Stadtkämmerers Jörg Stüdemann gewählt. Der Diplom-Verwaltungswirt und -Betriebswirt ist seit Mai 2023 Beigeordneter und Stadtkämmerer der Stadt Wuppertal. Für die Zeit bis zum Dienstantritt des neugewählten Kämmerers hat der Rat der Stadt Dortmund Norbert Dahmen vorübergehend zum Stadtkämmerer bestellt.

 

Konstituierung des Rates: Rechtswidrige Ausschusswahlen korrigiert. Änderung der Gemeindeordnung gefordert.

Wie von CDU, SPD und Grünen in der Februarsitzung im gemeinsamen Vorgehen durchgesetzt, hat der Rat die in der konstituierenden Ratssitzung am 13.11.2025 durchgeführte und wegen gezielter Stimmverschiebungen vom Oberbürgermeister beanstandete Bildung der Ratsausschüsse neu vorgenommen. Dieses Mal unter Berücksichtigung des von der Rechtsprechung entwickelten sogenannten „Spiegelbildlichkeitsgrundsatzes“. Dieser besagt, dass die Ausschüsse in ihrer Zusammensetzung grundsätzlich ein verkleinertes Abbild des Rates sein sollen und dessen Kräfteverhältnisse widerspiegeln sollen. Dagegen wurde bei der ersten Wahl der Ausschüsse im November letzten Jahres offenkundig verstoßen. Jetzt lag ein von allen Fraktionen und Gruppen getragener einheitlicher Wahlvorschlag auf dem Tisch, der alle Fraktionen und Gruppen entsprechend ihrer Stärke im Rat im richtigen Verhältnis berücksichtigte.

Die rechtswidrigen Ausschusswahlen im Rahmen der konstituierenden Ratssitzung haben eine Schwäche der Gemeindeordnung offengelegt. § 50 Absatz 3 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung sieht eine Wahl der Ausschussmitglieder vor. Kommt kein einheitlicher Wahlvorschlag der Fraktionen und Gruppen zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Die vorerwähnte Rechtsprechung zum „Spiegelbildlichkeitsgrundsatz“, die sich aus dem Demokratieprinzip ableitet, hat der „freien“ Wahlentscheidung allerdings zu Recht ein enges Korsett angelegt. Diesen Widerspruch wollen wir auflösen und haben deshalb gemeinsam mit den Fraktionen von SPD, Grünen&Volt und der Gruppe FDP/BL den nordrhein-westfälischen Landtag in einer Resolution zu einer Verfahrensänderung aufgefordert: Wenn kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommt, soll künftig kein Wahlverfahren stattfinden. Vielmehr sollen die Fraktionen und Gruppen die ihnen nach ihrem Kräfteverhältnis im Rat rechnerisch zustehenden Ausschussmitglieder einfach benennen dürfen.

 

Investitionsprogramm von Bund und Land:

358 Mio. Euro für Investitionen in kommunale Infrastrukturprojekte. CDU beantragt Sitzungsunterbrechung und verhindert so Verzögerungen im Fördermittelabruf für Schulen, Ganztag und Kitas durch SPD, Grüne und Linke.

Aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität kann die Stadt Dortmund Fördermittel für Investitionen in die kommunale Infrastruktur, wie z. B. Schulen, Kitas, Straßen, Brücken, Radwege, und Sportstätten und öffentliche Sicherheit, in einer Gesamthöhe von rund 358 Mio. Euro abrufen. Wir haben uns in der Ratssitzung hinter das Ziel der Verwaltung gestellt, die Fördermittel aus dem Sondervermögen des Bundes so schnell wie möglich abzurufen, für Dortmund zu sichern und zeitnah in konkret benannte Maßnahmen zur Verbesserung und Modernisierung unserer Infrastruktur zu investieren. Anders als SPD, Grüne und Linke haben wir der von der Verwaltung vorgelegten Liste mit 57 Infrastrukturprojekten, die grundsätzlich innerhalb von 6 Jahren umgesetzt und abgerechnet werden können, ohne Vorbehalt zugestimmt. Damit die Investitionsoffensive des Bundes zünden kann brauchen wir Tempo. Doch Rot-Rot-Grün steht auf der Bremse.

SPD, Grüne und Linke verzögern aus unerfindlichen Gründen den Abruf von Fördermitteln aus dem Sondervermögen für wichtige Infrastrukturprojekte in unserer Stadt. Weil Rot-Rot-Grün auf separate Grundsatz-, Planungs- und Ausführungsbeschlüsse besteht, rutscht der Fördermittelabruf für Projekte, die für die Menschen vor Ort von großer Bedeutung sind nach hinten, wie  

  • die Eisenbahnüberführung am Burgtor (50 Mio. Euro),
  • der Neubau der Brücke an der Langen Straße (4,4 Mio. Euro),
  • der Sportpark Scharnhorst (9,7 Mio, Euro)
  • die Modernisierung des Freibads Volkspark (4,1 Mio. Euro) und
  • der Neubau des Feuerwehr-Technikzentrums an der Lütge Heidestraße (18 Mio. Euro).

Wir konnten verhindern, dass SPD, Grüne und Linke noch mehr Sand in das Getriebe streuen und auch den zügigen Abruf der bereitstehenden Fördermittel für dringende Investitionen in Schulen, Ganztag und Kitas in einer Gesamthöhe von rund 179 Mio. Euro verzögern.

Ursprünglich wollten SPD, Grüne und Linke durchsetzen, dass für alle Maßnahmen, die mehr als 3 Mio. Euro kosten, separate Beschlüsse Grundsatz-, Planungs- und Ausführungsbeschlüsse. Davon konnten wir Rot-Rot-Grün abbringen. Für gesonderte Planungs- und Ausführungsbeschlüsse besteht aufgrund der guten Erfahrungen bei der Abwicklung von Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpakets II und des Kommunalinvestitionsfördergesetztes überhaupt kein Anlass. Über regelmäßige Sachstandsberichte bleibt der Einfluss der Politik gewahrt, ohne dass Umsetzungsprozesse unnötig verlängert werden.

Es hatte eine gewisse Komik, dass wir eine Sitzungspause beantragen mussten, damit SPD, Grüne und Linke nach den eindringlichen Appellen auch vonseiten des Baudezernenten Arnulf Rybicki (CDU) und des Kämmerers Jörg Stüdemann (SPD) ihre Sprachfähigkeit herstellen konnten und zumindest für den Fördermittelabruf im Bereich Schule und Betreuung darauf verzichten, keine zusätzlichen Hürden aufzubauen. Die von Rot-Rot-Grün geforderten separaten Beschlüsse bedeuten nicht nur erheblich längere Bearbeitungszeiten und Baukostensteigerungen. Wegen des hohen Schulraumbedarfs hätten für die Verzögerung der Schulbauten auch unverhältnismäßig teure Interimslösungen (Schulcontainer) finanziert werden.

Wortbeiträge zum Thema:

 

Bebauungsplanänderung ermöglicht: Terrassenüberdachungen im Wohngebiet Kurler Straße/Merkurstraße

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung vom 26. März 2026 die Vorlage zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Scha 113 – Kurler Straße/Merkurstraße – beschlossen. Die CDU-Fraktion hat sich für diese Vorlage eingesetzt und ihr zugestimmt.

Die jetzt vom Rat beschlossene Vorlage hat eine Vorgeschichte, die mit dem Scharnhorster CDU-Bezirksbürgermeister Werner Gollnick verbunden ist: Der seit dem 22. Oktober 2010 rechtskräftige Bebauungsplan Scha 113 sieht die Entwicklung eines Wohngebietes mit rund 30 Wohneinheiten in Einfamilienhaus- und Doppelhausbebauung im Stadtbezirk Scharnhorst, Ortsteil Lanstrop, vor. Das Baugebiet ist mittlerweile vollständig bebaut. In den letzten Jahren wächst sowohl stadtweit als auch in diesem Wohngebiet der Wunsch vieler Eigentümerinnen und Eigentümer, ihre Terrassen zu überdachen, um ihre privaten Außenwohnbereiche wetterunabhängig nutzen zu können. Auf den Grundstücken im Schulte-Lanstrop-Kamp hatten einige der neuen Eigentümer Terrassenüberdachungen angelegt, die kurz nach dem Bau vom Bauordnungsamt der Stadt Dortmund bemängelt wurden – dies ging sogar bis hin zur Erteilung einer Abbruchverfügung. Das bisherige Planungsrecht stand dem entgegen: Nach einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts gilt eine Terrassenüberdachung rechtlich als Teil des Hauptgebäudes und ist außerhalb der festgesetzten Baugrenzen nicht zulässig. Da der Bebauungsplan Scha 113 hierzu bislang keine Regelung traf, befanden sich viele Eigentümerinnen und Eigentümer in einer unbefriedigenden Situation.

Hilfesuchend haben sich die Eigentümer dann an CDU-Bezirksbürgermeister Werner Gollnick gewandt. Gollnick konnte dann im Jahr 2021 alle Beteiligten der Verwaltung und die betroffenen Bauherren vor Ort an einen Tisch bringen. Sein Vorschlag, die Terrassenüberdachungen, die teilweise nur um wenige Zentimeter aus dem festgelegten Baufenster des Bebauungsplanes herausragten, nachträglich zu genehmigen, fand dann bei den Verwaltungsmitarbeitern Gehör.

Mit der nun beschlossenen Änderung Nr. 1 wird die planungsrechtliche Grundlage geschaffen, damit offene Terrassenüberdachungen künftig auch außerhalb der Baugrenzen zulässig sind. Bereits vorhandene Terrassenüberdachungen im Plangebiet werden damit nachträglich planungsrechtlich erfasst. Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben unverändert bestehen.

Wir als CDU-Fraktion begrüßen diesen Beschluss ausdrücklich. Wer auf dem eigenen Grundstück eine Terrassenüberdachung errichten möchte, sollte nicht durch lückenhafte Planungsvorschriften daran gehindert werden. Diese Änderung ist ein gutes Beispiel für pragmatische und bürgerorientierte Stadtplanung.

 

Bau-Turbo: Endlich beschlossen – mit wichtigen Korrekturen auf Betreiben der CDU

In der vergangenen Ratssitzung hatten wir die Entscheidung über den Bau-Turbo auf unseren Wunsch hin vertagt, weil die von der Planungsverwaltung vorgelegten Handlungsempfehlungen aus unserer Sicht zu sehr von Vorbehalten und Einschränkungen geprägt waren. Wir wollten keine Verhinderungskultur, sondern eine Kultur des Ermöglichens – und haben daher im Wohnungsausschuss einen Antrag auf Korrekturen eingebracht.

In der Ratssitzung vom 26. März 2026 wurde die Vorlage nun beschlossen – in einer durch unseren Antrag verbesserten Fassung.

Die zentralen Punkte, die wir mit unserem Antrag konkretisiert und durchgesetzt haben:

Eine vorgeschaltete informelle Abstimmung mit der Verwaltung muss künftig spätestens nach drei Monaten abgeschlossen sein – damit werden Verzögerungen durch langwierige Prozesse verhindert. Die informelle Vorabstimmung ist zudem lediglich ein Angebot der Verwaltung und keine zwingende Verfahrensvoraussetzung. Die entsprechenden Passagen in der ursprünglichen Vorlage, die Bauanträge ohne vorherige Verwaltungsabstimmung faktisch blockiert hätten, wurden ersatzlos gestrichen. Darüber hinaus soll die Verwaltung eine verbindliche Zuständigkeitsregelung vorlegen, um Rechtsunsicherheit und Verzögerungen zu vermeiden, sowie ein Kommunikationskonzept gegenüber Öffentlichkeit und Investoren für mehr Transparenz. Städtebauliche Aspekte sollen zwar weiterhin berücksichtigt werden – aber mit Augenmaß und im Sinne des Bau-Turbos, ohne überzogene Forderungen an Investoren.

Für uns ist klar: Der Bau-Turbo muss als konstruktives Werkzeug genutzt werden. Der Druck auf den Dortmunder Wohnungsmarkt ist immens. Das Ziel muss eine echte Ermöglichungskultur sein – und kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand.

 

Vom Büro zum Wohnraum: Nutzungsänderung am Rheinlanddamm als Blaupause für den Bau-Turbo

Passend zur Debatte um den Bau-Turbo hat der Rat nachfolgend einem konkreten Beispiel zugestimmt, das zeigt, was möglich ist, wenn der Wille da ist und die Rahmenbedingungen stimmen: Der Rat hat der Zulassung von Befreiungen und Abweichungen vom Bebauungsplan 190 für eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung des Bürogebäudes am Rheinlanddamm 24 zugestimmt – die CDU-Fraktion hat diese Entscheidung ausdrücklich mitgetragen.

Aus der ehemaligen VEW-Zentrale, einer ungenutzten Büroimmobilie der Superlative, wird dringend benötigter Wohnraum für Menschen, die in Dortmund leben wollen. Was hier entsteht, kann Maßstäbe setzen – nicht nur für Dortmund, sondern für die gesamte Region.

Genau deshalb kämpft die CDU-Fraktion dafür, dass der Bau-Turbo in Dortmund richtig zündet. Was wir brauchen, ist keine Verhinderungskultur, sondern eine echte Kultur des Ermöglichens: schnelle Verfahren, klare Zuständigkeiten und mutige Entscheidungen.

 

Stadt sichert sich Vorkaufsrecht im östlichen Brückviertel zwischen Brückstraße und Kuckelke

Das Brückviertel ist in der Wahrnehmung der einen ein hippes Szeneviertel. Für andere zeigt sich in der Brückstraße und den angrenzenden Bereichen wie unter einem Brennglas all das, was gemeinhin mit dem Niedergang der Innenstädte verbunden wird. Eins jedenfalls ist sicher: Das Brückviertel hat Entwicklungspotenzial, wenn es richtig angepackt wird.

Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung lag dem Rat eine Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich „östliches Brückviertel“ vor, der wir zugestimmt haben, nachdem bekannt geworden ist, dass möglicherweise bis zu 12 Immobilien im Brückstraßenviertel auf dem Immobilienmarkt zum Kauf angeboten werden könnten.

Der Rat hatte die Verwaltung bereits 2023 mit der Prüfung beauftragt, ob in diesem Bereich städtebauliche Missstände vorliegen, die städtebauliche Sanierungsmaßnahmen rechtfertigen. Durch das Vorkaufsrecht soll gewährleistet werden, dass keine städtebaulichen Entwicklungen und Aktivitäten stattfinden, die die Erreichung von Sanierungszielen gefährden, erschweren oder verhindern. Das besondere Vorkaufsrecht erstreckt auf das östliche Brückviertel zwischen Brückstraße und Kuckelke.

 

Neugestaltung der Münsterstraße zur Fußgängerzone:
SPD, Grüne und Linke lassen die Gewerbetreibenden links liegen.

Die Münsterstraße als eine heute lebendige Geschäftsstraße wird zum Reallabor grüner Ideologie. Mehr Raum für Fußgänger und Radfahrer, ganz egal, ob es Probleme für ortsansässige Händler, Dienstleister, Gastronomie, Arztpraxen und die Apotheke mit sich bringt. SPD, Grüne und Linke haben die Verwaltung damit beauftragt, das Ziel zu verfolgen, die Münsterstraße von der Heiligegartenstraße bis zum Mehmet-Kubasik-Platz zu einer Fußgängerzone weiterzuentwickeln. Im ersten Entwicklungsschritt soll entsprechend dem Verwaltungsvorschlag rund um den St.-Joseph-Kirchplatz zwischen Kiel- und Lambachstraße die „Quartiersmitte Münsterstraße“ entstehen. Wir haben uns an die Seite all derer gestellt, die in der Münsterstraße ihre berufliche Existenz haben. Wir haben sowohl die Verwaltungsvorlage zur Neugestaltung der südlichen Münsterstraße als auch die von der SPD zum Antrag erhobene Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord, die die Weiterentwicklung der Münsterstraße zur reinen Fußgängerzone bedeutet, abgelehnt.

Wir fragen uns, wie man so an den ursprünglichen Zielsetzungen, die wir unterstützt haben, vorbeiarbeiten kann. Die Münsterstraße zwischen dem Burgtor im Süden und dem Mehmet-Kubaşık-Platz im Norden hat als hoch frequentiertes Stadtbezirkszentrum eine hohe Bedeutung für den Stadtteil. Daraus wurden Ziele abgeleitet, wie

  • die Stärkung der Geschäftsstraße
  • die Steigerung der Aufenthaltsqualität und Erlebbarkeit
  • die Unterstützung der übergeordneten Versorgungs- und Verbindungsfunktion der Münsterstraße
  • die Herausarbeitung der städtebaulichen Qualitäten sowie Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimafolgenanpassung.

Was bleibt nun von diesen Zielsetzungen übrig?

Eine komplizierte Verkehrsführung, die die Erreichbarkeit der neuen „Quartiersmitte“ erschwert und Parkraum wegfallen lässt. Wir teilen die Befürchtung der Interessengemeinschaft Münsterstraße, dass dies zu einem erheblichen, möglicherweise existenzbedrohenden Kundenrückgang führen könnte. Die Interessen der Gewerbetreibenden sind dem Leitgedanken „mehr Stadtraum, weniger Verkehrsraum“ völlig untergeordnet worden.

Wortbeiträge zum Thema:

 

Dortmund bekräftigt Unterstützung für Deutsches Chorfest 2029

Wir unterstützen die Ausrichtung des Deutschen Chorfests 2029 in Dortmund. Das Deutsche Chorfest, organisiert vom Deutschen Chorverband, gilt als das größte Amateurmusikfestival Deutschlands. Es findet alle vier Jahre statt und bringt mehrere hundert Chöre und Vokalensembles unterschiedlichster Genres und Altersgruppen zusammen. Mit rund 400 Ensembles, etwa 12.000 Sängerinnen und Sängern sowie mehr als 600 Konzerten ist das Festival ein kulturelles Großereignis von nationaler Strahlkraft. Mit der geplanten Ausrichtung des Chorfests 2029 hat Dortmund die Chance, seine Rolle als bedeutende Chor- und Musikstadt bundesweit und international zu untermauern und gleichzeitig die lokale Kulturszene nachhaltig zu stärken.

Bürgermeisterin Ute Mais, die kulturpolitische Sprecherin unserer Fraktion, hat für unserer Fraktion deutlich gemacht, dass wir nicht damit einverstanden sind, dass die Unterstützung des Deutschen Chorfestes auf Kosten des Festivals der Dortmunder Chöre gehen soll. Die Verwaltungsvorlage sah vor, dass die Kulturbetriebe durch den einmaligen Entfall des städtischen Fests der Chöre 100.000 Euro zur Unterstützung des Deutschen Chorfestes beitragen. Wir haben mit unseren Stimmen dafür gesorgt, dass es dazu nicht kommt. Stattdessen soll ein neues, finanziell angepasstes Format für das Festival der Dortmunder Chöre entwickelt werden, das gezielt die Breite der lokalen Chorszene berücksichtigt. Das neue Konzept soll insbesondere Auftrittsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendchöre garantieren, kleinen und nicht professionellen Ensembles eine Bühne bieten sowie die Teilnahme möglichst niedrigschwellig gestalten – etwa durch den Verzicht auf verpflichtende Anmeldegebühren.

 

Projekt „Bildungskommune Dortmund" – Laufzeit verlängert

Wir haben die Verlängerung der Projektlaufzeit des Projekts „Bildungskommune Dortmund" bis Ende 2027 beschlossen. Die CDU-Fraktion hat dieser Vorlage zugestimmt.

Das Projekt läuft im Rahmen des Förderprogramms „Bildungskommunen" des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSJ) und wird zu 40 Prozent durch Bundesmittel gefördert. Insgesamt erhält Dortmund über den gesamten Projektzeitraum Fördermittel in Höhe von rund 1,45 Mio. Euro. Ziel des Projekts ist es, Bildungsangebote in Dortmund besser zu vernetzen und durch ein digitales Bildungsportal nachhaltig zugänglich zu machen.

Die Verlängerung war notwendig geworden, weil sich sowohl die Besetzung der projektbezogenen Planstellen als auch die Entwicklung des Bildungsportals Dortmund verzögert hatten. Um die gesteckten Projektziele noch vollumfänglich erreichen und die Ergebnisse nachhaltig sichern zu können, beantragt die Stadt nun eine Verlängerung beim Fördermittelgeber. Mit dem Beschluss werden zudem die insgesamt 5,5 befristeten Projektstellen in Fachbereich Schule und Jugendamt bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.

Wir finden, Bildung ist eine Schlüsselinvestition in die Zukunft unserer Stadt. Deswegen unterstützen wir das Projekt und begrüßen, dass die vorhandenen Fördermittel vollständig genutzt und die begonnene Arbeit konsequent zu Ende geführt wird.

 

Verlegung der Gesamtschule im Süden nach Hacheney

Um kurzfristig den dringend benötigten Schulraum an weiterführenden Schulen zu schaffen, haben wir der Verwaltung im vergangenen Herbst im des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ grünes Licht für die Errichtung einer sechszügigen Gesamtschule (SEK I) in Modulbauweise auf dem Gelände der ehemaligen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge an der Glückaufsegenstraße in Hacheney gegeben. In der aktuellen Ratssitzung haben wir beschlossen, dass dort zum Schuljahr 2028/2029 die Gesamtschule im Süden (Wellinghofen) einziehen soll. Gute Gründe sprechen für die Verlegung der Am Lieberfeld beheimateten Gesamtschule: Die erst zum Schuljahr 2023/2024 errichtete Gesamtschule ist aktuell vierzügig und kann am künftigen Standort in Hacheney auf sechs Züge erweitert werden. Zum Schuljahr 2029/2030 erreichen die ersten Schülerinnen und Schüler die Oberstufe. Für dies hätte mangels Raumkapazitäten am aktuellen Standort ein Erweiterungsbau errichtet werden müssen. Dieser erübrigt sich nun, was eine Entlastung des städtischen Haushalts um 41 Mio. Euro bedeutet.

Damit die Gesamtschule im Süden bereits zum Schuljahr 2027/28 zwei zusätzliche Eingangsklassen aufnehmen kann, sollen am jetzigen Standort in Wellinghofen mobile Raumeinheiten aufgestellt werden. Unsere schulpolitische Sprecherin Dr. Eva-Maria Goll hat (Minute 3:15:50) die Verwaltung gebeten, den Standort für die mobilen Raumeinheiten bis zum nächsten Schulausschuss zu konkretisieren.

Weil die Marie-Reinders-Realschule regemäßig eine hohe Anzahl von Schülerinnen und Schüler in den Anmeldeverfahren mangels freier Kapazitäten ablehnen muss, soll das durch den Umzug der Gesamtschule im Süden freiwerdende Schulgebäude ab dem Schuljahr 2028/2029 als Teilstandort der Marie-Reinders-Realschule genutzt werden.

 

Dortmund plant Ausbau der Kindertagesbetreuung bis 2035

Der Rat der Dortmund hat in seiner Sitzung über die vom Jugendamt vorgelegte strategische Ausbauplanung der Kindertagesbetreuung bis zum Jahr 2035 entschieden. Ziel ist es, die Betreuungsangebote insbesondere für die jüngsten Kinder unter drei Jahren (U3-Kinder) deutlich zu erweitern. Kern der Vorlage ist der Auftrag an die Verwaltung, bis 2035 eine Versorgungsquote von mindestens 60 Prozent für Kinder unter drei Jahren sicherzustellen. Derzeit liegt diese Quote in Dortmund bei rund 44 Prozent. Damit soll das Betreuungsangebot spürbar an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Mit der strategischen Ausbauplanung will die Stadt Dortmund frühzeitig die Weichen für eine bedarfsgerechte und verlässliche Kindertagesbetreuung stellen und Familien langfristig bessere Rahmenbedingungen bieten. Die CDU-Fraktion hat diese strategische Planung gerne unterstützt.

Bereits mit einem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2021 hatte sich die Stadt das Ziel gesetzt, bis Ende 2025 eine Versorgungsquote von 50 Prozent für unter Dreijährige sowie eine vollständige Versorgung für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt zu erreichen. Die nun vorliegende Planung geht darüber hinaus und richtet den Blick langfristig auf die kommenden Jahre.

Grundlage der Ausbauplanung ist ein Auftrag des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus dem Jahr 2024. Die Verwaltung hat daraufhin eine umfassende Prognose bis 2035 erarbeitet. Diese berücksichtigt die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung und ermittelt den zukünftigen Bedarf an Betreuungsplätzen, bestehende Versorgungslücken sowie den notwendigen Ausbaubedarf.

 

„K3 KI.Kunst.Kultur – NRW Kompetenznetzwerk“

In der letzten Ratssitzung haben wir der Übernahme von 70 % der Anteile von den weiteren Gesellschaftern der ecce – european centre for creative economy GmbH zugestimmt.

Warum berichten wir in unserem Blick auf den Rat darüber?

▬ Weil die Nachricht hinter der Nachricht durchaus interessant ist!

Damit die Künstlerinnen und Künstler in Nordrhein-Westfalen die Chancen der KI nutzen und ihre Herausforderungen meistern können, initiiert des Land NRW ein bundesweit einzigartiges Angebot: das neue Kompetenznetzwerk „K3 KI.Kunst.Kultur – NRW Kompetenznetzwerk“. Das Kulturministerium hat die Geschäftsstelle für das KI-Kompetenznetzwerk an das Theater Dortmund und die dort angesiedelte Akademie für Theater und Digitalität vergeben. Das Land fördert den Aufbau und Betrieb der Geschäftsstelle mit rund 2 Mio. Euro zunächst bis zum 31. Dezember 2028. 23 Institutionen aus Kultur, Hochschulen und Kulturpolitik stehen hinter dem Netzwerkprojekt.

Aufgaben der Geschäftsstelle sind unter anderem:

  • die Entwicklung und Koordination von Weiterbildungs- und Qualifizierungsangeboten für Künstler und Kulturschaffende,
  • die landesweite Vernetzung bestehender Akteure und Initiativen,
  • die Bündelung und Vermittlung von Wissen zu KI in Kunst und Kultur,
  • die Organisation von Transferformaten zwischen Kunst, Wissenschaft und Kulturpolitik,
  • die Umsetzung von KI-Residenzen als forschungs- und produktionsorientierte Exzellenzformate

Im Rahmen der Gründung der NRW-Geschäftsstelle „KI in Kunst und Kultur“ soll die bisherige ecce GmbH in eine gemeinnützige GmbH transformiert werden. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass die Stadt Dortmund zunächst sämtliche Anteile an der ecce GmbH von den übrigen Gesellschaftern übernimmt.

 

Ermittlungsdienst Abfall: CDU sieht sich durch Ergebnisse bestätigt

Die CDU-Fraktion sieht sich durch den aktuellen Sachstandsbericht 2025 zum Ermittlungsdienst Abfall (EDA) in ihrer politischen Linie klar bestätigt. Die jetzt vorgelegten Zahlen und Entwicklungen zeigen deutlich, dass die Einführung, Entfristung und Fortführung des EDA die richtige Entscheidung war.

Der Bericht macht deutlich, dass der EDA erfolgreich gegen illegale Müllablagerungen im gesamten Stadtgebiet vorgeht. Durch verstärkte Präsenz – auch in den Abend- und Nachtstunden – sowie gezielte Kontrollen an bekannten „Hotspots“ konnten zahlreiche Verursacherinnen und Verursacher ermittelt werden. Besonders bemerkenswert ist aus Sicht der CDU die geringe Quote an Wiederholungstätern, was die abschreckende Wirkung der Maßnahmen unterstreicht. Auch die Ausweitung der Maßnahmen, etwa durch zusätzliche Fußstreifen und moderne digitale Erfassungssysteme, haben sich bewährt und zu mehr Effizienz sowie einer schnelleren Beseitigung von Müllablagerungen geführt.

Für die CDU ist daher klar: Der eingeschlagene Weg muss konsequent weitergegangen werden. Für die CDU sind neben der Ahndung von Verstößen auch Prävention und Umweltbildung wichtige Bausteine, um das Bewusstsein für ein sauberes Stadtbild nachhaltig zu stärken.

 

Memorandum zur Verwaltungsmodernisierung 2025-2030

Gleich zu Beginn der aktuellen Wahlperiode haben wir im Digitalisierungsausschuss die Initiative zur Einrichtung einer Projektlenkungsgruppe „Memorandum zur Digitalisierung 2025 -2030“ angestoßen.  Diese soll anknüpfen an den aus unserer Sicht erfolgreichen Memorandumsprozess der letzten Wahlperiode (Abschlussbericht). In dieser Ratssitzung war es so weit: Wir haben für die laufende Ratsperiode beim Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung eine politische Begleitgruppe „Memorandum zur Verwaltungsmodernisierung 2025 – 2030“ zur Fortführung der bisherigen Arbeit zu Themenstellungen der Verwaltungsdigitalisierung und Verwaltungsmodernisierung eingerichtet. Diese soll dem regelmäßigen Austausch zwischen Politik und Verwaltung, der transparenten Darstellung von Fortschritten sowie der frühzeitigen politischen Einordnung zentraler Entwicklungslinien und Schwerpunktthemen dienen. Folgende Arbeitsschwerpunkte werden in der vom Rat beschlossenen Verwaltungsvorlage benannt:

  • Digitale Verwaltung
  • Digitale Infrastrukturen
  • Datenmanagement
  • Künstliche Intelligenz
  • Verwaltungsmodernisierung
  • Digitale Souveränität
  • Digitale Kompetenzen
  • Smart City