Anfrage zur Kinderkommission

09.11.2021

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
in der letzten Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend, Familie am 27. Oktober 2021 war die eingerichtete Kinderkommission Gegenstand der Beratungen.
In diesem Zusammenhang kamen einige Fragen auf, die nach Meinung der CDU-Fraktion zeitnah im Ausschuss für Kinder, Jugend, Familie durch die Verwaltung
beantwortet werden sollten.

Vor diesem Hintergrund möchte die CDU-Fraktion wissen:
In § 71 SGB VIII (3) Satz 1 ist definiert: „Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit der Erörterung
aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe ...“.
Warum ist die bedeutende Rechtsstellung dieses pflichtigen Ausschusses bei der Einrichtung der sog. Kinderkommission nicht berücksichtigt worden?


Wann hat die sog. Kinderkommission erstmals getagt und an welchen Terminen danach?

Warum ist keinerlei personelle politische Einbindung z. B. wenigstens in Form der Ausschussvorsitzenden, in diese Kommission bisher erfolgt?

Anhand welcher Kriterien ist die Auswahl der Mitglieder der Kinderkommission erfolgt und welche Rolle haben bei der Besetzung der Position die freien Träger,
die oftmals als Akteure im schulischen Ganztag in Erscheinung treten, gespielt?

Gab es einen Austausch mit den freien Trägern und anderen Akteuren der Dortmunder Kinder- und Jugendpolitik im Vorfeld der Einrichtung der Kommission
hinsichtlich der inhaltlichen Ausrichtung, der Zielsetzung und der Besetzung?

Warum sind keine Vertreter der freien Träger in der Kinderkommission vertreten?

In der Vorlage wurde als ein Handlungsziel genannt, dass „Kinder- und Jugendhilfe und Schule stärker verknüpft“ wird. Wie soll dieser Ansatz gelingen,
wenn aus dem Feld der genannten Kommissionsmitglieder niemand aus dem Bereich Jugendhilfe und der tagtäglich im gelebten Kontext dazu steht, stammt?

Wir erbitten eine mündliche Beantwortung der Fragen durch die zuständige Leiterin des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates in der
Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie.