Wo ist das Problem? Wo ist der Skandal? Wie ernst meinen es andere Fraktionen damit, dass die Menschen Lust auf die Dortmunder City haben sollen und sich ihre Besucher wohlfühlen sollen? ─ Diese Fragen stellen sich der CDU-Fraktion angesichts der insbesondere von Grünen und Linken öffentlichen Kritik an dem von Rechtsdezernent Norbert Dahmen durchgesetzten punktuellen Bettelverbot im Umkreis von fünf Metern um Außengastronomie, das nach vielen Stimmen aus Bürgerschaft, Handel und Gastronomie schon in den ersten Wochen positive Wirkung zeigt und nicht zuletzt deshalb inzwischen von anderen Städten aufgegriffen und nachgemacht wird. Hintergrund der aufgekommenen Kritik ist ein Artikel der Ruhr Nachrichten vom 6.10.2026, der unterschiedliche Rechtsansichten zwischen dem Dezernenten und seinem Rechtsamt mit der Veröffentlichung internen Mailverkehrs in die Nähe eines Skandals rückt, ohne dabei die Rechtsauffassung der Bezirksregierung zum Bettelverbot zum Inhalt zu haben.
Dazu Dr. Jendrik Suck, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund:
„Nicht umsonst gibt es das Sprichwort von zwei Juristen und drei Meinungen. Anders als es nun behauptet wird, spricht die von Norbert Dahmen zur Ratssitzung im Juli vorgelegte Bettelverbotsvorlage, in aller Klarheit an, dass es keine einschlägige Rechtsprechung zur Zulässigkeit des vom Rat beschlossenen Bettelverbots gibt. Damit war jedermann klar, dass mit dem Bettelverbot im Bereich der Dortmunder Außengastronomie juristisches Neuland betreten wird. All denen, die ihre Stimme nun gegen den Rechtsdezernenten und das von ihm im Rat durchgesetzte Bettelverbot erheben, empfehlen wir den Blick nach Aachen und München, wo es schon seit Längerem viel strengere Bettelverbote gibt, die immer noch Bestand haben. Außerdem hat die Arnsberger Bezirksregierung das beschlossene Bettelverbot, das von der Linksfraktion beanstandet worden ist und in dessen Verwaltungsvorgang die Linken-Fraktion jetzt Akteneinsicht genommen hat, einer Überprüfung unterzogen. Die Bezirksregierung sah als Kommunalaufsicht keinen Grund, gegen den Ratsbeschluss zum Bettelverbot vorzugehen. Die diesbezügliche Stellungnahme der Bezirksregierung hat die Verwaltung allen Fraktionen und Gruppen zur Kenntnis gegeben.
„Dem Rechtsdezernenten vorzuwerfen, sich über rechtliche Bedenken des Rechtsamtes hinweggesetzt zu haben, ist hanebüchen“, kritisiert Jörg Tigges, ordnungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Landauf, landab wird über die Rettung der Innenstädte diskutiert. Wenn wir die mit der Drogenszene, der Obdachlosenszene und der Bettelei verbundenen Probleme nicht in den Griff bekommen, rennen wir zusehends in den Niedergang unserer City. Wie viele Brandbriefe müssen Gastronomie und Handel noch schreiben, damit alle den Weckruf verstehen? Die CDU-Fraktion ist froh, dass Rechtsdezernent Dahmen das Rückgrat hatte, im Interesse der Dortmunder Stadtgesellschaft das Bettelverbot auf den Weg zu bringen. Auch auf die Gefahr hin, dass es möglicherweise von Gerichten kassiert wird, weil diese die Rechte der Bettelnden, gegenüber denen die Interessen der Gastronomie und ihrer Besucher zurücktreten müssen, unzulässig eingeschränkt sehen. Der Dezernent verantwortet seinen Geschäftskreis und ist dazu bestellt, die in seinem Verantwortungsbereich liegenden Themen zum Wohle der Stadt voranzutreiben. Die Bettelei im Bereich der Außengastronomie hat eine viel stärkere Intensität als das Betteln in anderen Bereichen der City. Sie ist nicht vergleichbar mit der stillen Bettelei in Fußgängerzonen. Auch das nur stille Betteln im Bereich der Außengastronomie übt einen viel stärkeren Druck auf die Gäste aus als zum Beispiel auf die Passanten des Westenhellwegs, die die Möglichkeit haben, sich der Bettelei durch Ausweichen zu entziehen. Wir halten daher am Bettelverbot im engsten Radius um die Außengastronomie fest.“

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