Tagesordnungspunkt
Asylbewerberleistungsgesetz
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet die Verwaltung um einen schriftlichen Sachstandsbericht zum Asylbewerberleistungsgesetz u. a. zu folgenden Fragen:
- Was regelt das Asylbewerberleistungsgesetz?
- Wie wirkt sich die Erhöhung auf 25 % der Landeszuweisung auf die Stadt Dortmund aus?
- Wie entwickelte sich die Zahl der Asylbewerber in Dortmund von 2010 bis 2014?
- Welche Kosten werden von den Landeszuweisungen für die Asylbewerber in Dortmund gedeckt?
- Wie entwickelten sich die Landeszuweisungen an die Stadt Dortmund in den Jahren von 2010 bis 2014?
- Wie haben sich die Ausgaben der Stadt Dortmund für die Asylbewerber in den Jahren 2010 bis 2014 entwickelt?
- Wie hoch ist der Landeszuschuss pro Asylbewerber?
- Wie hoch ist der Landeszuschuss für unbegleitende minderjährige Asylbewerber?
- In welcher Höhe leisten andere Bundesländer pauschale Zuschüsse im Gegensatz zum Land NRW an ihre Kommunen? Bitte alle Bundesländer in einer Liste aufführen.
- Welche Anstrengungen unternimmt die Stadt Dortmund um die Kostenerstattungen seitens des Landes NRW zu erhöhen?
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