Die CDU-Fraktion hat die Verwaltung aufgefordert, Maßnahmen zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch im Zusammenhang mit Armutszuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten zu prüfen. Vorbild ist das Gelsenkirchener Modell, welches behördenübergreifende Kontrollen durchführt.
Das Problem ist real:
Nach aktuellem Sachstandsbericht leben in Dortmund Ende 2023 insgesamt 12.040 EU2-Bürgerinnen und Bürger (Bulgaren und Rumänen). Davon beziehen fast 4.960 Leistungen nach dem SGB II – obwohl sie eigentlich einer Erwerbstätigkeit nachgehen sollten.
Die Stadt Gelsenkirchen macht es vor und setzt konsequent auf behördenübergreifende Kontrollen: mit Jobcenter, Ausländerbehörde, Wohnungsaufsicht, Zoll und der Polizei. Die zentrale Regel: EU-Zuwanderer werden nur dann als Arbeitnehmer anerkannt, wenn sie mindestens ein Drittel ihres Lebensunterhalts aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten. Mit diesem Ansatz konnten in Gelsenkirchen in vielen Fällen die Voraussetzungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit entzogen werden.
Auf dieser Grundlage fragt die CDU-Fraktion die Verwaltung: Wie bewertet sie das Gelsenkirchener Modell? Gibt es rechtliche und tatsächliche Möglichkeiten, eine vergleichbare Praxis auch in Dortmund anzuwenden? Zudem fordert die CDU-Fraktion, aufgrund der veralteten Daten, aktuelle Zahlen: Wie viele EU2-Bürger leben aktuell in Dortmund, und wie viele beziehen SGB-II-Leistungen?
Für uns ist eins klar: Sozialleistungen sind für Menschen gedacht, die sie wirklich brauchen. Wer die Großzügigkeit des deutschen Sozialstaates ausnutzt, muss mit konsequenten Kontrollen rechnen.

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