Tagesordnungspunkt
Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund
Beschlussvorschlag
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die Diskussion um die Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund ist von lokaler und regionaler Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund sind Fragestellungen und Besorgnisse in der Stadt und der Region gründlich zu beraten und sollten der Bedeutung der Stadt Dortmund als Oberzentrum und seiner Verantwortung in der und für die Region gerecht werden.
Mit den Überlegungen, ggf. zwei Möbelhäuser mit insgesamt 85.000 qm Verkaufsfläche in Dortmund anzusiedeln, sind die Wirkungen dieser potenziellen Ansiedlungen ausgiebig zu erörtern und unter Berücksichtigung lokaler und auch regionaler Interessen zu bewerten.
Von daher sollte der Rat der Stadt die Zeit, die noch bis zur Beschlussfassung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) bezüglich des Regionalplanes verbleibt, ausführlich nutzen, um das Thema insbesondere im AUSW zu beraten.
Die CDU-Fraktion wirbt daher darum, sich die Zeit zu nehmen, um folgende Fragestellungen umfassend beantwortet zu bekommen, bevor die Vorlage „Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund“ sowie die bisher schon vorliegenden Anträge der verschiedenen Fraktionen beraten bzw. Beschlüsse gefasst werden. Die gestellten Anträge, die schon konkrete Standortentscheidungen beinhalten, könnten als eingebracht gelten und in den weiteren Beratungen behandelt werden.
Mögliche Ansiedlung am Sorbenweg
Bezüglich einer möglichen Ansiedlung eines Möbelhauses am Sorbenweg in der Nähe des Indu–Parks ist die vorgesehene Fläche aktuell als „Sondergebiet Technologiegebiet“ im Flächennutzungsplan (FNP) vorgesehen.
- Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Entwicklung und Potenziale der „Sondergebiete Technologiegebiete“ vorzustellen und ggf. im Kontext des zu überarbeitenden Masterplan Wirtschaftsflächen Alternativflächen vorzustellen, bevor es zu einer Änderung des FNP/Regionalplanes diesbezüglich käme. Vor dem Hintergrund der außerordentlichen Bedeutung des Technologiezentrums für den Standort Dortmund und seiner Entwicklungsmöglichkeiten sollte vor einer Änderung des FNP die Auswirkung auch für das TZ Do klar sein.
- Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, das ergangene Verträglichkeitsgutachten der GMA Gesellschaft für Markt – und Absatzforschung mbH aus Köln für das Planvorhaben am Sorbenweg im AUSW vorzustellen; dies auch in Konkurrenz zum ergangenen Gutachten der BBE Handelsberatung GmbH aus Köln zum Planvorhaben an der Hildastraße.
- Laut Vorlage gibt es bezüglich des Vorhabens am Sorbenweg eine erste verkehrliche Untersuchung, die aussagt, dass es durch verschiedene Anpassungen von Lichtsignalanlagen und baulichen Anpassungen eine verträgliche Abwicklung zusätzlicher Verkehre geben kann. Die Verwaltung wird gebeten, auch diese Untersuchung und die daraus gewonnenen Erkenntnisse im AUSW vorzustellen.
Mögliche Ansiedlung an der Hildastraße
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, auch für den Bereich Hildastraße eine aktualisierte Verkehrsuntersuchung vorzunehmen und im AUSW vorzustellen. Die soll insbesondere vor dem Hintergrund geschehen, dass die Planungen zur sog. Nordspange/Hoeschallee noch nicht abgeschlossen sind und deren Bau noch einige Jahre benötigt, so dass die verkehrlichen Auswirkungen bis zu deren Fertigstellung relevant sind.
- Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, im AUSW darzustellen, welche Auswirkungen die Änderung des FNP von „Grünfläche für die naturnahe Entwicklung“ hin zu „Sondergebiet großflächiger Handel“ für die „naturnahe Grünflächenentwicklung“ in dem Plangebiet mit sich bringen würden.
Änderung Regionalplan/Flächennutzungsplan
- Vor dem Hintergrund der nicht unerheblichen Verantwortung der Stadt Dortmund in der Region fordert der Rat der Stadt die Verwaltung auf, möglichst einen Konsens in der Region bezüglich der Ansiedlung eines Möbelhauses in Dortmund herzustellen. Dies erscheint nicht zuletzt vor dem Hintergrund weiterer interkommunaler Zusammenarbeiten bei Flächenentwicklungen von großer Bedeutung.
- Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, solange der Beratungsbedarf im Rat der Stadt andauert, den RVR über die Diskussion und Beratung im Rat der Stadt Dortmund zu informieren, um eine regional konsensorientierte Arbeit des Rates der Stadt Dortmund zu verdeutlichen.
- Sollten die Auswirkungen der „Umwidmung“ der Fläche am Sorbenweg für die Entwicklung des TZ Do nachteilig sein, beauftragt der Rat der Stadt die Verwaltung, mit dem Investor über Alternativflächen ins Gespräch zu kommen und an diesem Standort kein Möbelhaus weiterzuverfolgen.
Weitere Erläuterungen bezüglich der Ansiedlung von Möbelhäusern unter dem Aspekt der laufenden Marktkonzentration in der Branche und deren Auswirkungen
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, dem AUSW durch einen externen Branchenexperten eine Marktanalyse sowie eine Marktentwicklungsprognose für den Möbeleinzelhandel für die nächsten 5–10 Jahre darzustellen.
Dabei sollten insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Welche Auswirkungen wird das rasant zunehmende Online–Geschäft auf den großflächigen Möbeleinzelhandel an den Standorten haben?
- Mit welchen Auswirkungen für den Arbeitsmarkt ist durch einen stark veränderten Möbeleinzelhandel zu rechnen?
- Welche Verdrängungsprozesse im Möbeleinzelhandel bringt die derzeit aggressive Konzentration für den Möbeleinzelhandel mit sich?
- Ist bei einer erhöhten Konzentration von Möbeleinzelhandel in der Region Ruhr mit einer Kannibalisierung von Arbeitsplätzen zu rechnen?
In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung beauftragt darzustellen, wie viele Dortmunder Arbeitnehmer/Innen derzeit im Möbeleinzelhandel in Dortmund und in der Region Ruhr (RVR-Gebiet) beschäftigt sind und welche „worst case“-Szenarien es bezüglich des möglichen Wegfalls von Arbeitsplätzen gibt.
Begründung
Aufgrund der erheblichen Ausweitungsvorhaben von ca. 85.000 qm Möbeleinzelhandel in Dortmund und den damit auch regionalweit verbundenen Auswirkungen für den Möbeleinzelhandel erscheint der CDU die vertiefende Befassung mit der Thematik als dringend notwendig.
Vor dem Hintergrund, dass der RVR laut Vorlage ggf. bis Mitte 2018 einen Erarbeitungsbeschluss zum Regionalplan Ruhr fasst, sollte die Zeit im Rat der Stadt genutzt werden, um eine möglichst konsensorientierte Beschlussgrundlage herbeizuführen.
Weitere Begründungen ggf. mündlich.
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