Strategie Städtebau

22.09.2026

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

In den vergangenen Jahren wurde mit Blick auf die bauliche Stadtentwicklung in Dortmund der Grundsatz
gepflegt, dass die Themen der Nachverdichtung und/oder des Dachausbaus bzw. der Aufstockung oder
auch Umnutzungen eine besondere Priorität haben.


Dieser Grundsatz soll auch weiterhin seine Gültigkeit haben und kommt immer wieder auch in der praktischen
Umsetzung von kleineren oder mittleren Projekten zur Geltung. Darüber hinaus gibt es diverse großflächige
Entwicklungen im Wohnungsbau, die vielfach im Austausch mit der Stadtverwaltung geplant werden. Einzelne
Vorhaben erreichen auch den Gestaltungsbeirat der Stadt, der Vorhaben dann im Rahmen seiner begleitenden/
beratenden Funktion mit den Vorhabenträgern erörtert. Allerdings ist das Gesamtaufkommen von Vorhaben in
der Regel zu groß, als dass hier eine umfassende Beratung einer 
gesamten stadträumlichen Wirkung denkbar wäre.

Darüber hinaus muss man feststellen, dass der überwiegende Teil von Bauvorhaben in der Regel auf ungeplanten
Flächen stattfindet, für die es in der Regel keine gestalterischen Leitlinien gibt. In der Regel werden Vorhaben
individuell erörtert und beraten und die diversen Interessen von Projektträgern, Architekten, Investoren, Stadt-
verwaltung und Stadtpolitik können aufeinanderprallen. Dabei kommt es selten bzw. gar nicht zu einem
übergeordneten Konzept für eine gesamtstädtische städtebauliche Idee für Dortmund, die dazu führen kann, dass
die Stadt auch den Aspekt einer ganzheitlichen Stadtbaukunst stärker abbildet.

Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt Stadtgestaltung und
Wohnen um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

  1. Der AKUSW beauftragt die Verwaltung, eine erste Strategie zu erarbeiten, die insbesondere den Aspekt einer
    gesamtstädtischen Entwicklung im Hinblick auf das Stadtbild beinhalten soll.
     
  2. Der AKUSW bittet die Verwaltung darum, für diese Strategie auch Vorschläge zu unterbreiten, welche externen
    Expertisen an der konkreten Erarbeitung einer Art Leitfaden für den Städtebau beteiligt werden könnten.
     
  3. Der AKUSW beschließt, dass sich das Konzept insbesondere mit dem Thema einer baukulturellen Entwicklung
    unserer Stadt befassen soll. Dabei sollten städtebauliche Qualitäten im Stadtbild als Idee eine Grundlage bieten
    und die Idee architektonischer Detaillierung als frühzeitige Einbindung in Genehmigungsprozesse verstanden
    werden. Oftmals lassen B-Pläne die Typologie oder Gestaltungsformen von Gebäuden ungeklärt, was einem
    einheitlichen Gedanken von Städtebau hinderlich erscheint.
     
  4. Der AKUSW bittet darum, dass der Entwurf dieser ersten Strategie dem Ausschuss im IV. Quartal dieses Jahres
    in seinen wesentlichen Zügen vorgelegt wird.