Auswirkungen der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 02.09.2026 auf die Beschaffung digitaler Endgeräte für Dortmunder Schulen

22.09.2026

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

am 02.09.2026 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf rechtskräftig entschieden, dass die Stadt Datteln die Beschaffung
von rund 650 Tablets für ihre Schulen produktneutral neu ausschreiben muss. Die Festlegung auf einen einzigen Hersteller
mit dem Verweis auf ein bereits eingeführtes Betriebssystem hielt der Vergabesenat für nicht ausreichend begründet.
Die Auswirkungen dieses Urteils könnten über die Stadt Datteln hinausgehen und auch die Stadt Dortmund betreffen,
denn diese ist Betreiberin einer der größten kommunalen Tablet-Flotten in Nordrhein Westfalen. Die Geräte, die von der
Stadt Dortmund betrieben und den Schulen zur Verfügung gestellt werden, sind überwiegend Produkte eines spezifischen
Herstellers. Eine Auseinandersetzung mit diesem Thema ist nun zeitnah geboten, damit mögliche laufende oder unmittelbar
bevorstehende Anschaffungen keinem vermeidbaren Rechtsrisiko ausgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund bittet die
CDU-Fraktion im Schulausschuss um mündliche Stellungnahme in der kommenden Ausschusssitzung sowie um schriftliche
Beantwortung zur folgenden Sitzung:

1. Wie bewertet die Verwaltung die Entscheidung des OLG Düsseldorf für die Situation in Dortmund?

2. Hat diese Entscheidung Auswirkungen auf die laufenden und künftigen Beschaffungen digitaler Endgeräte für die 
     Dortmunder Schulen?

Angenommen, das Urteil gilt für Dortmund in gleicher Weise:

3. Lässt sich sicherstellen, dass neue Geräte mit bereits vorhandener Infrastruktur vernetzbar sind und damit eine 
     parallele Nutzung unterschiedlicher Systeme möglich ist?

4. Welchen Aufwand (von Fortbildungen über App-Lizenzen bis zum Support an den Schulen) würde es zusätzlich bedeuten,
     wenn künftig verschiedene Systeme parallel genutzt werden müssten?