Sehr geehrter Herr Tölch,
die Vorfahrtsregelung an den Straßenmündungen Schloßstraße auf die Bodelschwingher Straße bzw. Deininghauser Straße aus Richtung Castrop-Rauxel ist durch ein „Vorfahrt achten!“-Schild geregelt.
Es kommt aber durch die Verkehrsteilnehmer immer wieder zu unterschiedlicher Auslegung.
Gerade bei der Ausfahrt aus dem Odemsloh und bei der Einfahrt in den Odemsloh von der Bodelschwingher Straße kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen.
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Mengede bittet daher die Verwaltung um Prüfung und beantragt die Aufstellung eines Verkehrszeichens Nr. 206 – Stoppschild zur Verbesserung des Verkehrsablaufes.
Da hier angeblich die Errichtung eines Kreisverkehrs nicht möglich ist, könnte diese Maßnahme den Kreuzungsverkehr eindeutiger regeln.
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