Die Beschlussvorlage zum Neubau der Jungen Bühne (Drucksache Nr.: 33644-23) sieht vor,
dass die Finanzierung des Neubaus mit einem Investitionsvolumen von über 80 Mio. Euro
über das Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds (SV GVVF)
getragen wird. Nach dem Investitionsplan zum Wirtschaftsplan für das Sondervermögen
GVVF für die Jahre 2024 ff. (Drucksache Nr.: 33258-23) sollen in den Jahren 2024 bis 2027
Investitionen in einer Gesamthöhe von rd. 362 Mio. Euro über das Sondervermögen
abgewickelt werden. In der Investitionsplanung ist der Neubau der Jungen Bühne noch nicht
berücksichtigt. Für das Jahr 2027 wird im Vermögensplan des Sondervermögens GVVF
bereits ohne Berücksichtigung der Jungen Bühne für Darlehen bei Kreditinstituten ein
Planwert in Höhe von rd. 514,6 Mio. Euro angesetzt. Die Eigenkapitalquote verringert sich
nach dem Vermögensplan von rd. 34,4 % im Jahr 2024 auf nur noch 21% im Planjahr 2027,
ohne dass die Junge Bühne berücksichtigt ist.
Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung
bis zur Sitzung des Rates am 22. Februar 2024 um eine Stellungahme zur weiteren
wirtschaftlichen Belastbarkeit des Sondervermögens GVVF.
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