Internes Kontrollsystem der Stadt Dortmund

23.09.2026

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt und Die Linke & Tierschutzpartei bitten um
Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags im Rechnungsprüfungsausschuss:

Beschlussvorschlag
Der Rechnungsprüfungsausschuss bittet die Verwaltung, dem Ausschuss in einer der kommenden
Sitzungen das aktuelle Interne Kontrollsystem (IKS) der Stadt Dortmund sowie die vorgesehenen
Weiterentwicklungen vorzustellen.

Die Darstellung soll insbesondere folgende Aspekte umfassen:

  • den derzeitigen Aufbau und Umsetzungsstand des IKS in der Stadtverwaltung und den Fachbereichen,
  • die bestehenden verwaltungsweiten Vorgaben, Standards und Verantwortlichkeiten des IKS,
  • die vorgesehenen Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Vereinheitlichung des IKS,
  • die Verbindung zwischen einer strukturieren Risikobewertung der Fachbereiche durch das 
    Rechnungsprüfungsamt und einem weiterentwickelten IKS sowie
  • einen Projekt- und Zeitplan für die weitere Entwicklung und Umsetzung, aus dem wesentliche Meilensteine
    und Zuständigkeiten hervorgehen.

Darüber hinaus soll dargestellt werden, anhand welcher Kriterien der Umsetzungsstand und die
Wirksamkeit des IKS künftig bewertet und gegenüber dem Rechnungsprüfungsausschuss transparent
gemacht werden können.

Begründung:
Ein funktionsfähiges Internes Kontrollsystem ist ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung 
ordnungsgemäßer Verwaltungsabläufe, zur Identifikation und Steuerung von Risiken sowie zur Prävention
von Fehlern und Unregelmäßigkeiten. Das Rechnungsprüfungsamt hat darauf hingewiesen, dass eine
„strukturierte Risikobewertung der Fachbereiche […] erst nach Weiterentwicklung des IKS der Fachbereiche
möglich sein“ wird. Damit kommt der Weiterentwicklung des IKS zugleich eine wesentliche Bedeutung für eine
systematische und risikoorientierte Prüfungstätigkeit zu. Vor diesem Hintergrund und auch im Ergebnis des
Austauschs mit dem Rechnungsprüfungsamt hält der Rechnungsprüfungsausschuss eine transparente Darstellung
des gegenwärtigen Standes sowie der vorgesehenen weiteren Entwicklung für sinnvoll. Ziel ist es, dem Ausschuss
einen Gesamtüberblick über das bestehende IKS, den jeweiligen Umsetzungsstand, die noch erforderlichen
Entwicklungsschritte und den dafür vorgesehenen zeitlichen Rahmen zu geben. Zugleich soll nachvollziehbar werden,
wann und auf welcher Grundlage künftig eine strukturierte Risikobewertung der Fachbereiche erfolgen kann.