Asylbewerberleistungsgesetz

21.10.2014

Tagesordnungspunkt
Asylbewerberleistungsgesetz

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet die Verwaltung um einen schriftlichen Sachstandsbericht zum Asylbewerberleistungsgesetz u. a. zu folgenden Fragen:

  1. Was regelt das Asylbewerberleistungsgesetz?
  2. Wie wirkt sich die Erhöhung auf 25 % der Landeszuweisung auf die Stadt Dortmund aus?
  3. Wie entwickelte sich die Zahl der Asylbewerber in Dortmund von 2010 bis 2014?
  4. Welche Kosten werden von den Landeszuweisungen für die Asylbewerber in Dortmund gedeckt?
  5. Wie entwickelten sich die Landeszuweisungen an die Stadt Dortmund in den Jahren von 2010 bis 2014?
  6. Wie haben sich die Ausgaben der Stadt Dortmund für die Asylbewerber in den Jahren 2010 bis 2014 entwickelt?
  7. Wie hoch ist der Landeszuschuss pro Asylbewerber?
  8. Wie hoch ist der Landeszuschuss für unbegleitende minderjährige Asylbewerber?
  9. In welcher Höhe leisten andere Bundesländer pauschale Zuschüsse im Gegensatz zum Land NRW an ihre Kommunen? Bitte alle Bundesländer in einer Liste aufführen.
  10. Welche Anstrengungen unternimmt die Stadt Dortmund um die Kostenerstattungen seitens des Landes NRW zu erhöhen?

Verantwortlich: