Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
der Verkehr in einer modernen Stadt befindet sich in einem steten Wandel. Neue Verkehrsteilnehmer kommen hinzu,
andere verschwinden. Bereits seit einigen Jahren gehören sog. E-Scooter, die von verschiedenen Anbietern zur
kurzfristigen Miete angeboten oder privat erworben werden können, zum Straßenverkehr hinzu. Diese sog. Elektro-
kleinstfahrzeuge dürfen bereits von 14-Jährigen gesteuert werden, ohne dass diese einen Führerschein oder eine andere
Fahrprüfung nachweisen müssen. Bereits jetzt gilt: Das Fahren mit sog. Elektrokleinstfahrzeugen ist in Fußgängerzonen
verboten. Besonders Jugendlichen, die mit einem derartigen Fahrzeug unterwegs sind, fehlt es allerdings häufig nicht nur
an Kenntnissen von Verkehrsregeln oder Fahrverbotszonen, sondern auch an Erfahrung, um Verkehrssituationen richtig
einzuschätzen. Deshalb ist es notwendig, auf bestehende Verbote eindeutig und leicht verständlich hinzuweisen. Vor diesem
Hintergrund bitten die Fraktionen von SPD und CDU im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün um Beratung und
Beschluss des folgenden Antrages:
- Im Bereich der gesamten Fußgängerzone in der Dortmunder Innenstadt (Osten- und Westenhellweg, inklusive
Kleppingstraße und Brückstraße) ist das bereits bestehende Fahrverbot von E-Scootern an allen relevanten Stellen
mit dem Verkehrszeichen 257-59 zu kennzeichnen.
- Im Bereich der Hörder Hafenstraße, der Hafenpromenade und der Kaipromenade ist das bereits bestehende Fahrverbot
von E-Scootern an allen relevanten Stellen ebenfalls mit dem Verkehrszeichen 257-59 zu kennzeichnen.
Begründung
Der Verkehr einer Stadt setzt sich aus vielen verschiedenen Teilnehmern zusammen, dabei kommen allen die gleiche Rechte
und Pflichten zu. Besonders vor dem Hintergrund von rücksichtslosem Fahren auf E-Scootern, nicht vorhandener Verkehrserfahrung
jugendlicher Fahrerinnen und Fahrer und fehlender Kenntnis von Verkehrsregeln ist es sinnvoll, Fahrverbote von E-Scootern in
Fußgängerzonen deutlich sichtbar auszuweisen.

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