Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Linke+ und Die PARTEI bitten den Rat um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag:
- Der Rat bekräftigt die im Fachausschuss (AKUSW, DS-Nr.: 34464-24) am 06.03.2024 erfolgte inhaltliche und fachliche Bewertung der Arbeit des Amtes für Stadterneuerung und die anschließend mit großer Mehrheit beschlossene Ablehnung einer Auflösung des Amtes.
- Der Rat beschließt den Erhalt des FB 67, Amt für Stadterneuerung, im Geschäftsbereich von Dezernat 6, gemäß der beschlossenen Dezernatsverteilung (vgl. Ratsbeschluss vom 17.12.2020, Drucksache Nr.: 19085-20). Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2 GO NRW.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der umgehenden Ausschreibung und Nachbesetzung der Amtsleitung für FB 67, Amt für Stadterneuerung.
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