Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund

20.05.2026

Guten Abend Herr Barthold,

die Fraktionen Die Linke & Tierschutzpartei sowie Grüne & Volt, SPD und CDU bitten den Ausschuss für Bürgerdienste,
öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Prüfauftrags:

Die Verwaltung möge prüfen, ob folgende Änderungen in der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
und der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der
Stadt Dortmund möglich sind:

  1. Die Abfallsatzung der Stadt Dortmund wird dahingehend geändert, dass das geordnete Abstellen von pfandpflichtigen 
    Getränkebehältnissen neben öffentlichen Abfallbehältern und Altglas Containern nicht als unzulässige Abfallablagerung
    gilt, sofern dadurch keine Verschmutzung, Verkehrsbehinderung oder Gefährdung entsteht.
     
  2. Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt
    Dortmund wird entsprechend angepasst, damit das sozialverträgliche Bereitstellen von Pfandflaschen und Pfanddosen 
    in unmittelbarer Nähe zu einem öffentlichen Abfallbehälter ausdrücklich erlaubt wird.
     
  3. Die Verwalrung wird beauftragt zu prüfen, an welchen stark frequentierten Standorten zusätzlich sogenannte Pfandringe
    oder vergleichbare Sammelvorrichtungen an öffentlichen Mülleimern angebracht werden können.

Begründung
Immer mehr Menschen sammeln Pfandflaschen und Pfanddosen, um ihr Einkommen aufzubessern oder existenzielle Notlagen
abzufedern. Gleichzeitig landen pfandpflichtige Behältnisse regelmäßig in öffentlichen Mülleimern. Dies führt dazu, dass
Sammler*innen in Abfallbehältern suchen müssen, was sowohl entwürdigend als auch hygienisch problematisch ist.

Viele Bürger*innen stellen Pfandflaschen deshalb bewusst neben Mülleimer oder Glascontainer, damit diese leichter mitgenommen
werden können. Nach der derzeitigen Rechtslage kann dies jedoch als unerlaubte Müllablagerung gewertet werden.

Die vorgeschlagene Änderung schafft Rechtssicherheit und stärkt einen solidarischen Umgang im öffentlichen Raum. Gleichzeitig
wird unnötiger Restmüll vermieden und Recycling gefördert.

Zahlreiche Städte haben vergleichbare Lösungen bereits umgesetzt oder dulden diese Praxis ausdrücklich, unter anderem Berlin,
Hamburg und Bremen.

Der Antrag verfolgt soziale, ökologische und ordnungspolitisch sinnvolle Ziele gleichermaßen. Durch die ausdrückliche Erlaubnis
wird verhindert, dass Menschen kriminalisiert werden, die Pfandbehältnisse aus Rücksicht auf Pfandsammler*innen getrennt 
bereitstellen.