Unterbringungseinrichtung Mergelteichstraße

14.10.2026

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

im Rahmen der Sitzungen des Ausschusses werden uns unter dem Tagesordnungspunkt
„Wohnungs- und Obdachlosigkeit“ regelmäßig Daten und Fakten zur Situation der betroffenen
Personengruppen vorgestellt. Im Hinblick auf die Einrichtung an der Mergelteichstraße, aber
auch im Allgemeinen haben wir hierzu folgende Fragen und bitten die Verwaltung um Beantwortung:

  1. Wie viele Menschen leben derzeit dauerhaft in der Einrichtung an der Mergelteichstraße?
    Die CDU-Fraktion bittet um eine Aufschlüsselung nach:
    • obdachlosen Personen,
    • geflüchteten Personen - mit Angabe des jeweiligen Herkunftslandes
    • Obdachlose, die die Einrichtung nur tageweise nutzen
    • Obdachlose, die die Einrichtung dauerhaft nutzen.
       
  2. Wie haben sich die Zahlen der in Dortmund untergebrachten obdachlosen Menschen
    in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Die CDU-Fraktion bittet um eine jährliche
    Aufschlüsselung der letzten 5 Jahre nach:
    • Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit,
    • Personen mit EU-Staatsangehörigkeit (bitte nach Herkunftsländern differenziert),
    • Personen aus Drittstaaten.
       
  3. In der Vergangenheit sind seitens der Stadt diverse Immobilien für die Unterbringung von
    Flüchtlingen angemietet worden – wie beispielsweise am Ostwall. Wie viele Gebäude sind derzeit im
    Bestand der Stadt, die für die Unterbringung von Flüchtlingen angemietet worden sind? Mit wie vielen
    Personen sind die Standorte jeweils belegt? Wie viele Personen befinden sich aktuell in den Zentralen
    Unterbringungseinrichtungen des Landes?
     
  4. Ist es nach wie vor so, dass obdachlose Menschen zunächst die MÜS aufsuchen und von dort –
    sofern dort keine Aufnahmekapazitäten mehr vorhanden sind – an andere geeignete Einrichtungen
    weitervermittelt werden?
     
  5. Zu welchen Zeiträumen erfolgt eine Reinigung der MÜS, FÜS und Mergelteichstraße? Müssen die
    Bewohner währenddessen die Einrichtungen verlassen und ihr Eigentum mitnehmen?