Beförderung von Schüler*innen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs ab Schuljahr 2026/2027, hier: Beförderung von Lerngruppen oder Klassen zu Schulen oder anderen Lernorten

08.04.2026

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

zu oben genannter Vorlage bittet die CDU-Fraktion um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

  1. Wie sind die Regelungen bei Busfahrten mit Bussen, die eigens für Schulkassen eingesetzt werden
    (z.B. für Fahrten zum Schwimmbad)? Haben alle Kinder einen Sitzplatz, oder ist vorgesehen, dass z.B. drei Kinder sich
    zwei Plätze teilen bzw. diejenigen, die keinen Sitzplatz bekommen, stehen?
  2. Gelten für alle Bustransfers in Dortmund die gleichen Standards (Busse zu Schwimmbädern, Busse zu Schulen außerhalb
    des eigenen Stadtbezirks, Busse zu Ausweichstandorten, Busse für alle Klassenstufen…)?
  3. Wenn Unterschiede gemacht werden: Mit welcher Begründung wird unterschieden? Zum Beispiel konsequent nach dem
    Alter der beförderten Kinder (Grundschule vs. weiterführende Schule) oder nach der Entfernung (kurze Strecke: voller Bus, lange Strecke:
    jedem einen Sitzplatz – mit der Anschlussfrage was als lang und was als kurz gilt)?