Amt für Stadterneuerung

19.03.2024

Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Linke+ und Die PARTEI bitten den Rat um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat bekräftigt die im Fachausschuss (AKUSW, DS-Nr.: 34464-24) am 06.03.2024 erfolgte inhaltliche und fachliche Bewertung der Arbeit des Amtes für Stadterneuerung und die anschließend mit großer Mehrheit beschlossene Ablehnung einer Auflösung des Amtes.
  2. Der Rat beschließt den Erhalt des FB 67, Amt für Stadterneuerung, im Geschäftsbereich von Dezernat 6, gemäß der beschlossenen Dezernatsverteilung (vgl. Ratsbeschluss vom 17.12.2020, Drucksache Nr.: 19085-20). Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2 GO NRW.
  3. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der umgehenden Ausschreibung und Nachbesetzung der Amtsleitung für FB 67, Amt für Stadterneuerung.