Anmeldeverfahren an weiterführenden Dortmunder Schulen

02.04.2014

Tagesordnungspunkt
Anmeldeverfahren an weiterführenden Dortmunder Schulen

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

die CDU-Fraktion im Schulausschuss bittet die Verwaltung zum o. g. Tagesordnungspunkt um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen.

Wie in der Presse (RN vom 26. Februar 2014) zu lesen war, verfährt der Schulleiter der Brackeler Geschwister-Scholl-Gesamtschule bei der Anmeldung und Aufnahme der zukünftigen Fünftklässler anders als andere Gesamtschulen und entgegen der gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I – APO S-I. Da er sein praktiziertes Verfahren offiziell kommuniziert und verteidigt, möchte die CDU wissen:

  1. Ist der unteren und oberen Schulaufsicht, als auch dem Dortmunder Schulverwaltungsamt das angewendete Auswahlverfahren der GSG nach dem Prinzip von überwiegender Bestenauslese bekannt?
  2. Wie wird seitens der Aufsichtsbehörden mit diesem Verfahren der Brackeler Gesamtschule umgegangen, da die APO S-I in § 1 Satz (2) Punkt 4 anderslautende Kriterien zur Zusammensetzungder Gesamtschulschülerschaft festhält, und die GSG den bezweckten Gedanken der „Leistungsheterogenität“ so erheblich missachtet?