Verkehrliche Auswirkungen und Entlastungsmaßnahmen im Stadtbezirk Hombruch anlässlich der geplanten Vollsperrung der BAB 45 in 2027

01.06.2026

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,

die CDU-Fraktion bittet um die Behandlung folgender Anfrage in der nächsten Sitzung
der Bezirksvertretung.

Die Bezirksvertretung Hombruch begrüßt grundsätzlich die Ertüchtigung der Brücke
auf der BAB 45. Die angekündigte baustellenbedingte Sperrung der BAB 45 im
nächsten Jahr stellt eine massive logistische und verkehrstechnische Herausforderung
für das gesamte westliche und südliche Stadtgebiet der Stadt Dortmund dar.

Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung daher um Auskunft zu folgenden
Fragestellungen:

1. Liegt der Verwaltung bereits ein detaillierter Planungsstand oder ein koordiniertes
Verkehrskonzept für den Zeitraum der Vollsperrung der A 45 im Bereich Marten/Hafen vor,
und welche konkreten großräumigen sowie kleinräumigen Umleitungsstrecken sind für
den Individual- und Schwerlastverkehr vorgesehen?

2. Welche spezifischen Maßnahmen plant die Verwaltung, um eine Nutzung der
Bundesautobahnausfahrt Eichlinghofen als primären Schleichweg zur Umgehung
der offiziellen Staupunkte zu verhindern und somit die zu erwartende erhebliche
Mehrbelastung der betroffenen Stadtteile abzuwenden?

3. Wie beurteilt die Verwaltung die Kapazität und den baulichen Zustand der
Verkehrswege Stockumer Straße, Hauert, Baroper Straße und Gardenkamp
sowie nachgelagert der Ostenbergstraße und des gesamten Universitätsbereichs
im Hinblick auf die drohenden Verkehrsverlagerungen, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass Teile dieser Achsen bereits erhebliche Substanzschäden
aufweisen oder strukturell nicht für hohe Belastungen ausgelegt sind?

4. Welche besonderen Schutzkonzepte (wie etwa temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen,
Durchfahrtsverbote oder verkehrslenkende Maßnahmen) werden erarbeitet, um die Sicherheit
der schwachen Verkehrsteilnehmer im Umfeld der zwei betroffenen Schulen sowie der
mehreren Kindertageseinrichtungen innerhalb des gefährdeten Einzugsbereichs zu
gewähr
leisten?

5. Inwieweit zieht die Verwaltung verkehrliche Ausweichbewegungen über die Hagener
Straße aus Richtung Süden in Betracht, und welche präventiven Vorkehrungen werden
hier getroffen, um eine Überlastung analog zu den historischen Erfahrungen bei
vorangegangenen Sperrungen dieses Knotens zu vermeiden?

6. Welche Lehren und übertragbaren Steuerungsmechanismen hat die Verwaltung
aus den dokumentierten Erfahrungswerten und verkehrlichen Ausnahmezuständen
in der Region Lüdenscheid gezogen, um vergleichbare Belastungssituationen für die
Bürger in Eichlinghofen und Barop über die veranschlagte Sperrdauer von 8 bis 12 Monaten
konsequent auszuschließen?